8. Juli 2016
NSA-Untersuchungsausschuss
Großer Fortschritt für die Kontrolle des BND
- Foto: mw238 - CC BY-SA 2.0
Die SPD-Bundestagsfraktion bringt mit dem Gesetz zur Reform des Bundesnachrichtendienstes (BND) und zur Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) zwei wichtige Reformen der Legislaturperiode für die Arbeit der Sicherheitsbehörden und ihre Kontrolle ein. Dies ist ein großer Fortschritt und ein Erfolg der SPD.
Christian Flisek (SPD), Sprecher der Arbeitsgruppe zum 1. Untersuchungsausschuss („NSA“) sagt: „Die SPD-Bundestagsfraktion hat seit dem vergangenen Jahr – gegen starke Widerstände eines großen Teils der Union und der Sicherheitsbehörden – nicht nur eine dringend notwendige Reform der Rechtsgrundlagen des BND vorangetrieben, sondern auch eine deutliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle im PKGr.Bislang waren wesentliche Bereiche der Arbeit des BND gesetzlich völlig ungeregelt. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz, das heute in 1. Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird, werden unsere zentralen Forderungen zur Reform der strategischen Fernmeldeaufklärung umgesetzt: der Schutz deutscher Interessen und Schutz von EU‑Bürgern, EU‑Mitgliedstaaten und -Institutionen, die strikte Beachtung des Datenschutzes, sowie ein ausdrückliches Verbot von Wirtschaftsspionage und Ringtausch. Die Ausland-Ausland-Aufklärung vom Inland aus wird endlich detailliert geregelt.
Damit erreichen wir eine effiziente interne und externe Kontrolle des BND. Mit der Reform wird ein bisher ungeregelter Bereich einem klaren Rechtsrahmen unterworfen. Das vom Bundeskanzleramt selbst eingeräumte gravierende Fehlverhalten der Vergangenheit wird so nicht nachträglich legalisiert, sondern für die Zukunft gesetzlich untersagt.
Das PKGr wird durch einen eigenverantwortlich agierenden Ständigen Bevollmächtigten und mehr Personal in die Lage versetzt, seine Aufsichtsfunktion effektiver auszuüben. Wir sorgen zudem für mehr Transparenz: Es wird jährliche öffentliche Anhörungen der Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes geben, die sich den Fragen der Mitglieder des PKGr stellen müssen. Darüber hinaus verbessern wir den Schutz von Whistleblowern aus den Diensten. Sie können sich bei Missständen künftig direkt und anonym an das Kontrollgremium wenden.
Diese Reform ist die richtige Konsequenz aus den Veröffentlichungen von Edward Snowden und den Erkenntnissen der NSU- und NSA-Untersuchungsausschüsse. Dies ist ein Quantensprung für die Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland und könnte international Vorbildwirkung entfalten.“