Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

10. Februar 2012

Allgemein
ACTA: Produktpiraterie bekämpfen – ohne Eingriff in Grundrechte!

Zur Debatte um das internationale Handelsabkommen ACTA erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, PPeter Eichstädt

Das Abkommen soll Produktpiraterie und Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet bekämpfen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass das weltweite Datennetz zum Ziel von Überwachung wird und Nutzer-Daten weitergegeben werden. Das wäre ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte von Internetnutzern. Laut ACTA sollen Internet-Provider dazu verpflichtet werden, Online-Inhalte zu überwachen und Daten von Usern bei vermeintlichen Urheberrechtsverstößen weiterzugeben. Die Notwendigkeit, Produktpiraterie zu bekämpfen und Urheberrechte zu schützen, ist unbestritten. Jedoch dürfen entsprechende Regelungen nicht dazu führen, dass das Internet zu einer „überwachten Zone“ wird und die – privaten – Provider für die Durchsetzung des Rechts sorgen. Fazit für ACTA: Dieses Schiff wird so nicht schwimmen!

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