Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

19. März 2015

Bürgerrechte
Bundestag und Landtag diskutieren erneut die Vorratsdatenspeicherung

By: tschoof - CC BY-SA 2.0

Gestern im Bundestag und heute im Landtag wurde einmal mehr die Einführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Sowohl die Küstenkoalition in Kiel als auch die SPD-Abgeordneten im Bundestag machte deutlich, dass sie keinen Weg sehe, wie eine massenhafte, anlasslose Datensammlung verfassungsgerecht umgesetzt werden könnte. Gleichwohl müssten man überlegen, wie sonst die Arbeit der Polizei im Umgang mit Telekommunikationsdaten zu regeln sei.

Im Bundestag hatte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen für den 18. März eine Aktuelle Stunde zum Thema Vorratsdatenspeicherung beantragt. Für die SPD sprachen Christian Flisek, Christina Kampmann und Lars Klingbeil.

„In der Luft zerrissen“ haben die Verfassungsgerichte die Vorratsdatenspeicherung, machte Christian Flisek in seinem Redebeitrag deutlich. Er fasste noch einmal die Anforderungen zusammen, die die Gerichte an eine mögliche Speicherung gestellt haben und stellte die Fragen wie und ob das überhaupt möglich sei. Und dann habe schon die alte, umfassende Vorratsdatenspeicherung wenig gebracht – was solle dann eine kleine Lösung bringen. Darüber hinaus habe sich die Welt seit 2006 verändert – die Enthüllungen von Edward Snowden hätten den Umfang staatlicher Überwachung offengelegt:

Auch Christina Kampmann hatte gehofft, dass mit dem EuGH-Urteil die Vorratsdatenspeicherung tot sei – leider haben die Attentate von Paris die Debatte neu eröffnet. Die Politik habe die Aufgabe die Menschen zu schützen. Allerdings müssten dabei natürlich die Grundrechte eingehalten werden. Die Vorratsdatenspeicher könnte das nicht. Kommunikation müsse frei von staatlicher Überwachung möglich sein. Wir dürften die Freiheit nicht durch ihre Einschränkung verteidigen. Sie danke Justizminister Heiko Maas (SPD), der in seiner Arbeit deutlich mache, dass die SPD für ein klares Bürgerrechtsprofil stehe.

„Wir werden die Diskussion auch in der Koalition verantwortungsvoll führen,“ sagte Lars Klingbeil. Als der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, sei das ein Paradigmenwechsel gewesen. Früher mussten die Gegner begründen, warum sie gegen die Vorratsdatenspeicherung sind – heute müssten die Befürworter ihre Position zu begründen. Allerdings sollte auch die Opposition mit überlegen, wie man die Starfverfolgung trotzdem stärkt. Dabei stünden zwei Fragen zu beantworten: Ist es verhältnismäßig? Werden die hohen Hürden der Urteile eingehalten?

Wer sich alle Redebeiträge anschauen möchte, kann das in der Mediathek des Bundestags tun.

Küstenkoalition bleibt bei Ablehnung

Im Landtag diskutierten die Abgeordneten auf Basis eines Dringlichkeitsantrages über die Vorratsdatenspeicherung. In der Debatte machte der SPD-Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner deutlich, dass auch bei der nun dritten Abstimmung zu diesem Thema die Küstenkoalition zu ihrer Formulierung im Koalitionsvertrag stehe: „Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.“

Wie seine Kollegen im Bundestag verwies aber auch Ralf Stegner auf die Suche nach verfassungsgemäßen Alternativen: „Wir brauchen keine Debatte über massenhafte und anlasslose Vorratsdatenspeicherung, aber über Ermittlungsinstrumente bei schwerster Kriminalität (Beispiel: NSU-Mordserie), die mit unseren Grundrechten, dem Grundgesetz und dem EU-Recht vereinbar sind. Dazu können auch Methoden der Datenspeicherung gehören, die die Grundrechte nicht verletzen, die nicht massenhaft und anlasslos sind, die Rechte der Berufsgeheimnisträger wahren und auch die kommerzielle Nutzung von Daten beschränken. Die FDP hat mit ihrem Vorschlag Quick Freeze ist ein Beispiel für diese Diskussion geliefert. Es gibt es unterschiedliche Meinungen darüber. Die Ermittlungsbehörden müssen in der Lage sein, notwendige Untersuchungen durchführen zu können. Welche dies sind, muss im Einzelfall erörtert und abgewogen werden.“

Ebenfalls für die SPD-Fraktion sprach Kai Dolgner, der die Inquisitionsartige Rhetorik vor allem der Piraten beklagte: Wieder und wieder solle sich die Koalition dazu bekennen, dass sie zur ihrem Koalitionsvertrag stehe. Am Ende beschloss der Landtag zum dritten Mal gegen die Stimmen den CDU seine Position gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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