Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

12. März 2015

Störerhaftung
Unternehmen bevorzugt: Neuer Gesetzentwurf zu freiem WLAN

WLAN im Cafe
Freies WLAN im Café ist legal. In der Wohnung drüber nicht | Foto: Karsten Seiferlin - CC BY-SA 2.0

Auch nach dem neuen Entwurf für ein Telemediengesetz, das die WLAN-Störerhaftung für Privatleute eigentlich lockern sollte, wird mit zweierlei Maß gemessen: Während Unternehmen weiterhin kostenloses WLAN anbieten können, ohne für das Handeln der Nutzer verantwortlich zu sein, müssten Privatleute die Nutzer registrieren. Freies WLAN ist das nicht.

Als Begründung für diese Benachteiligung sagt der Entwurf:

„Grund für diese zusätzliche Anforderung ist die Tatsache, dass die Möglichkeit, dass ein Nutzer im geschützten Bereich bzw. in Privaträumen unbemerkt Straftaten wie Kinderpornografie oder Urheberrechtsverletzungen begeht, erheblich größer ist als im öffentlichen Raum. Dort muss der rechtswidrig Handelnde stets damit rechnen, vom Diensteanbieter oder anderen Personen beobachtet bzw. entdeckt zu werden.“

Im Prinzip ist das nachvollziehbar. Klar ist die Öffentlichkeit größer im Café oder auf dem Flughafen. Allerdings endet die Reichweite von WLANs nicht an der Außenwand des Cafés. Wer über einem Café mit Hotspot wohnt oder vor einem parkt, ist genauso ungestört.

Quod licet Iovi, non licet bovi?

Inzwischen gibt es in mehreren Städten Pläne in der Innenstadt flächendeckend Unternehmen kostenloses WLAN ausbauen zu lassen. Dann wird die Benachteiligung von Privatleuten vollkommen absurd. Dann darf die Telekom, was Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel mit Freifunk immer noch nicht dürfen.

Es bleibt die Frage: Was befürchtet das Wirtschaftsministerium eigentlich? In anderen Ländern bricht die öffentliche Ordnung offenbar nicht durch offene WLANs zusammen.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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