Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

21. Oktober 2016

Bundespolitik
Nachrichtendienste: Zentrale Forderungen der SPD werden Gesetz

Foto: Alper Çuğun - CC BY 2.0

Heute verabschiedet der Bundestag mit den Gesetzen zur Reform des Bundesnachrichtendienstes (BND) und zur Stärkung des Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) zwei Meilensteine: Wir regeln erstmals und weltweit einmalig die Erfassung von Auslandskommunikation durch den BND und dessen Kooperation mit Partnerdiensten. Außerdem stärken wir die externe Kontrolle der Nachrichtendienste. Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit ihren Eckpunkten im vergangenen Jahr die Grundlage für klare Regeln und mehr Transparenz gelegt.

Burkhardt Lischka

Burkhardt Lischka | Foto: Daniela Laske

Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Sprecher im Parlamentarischen Kontrollgremium: „Wir haben als treibende Kraft die Grundlage dafür gelegt, dass mit der Verabschiedung beider Gesetze Konsequenzen aus dem eklatanten Versagen der Sicherheitsbehörden gezogen werden: Sowohl im Komplex NSU als auch im Zuge der NSA-Affäre haben die Ergebnisse zweier Untersuchungsausschüsse gezeigt, dass es dringenden Handlungsbedarf gibt. Unsere zentralen Vorschläge werden Gesetz.

Die Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Jahren nicht zu Unrecht viel Vertrauen in unsere Nachrichtendienste verloren. Dieses Vertrauen müssen wir mit klaren Regeln für die Dienste zurückgewinnen. Denn eines ist klar: In Zeiten großer Verunsicherung durch den internationalen Terrorismus brauchen wir dringend die Erkenntnisse von Nachrichtendiensten zur Gewährleistung unserer Sicherheit. Informationen müssen mit Partnerdiensten ausgetauscht werden. Ohne eine solche Zusammenarbeit hätten wir keine Informationen von amerikanischen Nachrichtendiensten über Personen wie Dschaber al‑Bakr bekommen.

Dort, wo der BND im Auftrag der Bundesregierung und im Einklang mit der Verfassung Daten erfassen soll, gibt es nun weltweit einmalige gesetzliche Grundlagen und eine funktionierende Kontrolle. Der BND darf nicht länger ein Eigenleben führen.

Mit dem reformierten BND-Gesetz wird nicht rechtswidriges Verhalten im Nachhinein legalisiert. Sondern es wird dem BND gesetzlich erlaubt, ordentlich seine legitime Arbeit zu machen. Ein besonderer Schutz von Berufsgruppen ist bei der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung des BND im Übrigen weder technisch noch rechtlich machbar. Weder für Deutsche noch weltweit.

Wir holen den BND heute aus der rechtlichen Grauzone. Die Beharrlichkeit der SPD-Bundestagsfraktion, die die Reform gegen viele Widerstände in den Diensten und der Union durchgesetzt hat, hat sich hier ausgezahlt. Eine effektive parlamentarische Kontrolle und die Stärkung unserer Sicherheit schließen sich nicht aus, sondern sind Elemente einer freiheitlichen Demokratie.“

Steffen Voß

Mitglied des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein.

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