Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

8. Dezember 2015

Verbraucherschutz
Grenzenloses Internet-Shopping darf nicht zur Verbraucherfalle werden

Foto: Intel Free Press - CC BY 2.0

EU-Kommission veröffentlicht Vorschläge für gemeinsames Online-Kaufrecht: Die europäische Kommission hat am Mittwoch einen neuen Anlauf zu einem Europäischen Kaufrecht genommen, nachdem sie ihren kontroversen Vorschlag der vorherigen Legislaturperiode zurückziehen hatte müssen.

„Die EU-Kommission musste Lehren aus Fehlern der Vergangenheit ziehen“, sagt Evelyne Gebhardt, sozialdemokratische Berichterstatterin des Europäischen Parlaments zur digitalen Binnenmarkt-Akte. „Das Nachsitzen hat sich zumindest teilweise gelohnt. Richtig ist, dass die Frist für die Beweislastumkehr bei Mängeln von Sachgütern zugunsten des Käufers auf zwei Jahre festgelegt werden soll. Das ist ein gutes Signal für die Verbraucher und Verbraucherinnen in Europa.“

Dennoch zeigt sich die Verbraucherschutzexpertin besorgt, dass im Zuge der anstehenden Verhandlungen Verbraucherrechte beim Online-Shopping auf der Strecke bleiben könnten.

„Nachhaltiges Wachstum werden wir nur erreichen, wenn Europas User in den neuen Gewährleistungsregeln einen echten Mehrwert erkennen. Deshalb dürfen die bestehenden Errungenschaften der EU-Staaten im Verbraucherschutz auf keinen Fall in Frage gestellt werden“, so Evelyne Gebhardt.

Die Berichterstatterin kritisiert außerdem, dass die neuen Regeln zum Online-Handel ein unterschiedliches Gewährleistungsrecht beim Interneteinkauf einerseits und beim Einkauf im Laden andererseits bewirken: „Ein Auseinanderdriften von Online- und Offline-Recht beim Kauf muss unbedingt verhindert werden.“

„Wir Sozialdemokraten wollen gemeinsame kaufrechtliche Regeln für alle Produkte, weil nationalstaatliche Einzelregelungen den grenzüberschreitenden Handel behindern. Der Preis dafür muss aber angemessen sein und darf keinesfalls bewährte Standards im Verbraucherrecht unterlaufen“, sagt Evelyne Gebhardt.

Am 9. Dezember hat die EU-Kommission zwei Richtlinien-Vorschläge zur Schließung von Regelungslücken beim Gewährleistungsrecht im Fernabsatzhandel veröffentlicht. Ein Vorschlag regelt das Gewährleistungsrecht von Produkten und Dienstleistungen mit digitalen Inhalten (Digital Content), während der andere Vorschlag gemeinsame Gewährleistungsregeln beim Online-Kauf von Sachgütern vorsieht.

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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