14. September 2016
Urheberrecht
„Kreative kommen zu kurz!“
- Copyright | Foto: Erich Ferdinand - CC BY 2.0
EU-Kommission präsentiert Reform des Urheberrecht: „Die EU-Kommission hat versäumt, die Rolle der Kreativen im digitalen Zeitalter zu stärken. Im Ansatz wird die unfaire Vergütung von Urheberinnen und Urhebern zwar angegangen, aber das Ergebnis der Reform bleibt unbefriedigend“, kritisiert Dietmar Dietmar Köstered im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. „Die Kulturschaffenden und Kreativen kommen wieder zu kurz. Wir benötigen ein starkes europäisches Urhebervertragsrecht sowie ein Verbandsklagerecht.“
Im umfangreichen Vorschlag der EU-Kommission zur Modernisierung des Urheberrechts wird von Online-Plattformen wie Youtube und Facebook in Zukunft mehr Transparenz eingefordert. Beide Plattformen etablieren ihr Geschäftsmodell auf Kosten der Urheberinnen und Urheber, die laut dem neuen Vorschlag künftig besser an den jeweiligen Erlösen beteiligt werden sollen.
Die am Mittwoch vorgestellte Reform enthält auch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage. Lediglich die Verlage hätten dann das ausschließliche Recht, ein Presseerzeugnis oder Teile eines Artikels zu gewerblichen Zwecken öffentlich zu machen. Suchmaschinen, die Links zu Zeitungsartikeln und kleine Textausschnitte anzeigen, müssten für diese Vorschau bezahlen. Dietmar Köster ist überzeugt, dass ein solches europäisches Leistungsschutzrecht ins Leere laufen würde: „In Deutschland und Spanien hat sich gezeigt, dass das Leistungsschutzrecht nicht durchsetzbar ist. Außerdem würden dadurch ausschließlich die Verlage, nicht aber die Journalistinnen und Journalisten profitieren.“
Positiv bewertet Dietmar Köster den Vorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung der Kabel- und Satellitenrichtlinie. Die bestehende Richtlinie ermöglicht eine vereinfachte Rechteklärung für die grenzüberschreitende Übertragung von Fernsehinhalten über Kabel und Satellit. Wenn diese Inhalte im Internet gezeigt werden sollen, ist die Rechteklärung von urheberrechtlich geschützten Werken dagegen komplex. Das soll nun angeglichen werden.
„Was in der analogen Welt gilt, auf die Online-Welt zu übertragen, ist hier richtig und notwendig“, so Dietmar Köster. „EU-Bürgerinnen und Bürger können dann von einem breiteren Angebot von Filmen und Dokumentationen profitieren. Das fördert die Meinungs- und Informationsfreiheit, den kulturellen Austausch sowie den sozialen Zusammenhalt in Europa. Rechteinhaber müssen jedoch auch zukünftig Filme und Sport auf territorialer Ebene lizensieren können. Dies ist die finanzielle Grundlage für die kulturelle Vielfalt Europas.“