17. Januar 2013
Bundespolitik
Beschäftigtendatenschutz: Vorlage der Regierung gefährdet Arbeitnehmerrechte
Überrascht waren die Oppositionsfraktionen, als für die heutige Sitzung des Innenausschusses von CDU/CSU und FDP der „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ mit einem Änderungsantrag auf die Tageordnung gesetzt werden sollte. Bereits Anfang 2011 hatte die Merkel-Regierung hierzu einen Anlauf genommen, ihren Entwurf dann aber auf Grund massiver Kritik von SPD, Gewerkschaften und Datenschützern in der Schublade verschwinden lassen. Und auch dieses Mal hagelte es wieder Kritik. „Das jetzt vorgelegte Antragspaket ist eine Mogelpackung. Es gibt Arbeitgebern unter dem Strich den Freifahrtschein zum Spitzeln und schützt die Daten der Arbeitnehmer in keiner Weise“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete Franz Thönnes.
CDU/CSU und FDP verkaufen ihre erneute Vorlage als Gewinn für die Beschäftigten und führen mit dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung etwas an, dass bereits jetzt schon gerichtlich untersagt ist. Erlaubt wird gleichzeitig die „legale“ Videoüberwachung weit über das heutige Maß hinaus, obwohl das Bundesarbeitsgericht nur „vorübergehende und anlassbezogene Aufnahmen“ für zulässig erklärt hat.
Auch dürften Bewerber in Zukunft zum Beispiel zu Ihren Vermögensverhältnissen oder öffentlichen Ehrenämtern befragt werden und es fehlt eine Klarstellung, die es erlaubt, unzulässige Fragen falsch zu beantworten. Des Weiteren könnten Arbeitgeber bei Einstellungen öffentlich zugängliche Informationen aus dem Internet nutzen, ohne die Betroffenen hierüber informieren zu müssen, obwohl diese nur einen begrenzten Einfluss darauf haben, was dort über sie zu finden ist
.Besonders heikel wird es bei der Frage nach ärztlichen Untersuchungen und Eignungstests. Hier öffnen die Regierungsfraktionen der Willkür Tür und Tor. So ist beispielsweise vorgesehen, diese zukünftig auch im laufenden Arbeitsverhältnis zu erlauben. Ob für den Aufstieg vom Fließbandarbeiter zum Vorarbeiter ein Bluttest nötig ist, würde allein der Arbeitgeber entscheiden.
Der Druck von außen zeigte einen ersten Erfolg, denn kurzfristig wurde die Behandlung des Themas wieder von der Tagesordnung des Innenausschusses genommen. „Damit besteht die Chance, dass die Regierungsfraktionen aus den Bespitzelungsskandalen der letzten Jahre lernen und die dort genutzten Maßnahmen nicht doch noch nachträglich legalisieren“, erläutert Thönnes, dessen Fraktion ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz fordert.
Zur Person
Franz Thönnes ist seit 1994 Bundestagsabgeordnetere der SPD für den Wahlkreis Segeberg – Stormarn-Nord. Er ist seit 2009 ordentliches Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Innerhalb der SPD- Bundestagsfraktion leitete Franz Thönnes darüber hinaus den Gesprächskreis „Russland/ GUS“.
Links
- Homepage: Franz Thönnes
- Facebook: Franz Thönnes