26. Januar 2015
Digitale Dividende
Beirat der Bundesnetzagentur beschließt hohe Versorgungsauflagen für Digitale Dividende II
- Martin Dörmann | Pressefoto
Heute wurde zwischen dem Beirat und der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur das Benehmen über die Versorgungsauflagen der Frequenzvergabe im zweiten Quartal 2015 hergestellt. Damit soll sichergestellt werden, dass bis 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung durch Mobilfunk für mindestens 98 Prozent der Haushalte bundesweit erreicht wird.
Kirsten Lühmann, Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktions-Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur und MartiMartin Dörmannichterstatter für digitale Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktion sagten: „Die heutige Einigung ist ein Meilenstein für die Umsetzung der ehrgeizigen Ausbauziele der Regierungskoalition. Die festgelegten Versorgungsverpflichtungen stellen sicher, dass es fast flächendeckend eine Breitbandversorgung mit mindestens 10 Mbit/s und damit einer Geschwindigkeit geben wird, die über dem liegt, was heute von der überwiegenden Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer in Anspruch genommen wird. Besonders hervorzuheben ist, dass gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesnetzagentur die Versorgungsauflage in den Flächenländern von 95 auf 97 Prozent der Haushalte gesteigert wurde, bundesweit sind es 98 Prozent.
Entsprechend dem nationalen Konsens zwischen Bund und Ländern sollen die Einnahmen aus der Vergabe vollständig für den weiteren Breitbandausbau genutzt werden, um im Festnetzbereich den Ausbau von Hochleistungsnetzen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s voranzutreiben. Es sollte nun möglichst zügig geklärt werden, ob auch bereits im Vorgriff auf zu erwartende Einnahmen und darüber hinaus im Bundeshaushalt eine Mindestsumme von einer Milliarde Euro für den Breitbandausbau zur Verfügung gestellt werden kann. Hierdurch würden zusätzliche private Investitionen und damit auch beim Ausbau des Festnetzes ein großer Sprung nach vorne ermöglicht werden.
Für die SPD-Bundestagsfraktion war zudem sehr wichtig, dass bei der Umwidmung der Frequenzen auch die Interessen von Nutzern drahtloser Produktionsmittel wie beispielsweise Kultureinrichtungen gewahrt werden, insbesondere durch die Berücksichtigung von Umstellungskosten und die Zurverfügungstellung von ausreichendem Ersatzspektrum.“