Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

17. Juli 2015

Schleswig-Holstein
„Nur ein Sith denkt in Absoluten“

Kai Dolgner, MdL
Kai Dolgner | Foto: Steffen Voß, CC-BY-SA

Auf Antrag der Fraktion der Piratenpartei hat der Landtag in Kiel gestern einmal mehr über das Thema Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Die Abgeordneten der Piraten hatten in zwei Landesgesetzen noch Hinweise auf die alte Vorratsdatenspeicherung gefunden und verlangten die Streichung der entsprechenden Paragrafen. Für die SPD-Fraktion hat der netzpolitische Sprecher Kai Dolgner gesprochen. Er findet die Diskussion überflüssig: „Hauptsache, mal wieder über Vorratsdaten reden können!“

Kai Dolgner sagte:

Als ich den Antrag der Piraten das erste Mal gelesen habe, habe ich mich echt gefragt, wie der wohl zustande gekommen ist. Ihr Antrag hat ja mehr unlogische plot holes als die letzte Star-Wars-Folge!

In Ihrem Bestreben, wirklich den letzten Tropfen Aufmerksamkeit für sich aus dem Thema herauszuquetschen, haben sie wohl bei juris nach § 113a TKG (Telekommunikationsgesetz) gesucht und dabei entdeckt, dass es noch Bezüge in unserem Landesrecht zur alten Vorratsdatenspeicherung gibt. Also schnell mal einen Gesetzentwurf geschrieben und der Applaus Ihrer Zielgruppe schien sicher. Dass Sie dabei vergessen haben, dass der Landtag den Entwurf auch beschließen soll: geschenkt. Kann ja mal in der Hitze des gerechten Furors passieren.

Dann habe ich mich gefragt, warum Sie eigentlich im Verfassungsschutzgesetz die Beschränkung des Abrufs von Kommunikations-, Post- und Bankdaten auf verhetzende oder gewalttätige Verfassungsfeinde aufheben wollen. Gut, das war wohl auch ein Fehler im Eifer des Gefechts, den haben Sie korrigiert. Natürlich meinten Sie Satz 3 und nicht Satz 2.

Hm, aber auch das ergäbe für sich allein keinen Sinn, da hier nur die beschränkenden rechtlichen Vorrausetzungen für den Abruf von Telekommunikationsdaten genannt werden. Und das wollen Sie streichen? Eigentlich müssten Sie aber doch den Zugriff auf Telekommunikationsdaten selbst streichen wollen oder? Kleiner Tipp, das wäre Satz 1 Nr. 4.

Aber was wollen Sie mit Ihrem Antrag eigentlich erreichen? Der alte § 113a TKG ist aufgehoben und die neuen Mindestspeicherfristen würden bei einem Erfolg der Novelle im § 113b TKG stehen. Da es zurzeit gar keine wirksame Ermächtigung in unserem Landesrecht gibt und sie auch nicht automatisch wiederaufleben würde, ist Ihr Antrag heute also bestenfalls überflüssig.

Nun tue ich Ihnen aber einmal den Gefallen und tue so, als ob dieser Antrag wirklich das bezwecken könnte, was Ihre Überschrift suggeriert. Im Landesverwaltungsgesetz wollen Sie also den Verweis auf das TKG im § 185 a streichen. Hier geht es aber gar nicht um die Strafverfolgung einer Person, der ich im Zweifelsfall etwas „Übles“ will. Hier geht es darum, bei „einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ diese Person zu retten! Begriffe wie Verdacht oder Generalverdacht sind hier deshalb gänzlich unangebracht.

Wenn die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt werden würde, dann würden die Provider natürlich alle Daten unter diesem Label speichern und nicht extra-Kategorien wie technische oder Abrechnungszwecke führen. Damit wäre grundsätzlich kein Zugriff mehr möglich, auch nicht von Personen, die sich in Lebensgefahr befänden.

Kurioserweise dürften aber trotzdem die Kommunikationsinhalte abgezapft werden, einschließlich aller Datenspeicher. Das ist doch absurd. Noch absurder wird es, wenn man bedenkt, dass der schwerwiegendere Grundrechtseingriff die Massenspeicherung der Daten selbst und nicht die spätere anlassbezogene Zuordnung im Einzelfall ist.

Wenn wir also den Gedanken Ihres Antrages, der Wortlaut ist ja eh ungeeignet, folgen würden, dann wäre das vorhersehbare Ergebnis in 2016:

  1. Die Verkehrsdaten würden massenhaft und anlasslos gespeichert, egal was wir hier tun. Der schwerwiegende Grundrechtseingriff wäre also schon passiert.
  2. Die Ermittlungsbehörden dürften und müssten in ganz Deutschland, auch in Schleswig Holstein, diese Daten zur Strafverfolgung nutzen.
  3. Die Behörden dürften nur in Schleswig-Holstein diese Daten aber nicht nutzen, um Menschenleben zu retten.
  4. Aber Abhören, um Menschenleben zu retten, dass dürften die Behörden dann wieder.

Das kann man nur verstehen, wenn man nur in gut und böse, schwarz und weiß denkt, ohne auch nur einen Gedanken an den Kontext zu verschwenden.

„Nur ein Sith denkt in Absoluten“ wusste ja schon Obi-Wan Kenobi. Es gibt halt mehrere Wege zur dunklen Seite der Macht, auch den der Selbstgerechtigkeit.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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