20. September 2016
Schleswig-Holstein
Modernisierung der elektronischen Verwaltung kommt weiter voran
- Foto: Markus Spiske - CC BY 2.0
Die Landesregierung stellt die weiteren Weichen für die digitale Zukunft in Schleswig-Holstein. Das Kabinett verabschiedete heute in Kiel den Gesetzentwurf zur Modernisierung der elektronischen Verwaltung. Er wird jetzt in den Landtag eingebracht.
„Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung. Wir erleichtern und erweitern die Möglichkeiten für die elektronische Kommunikation der Bürger und der Wirtschaft mit der Verwaltung“, sagte Staatsekretär Thomas Losse-Müller. Im digitalen Zeitalter könnten damit viele Behördengänge in Schleswig-Holstein entfallen.
„Die Bürger haben ein verstärktes Interesse daran, so viele Verwaltungsvorgänge wie möglich über das Internet abzuwickeln“, sagte der Chef der Staatskanzlei. Dazu gehöre es, online Informationen über die Behörden abzurufen und per Mail mit den Mitarbeitern der Verwaltung zu kommunizieren. Das Gesetz schaffe jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Verwaltungen künftig mehr Dienstleistungen im Internet anbieten können. Dazu gehören beispielsweise Geburtenanmeldungen, An- oder Abmeldungen in Schulen oder die Meldung über einen erfolgten Umzug.
Die Voraussetzung hierfür seien der elektronische Zugang zur Verwaltung, eine elektronische Aktenführung und die elektronische Bearbeitung von Vorgängen. „Jeder soll in Zukunft seine Verwaltungsangelegenheiten online erledigen können, unabhängig von Öffnungszeiten von Ämtern. Dafür schaffen wir jetzt die Voraussetzungen in den Behörden des Landes“, sagte Losse-Müller.
Er wies darauf hin, dass es aber auch im digitalen Zeitalter weiterhin möglich sei, einen Brief an die Verwaltung zu schicken. „Durch die Digitalisierung darf niemand ausgeschlossen werden. Deshalb kann man dem Land natürlich weiterhin einen Brief schreiben oder die Behörden persönlich aufsuchen“, so der Staatssekretär.
Mit dem Gesetzentwurf wird das „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung“ aus dem Jahr 2013 des Bundes umgesetzt. Diese Bereiche werden künftig im Rahmen des Landesverwaltungsgesetzes geregelt.