27. Januar 2014
Schleswig-Holstein
LVS stellt Sinnhaftigkeit von Videoüberwachung in Zügen in Frage
Die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft (LVS) hat in den Beratungen um den Antrag der Piratenfraktion im Landtag zur Abschaffung der Videoüberwachung in den Regionalbahnen eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird klar, dass es kaum Fakten gibt, die für eine Ausweitung der Videoüberwachung Zügen spricht. Sie kann nur die gefühlte Sicherheit erhöhen.
„Der LVS sind keine Studien bekannt, die eine Steigerung der objektiven Sicherheit durch den Einsatz von Videoüberwachung belegen. Es ist zu vermuten, dass dieser Nachweis aufgrund der geringen Kriminalitätsraten im Nahverkehr schwierig wäre.“
Eine kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) hatte bereits zuvor ergeben, dass es in den letzten Jahren jeweils nur zwischen 4 und 9 Gewaltdelikten in Zügen gegeben hat. Die Verkehrsgesellschaft weist allerdings darauf hin, dass die Überwachung einen Beitrag zur Steigerung der subjektiven Sicherheit leisten kann und dass sich in einer Fahrgastbefragung 72 Prozent der Befragten für Kameras in den Zügen ausgesprochen haben. Insgesamt stehen für die LVS Kosten und Nutzen nicht in einem sinnvollen Verhältnis. Alleine für den Hamburger Raum hält sie Videoüberwachung für sinnhaft.
Die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft organisiert den Schienenpersonennahverkehr in Schleswig-Holstein. Sie ist für die Ausschreibungen der Bahnlinien im Land zuständig.