16. März 2016
Urheberrecht
Urhebervertragsrecht passiert Bundeskabinett
- Foto: Lam+Faiz @ Lafa - CC BY 2.0
Eine angemessene Vergütung von Kreativen, die mit ihren Werken kulturelle Vielfalt in Deutschland schaffen, ist im Interesse aller. Diese angemessene Vergütung wurde von Verwertern in der Vergangenheit zu oft unterwandert. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf hat daher das Ziel, die Urheber in ihren Rechten gezielt zu stärken.
Christian Flisek, zuständiger Berichterstatter der AG Recht und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion sagte: „Das Bundeskabinett setzt mit dem Gesetzentwurf über die Novellierung des Urhebervertragsrechts wichtige Akzente im Urheberrecht. Unser Ziel: Eine angemessene Vergütung von Kreativen, die mit ihren Werken kulturelle Vielfalt in Deutschland schaffen.In der Vergangenheit konnten Verwerter die an sich im geltenden Recht vorgesehene angemessene Vergütung zu leicht umgehen. So wurden nicht selten „total buy out“-Verträge abgeschlossen, die den Urhebern spätere Erträge aus ihrem Werk verwehren. Zugleich ließ die Gefahr des „black listing“ – also die Gefahr, im Falle beharrlicher Rechtewahrung keine Folgeaufträge zu erhalten – viele Urheber darauf verzichten, ihre Ansprüche auch tatsächlich gerichtlich durchzusetzen. Deshalb gilt es, die Urheberseite gezielt zu stärken. So sollen etwa nach dem heute vom Kabinett gebilligten Gesetzesentwurf den Verbänden der Kreativen Verbandsklagen ermöglicht werden, damit diese die Urheberrechte ihrer Mitglieder einklagen können.
Der Ausschuss für Kultur und Medien hatte die zentralen Neuregelungen des Referentenentwurfs in einem internen Fachgespräch bereits diskutiert. Im nun einsetzenden parlamentarischen Verfahren zum Gesetzentwurf werden wir uns weiter mit den zentralen Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen und diese intensiv prüfen. Besonderes Augenmerk muss dabei ohne Zweifel auf die Vorschläge zum Rückrufrecht und zum Auskunftsanspruch gelegt werden, die uns besonders wichtig sind.
Für uns als SPD-Bundestagsfraktion steht bei der Reform des Urhebervertragsrechts außer Frage, dass Künstler und Kreative von ihrer Arbeit leben können müssen. Das Recht am geistigen Eigentum muss auch in einer digitalen Welt durchsetzbar und damit eine angemessene Vergütung bei neuen Nutzungsformen auch realisierbar sein. “