16. März 2016
Störerhaftung
Rückenwind für mehr freies WLAN in Deutschland
- Foto: Nicolas Nova - CC BY 2.0
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat heute seine Schlussanträge in dem Vorlageverfahren zur Haftungsprivilegierung von WLAN-Betreibern vorgelegt. Die SPD-Bundestagsfraktion bewertet diese Schlussanträge als Rückenwind für mehr freies WLAN in Deutschland.
Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte: „Die heute vom Generalanwalt beim EuGH vorgelegten Schlussanträge im Vorlageverfahren zur Reichweite der Haftungsprivilegierung von WLAN-Anbietern sind eine wichtige Weichenstellung, um endlich auch in Deutschland mehr offene WLAN-Angebote zu erreichen. Der Generalanwalt stellt in seinen Schlussanträgen fest, dass WLAN-Betreiber grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer verantwortlich sind und dass diese auch nicht verpflichtet werden dürfen, ihr Netz zu verschlüsseln. Nach Auffassung des Generalanwaltes würde eine solche Verpflichtung nicht nur gegen die europarechtlichen Vorgaben verstoßen, sondern wäre für die Gesellschaft insgesamt von Nachteil.Wir gehen davon aus, dass der EuGH dieser Argumentation folgen wird und dass wir uns auch innerhalb der Koalition nun zügig über eine Reform des Telemediengesetzes einigen können, um mehr freies WLAN in Deutschland zu ermöglichen. Das Votum des Generalanwalts gibt hier die Richtung vor.“