23. September 2015
Datenschutz
Sicherer Hafen für Daten ist nicht sicher
- Justitia | Bestimmte Rechte vorbehalten von michaelthurm
Gestern legte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Yves Bot seine Schlussanträge in dem Verfahren Max Schrems gegen Facebook vor. Darin stellt er fest, dass die nationalen Kontrollstellen des Datenschutzes angesichts ihrer besonderen Bedeutung autark arbeiten und nicht an die Entscheidung der Kommission gebunden sind. Ebenso stellt er fest, dass die Entscheidung der Kommission ungültig ist. Ursprünglich hatte die Kommission die USA aufgrund des so genannten Safe Harbor Abkommens als sicheres Land im Umgang mit personenbezogenen Daten eingestuft. Wir begrüßen die Argumentation des Generalanwaltes.
Gerold Reichenbach, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion sagte: „Der NSA-Skandal hat gezeigt, dass eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Unternehmen in den USA nicht mehr als sicher eingestuft werden kann. Wir begrüßen und unterstützen die Argumentation des Generalanwaltes Bot beim EuGH in der Sache Schrems gegen Facebook.Sollte der EuGH der Vorlage des Generalanwaltes folgen, so hat dies weitreichende Folgen. Denn dann steht fest, dass das Safe Harbor Abkommen ausgesetzt werden muss. Nationale Kontrollbehörden wären in ihrer Kontrollbefugnis nicht mehr eingeschränkt. Künftige Datenübermittlungen in die Vereinigten Staaten wären so nicht mehr in rechtlich zulässiger Weise möglich. Gleichzeitig besitzt die Kommission dann vorerst keine Grundlage mehr, um über ein allgemeines Datenschutzabkommen oder Safe Harbour-Regelungen mit den USA zu verhandeln. Wie der Generalanwalt feststellt, ist das Safe Harbor Abkommen offensichtlich nicht in der Lage, die Daten europäischer Bürger vor fremden, unbefugten Zugriffen zu schützen.
Wir können kein Datenschutzabkommen mit einem Land abschließen, das die Einhaltung der Grundrechte der Unionsbürger nicht gewährleisten will.“