Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

17. Mai 2017

Europa
Geoblocking abschaffen – bezahlte Onlinedienste EU-weit nutzen

Foto: Mike Petrucci - CC BY-SA 2.0

Europäisches Parlament stärkt Verbraucherrechte bei Film- und Musik-Streaming: Ob Netflix, Sky Go oder iTunes-Filme – künftig sollen Kunden ihre Abo-Inhalte in allen EU-Staaten abrufen können. Bislang verhinderte das so genannte Geoblocking nicht selten einen grenzüberschreitenden Zugriff auf diese Dienste. „Was bezahlt ist, muss auch geguckt werden dürfen“, so Tiemo Wölken aus dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments. Endlich steht den Verbraucherinnen und Verbrauchern derselbe Leistungsumfang ihres bezahlten Abos auch im EU-Ausland zu.“

Tiemo Wölken | Pressefoto

Tiemo Wölken

Bisher konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in Spanien in vielen Fällen nicht nutzen. Das soll sich mit der Portabilitätsverordnung ändern, die das Europäische Parlament am Donnerstag abstimmt. „Es ist absurd, dass digitale Inhalte, die grundsätzlich schnell und einfach übertragbar und verfügbar sind, in nationale Schranken verwiesen werden! Deshalb ist die so genannte Portabilitätsverordnung ein erster wichtiger Schritt zur Verwirklichung des europäischen digitalen Binnenmarktes“, so Tiemo Wölken.

Im Dezember 2015 hatte die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, den das Parlament nun wesentlich verbessert hat.

„Das ist eine verbraucher- und bürgerfreundliche Verordnung, die dazu beiträgt, die nationalen Grenzen in der digitalen Welt weiter abzubauen“, hebt Dietmar Köster hervor. „Ein zentrales AnlDietmar Kösterals Europa-SPD im Rechtsausschuss war der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten, sodass Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden und der Datenschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet bleibt. Zudem haben wir stets darauf gedrängt, dass die Anbieter in ihren Verträgen keine zeitliche Begrenzungen für ihre Leistungen einfügen dürfen.“ Die Verordnung gilt ab Anfang 2018 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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