11. März 2013
Bundespolitik
SPD will Presseauskunftsgesetz für den Bund
- Ernst Dieter Rossmann | Bestimmte Rechte vorbehalten von SPD-Schleswig-Holstein
„Es muss jetzt schnell sichergestellt werden, dass Presseorgane ihr grundgesetzlich geschütztes Auskunftsrecht nicht nur gegenüber Landesbehörden, sondern auch gegenüber Bundesbehörden wahrnehmen können!“ Mit dieser Begründung hat der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter Rossmann sich für den zeitnahen Beschluss des Bundestags über ein Presseauskunftsgesetz eingesetzt.
„Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht, das festgestellt hatte, dass die Landespressegesetze Bundesbehörden kompetenzrechtlich nicht verpflichten können, muss jetzt bald eine gesetzliche Regelung her“, argumentiert Rossmann, der auch von Medien aus dem Kreis Pinneberg auf die Auswirkungen der Gerichtsentscheidung angesprochen worden war.
Die SPD habe deshalb jetzt mit einer Vorlage zu einem derartigen Gesetz die Initiative ergriffen, das das Auskunftsrecht der Presse gegenüber Behörden des Bundes klarstellt und eindeutig regelt, so Rossmann.
Zwar habe das Gericht betont, dass der Presse auf Grundlage von Artikel 5 des Grundgesetzes Auskunftsrechte garantiert sind. „Ohne eine konkrete bundesgesetzliche Regelung bleibt aber unklar, wie weit dieser Anspruch geht“, macht der Abgeordnete deutlich. Die Presse sei somit lediglich auf einen minimalen Grundstandard verwiesen und müsse ihre Rechte in langwierigen Gerichtsverfahren erstreiten. Rossmann: „Diese Unsicherheit wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schnell beseitigen!“
Union und FDP seien gut beraten, jetzt nicht auf Zeit zu spielen, fordert der Abgeordnete. „Es gibt hier einen Regelungsbedarf und es kann nicht angehen, dass die Medienvertreter auf Dauer in einem unsicheren Bereich agieren müssen“, betont Rossmann.
Der Deutsche Journalisten-Verband, DJV, und die Deutsche Journalistinnen- und Journalistenunion, dju, haben den Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion bereits begrüßt.