ZDF startet Serie zur Netzpolitik
heute.de stellt diese Woche die Netzpolitiker von CSU und CDU, SPD und
Grünen, FDP, Linken und Piratenpartei vor. Jeden Tag gibt es dazu ein neues Interview. Den Anfang macht Dorothee Bär von der CSU.
Links
Studie: Von der Selbstregulation zur zentralen Kontrolle
In einer EU-weiten Studie beobachtet European Digital Rights (EDRi) den Wandel im Internet: Macht, die traditionell von den Exekutivorganen und der Judikative ausgeübt wird, wird demnach unter
dem Deckmantel der "Selbstregulierung" von den Staaten stillschweigend an ISPs und Firmen
delegiert.
"Internetanbieter auf der ganzen Welt gewinnen zunehmend Einfluss auf die Bemühungen ihrer Staaten, der
Verbreitung von illegalen Online-Inhalten entgegen zu wirken. Auch ein heute veröffentlichter Bericht von European
Digital Rights deutet darauf hin, dass sich dieser Trend sehr wahrscheinlich verstärken wird, je weiter wir uns in
Richtung einer Kultur der "außergerichtlichen Sanktionen" gegen Konsumenten bewegen. Der Bericht offenbart
erhebliche Bemühungen, Zwischenhändler mit Kontrollmacht zu beauftragen, untersucht den Einfluss von
„freiwilliger ‚Selbstregulierung’“ auf Onlineinhalte und erzeugt Aufmerksamkeit für die Konsequenzen von Offenheit
im Internet und Innovationen."
European Digital Rights (EDRi) ist eine gemeinnützige, nichtstaatliche "Digital Rights"-Organisation, bestehend aus 29 Mitglieder-NGOs und mit Vertretungen in 18 verschiedenen europäischen Ländern. EDRis Ziel ist es, Menschenrechte und Freiheiten in
der digitalen Welt zu fördern, zu schützen und aufrechtzuerhalten.
Links
- Homepage: www.edri.org
- Download: The Slide From Self-Regulation To Corporate Censorship
- via vasistas
Nutzen der Vorratsdatenspeicherung zweifelhaft
Der AK Vorratsdatenspeicherung hat einen Bericht zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung ausgewertet.
Das Ergebnis ist recht eindeutig:
"Eine heute vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte Analyse der einschlägigen Tatbestände der polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts offenbart nun, dass die Vorratsdatenspeicherung, solange sie in Kraft war, die Aufklärung schwerer Straftaten nicht verbesserte."
Die Analyse ist beim AK Vorratsdatenspeicherung abrufbar: Bericht über die Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung (pdf, englisch)
Internet Enquete: Keine Nutzung von Adhocracy
Die Internet Enquete hatte einstimmig beschlossen die Arbeit für die Öffentlichkeit zu öffnen. Sie sollte nicht nur zuschauen, sondern auch mitarbeiten können – als so genannter 18. Sachverständiger. Adhocracy sollte die technische Basis dafür liefern. Davon will die CDU nun nichts mehr wissen und die FDP akzeptiert diese Kehrtwende.
Wie Lars Klingbeil, MdB auf dem NetzCamp der SPD Hamburg am Wochenende erklärte, ist es nicht ganz einfach mit der Bundestagsverwaltung mal eben eine Software wie Adhocracy zu installieren. Und man kann es ja auch verstehen. Die Verwaltung muss anschließend für die Sicherheit sorgen. Leider werden diese Schwierigkeiten nicht gelöst, sondern von Schwarz/Gelb dazu genutzt, den 18. Sachverständigen abzuschaffen:
"Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist die Implementierung der Weiterentwicklung von Adhocracy mit Blick auf die Arbeit der Enquete-Kommission und dem verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltmitteln nicht mehr sinnvoll. Die Implementierung würde erst deutlich nach der Erstellung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission realisiert werden können. Ebenso liegt zur Zeit kein geeignetes Identifizierungsverfahren für die Nutzer vor."
Vielleicht geht tatsächlich ein Teil des Sinns verloren, wenn Adhocracy erst so spät eingeführt wird. Aber niemand erwartet davon Wunder. Es wäre eine Chance gewesen, Erfahrungen mit dieser Art Tools zu gewinnen – so wie die Enquete Kommission insgesamt schon eine kleine Revolution im Bundestag bewirkt hat.
Links
- SPD Bundestagsfraktion: Koalition stellt Erfolg der Internet-Enquete in Frage
- netzpolitik.org: Doch kein Adhocracy im Bundestag
Facebook: Datenschützer erzwingen Änderungen am FriendFinder
Viel wird an Facebook kritisiert und wenig wurde bisher erreicht. Nun ist es deutschen Datenschützern erstmals gelungen, das US-amerikanische Unternehmen zu Änderungen zu zwingen. Der sogenannte FriendFinder von Facebook darf nicht mehr einfach E-Mail-Kontakte anschreiben.
Spiegel Online beschreibt das beanstandete Verfahren so:
"Facebook-Mitglieder, die in ihren Konteneinstellungen Facebook einen Zugriff auf ihr Adressbuch erlauben, autorisieren das Netzwerk damit auch, diese Adressen für die Akquise neuer Mitglieder zu nutzen. Um die Glaubwürdigkeit der unverlangten Werbepost zu erhöhen, pappt Facebook mitunter Fotos der Menschen in die Mitgliedswerbung, von denen es die Adressen bekommen hat – der Freund oder Bekannte aus dem wahren Leben wird so oft unwissentlich zum Leumund der Kundenakquise des US-Unternehmens."
Ohne Nachfrage darf das jetzt nicht mehr passieren. Die Änderungen stehen bisher nur deutschen Benutzern zur Verfügung.
Links
- Spiegel Online: Datenschützer erringen Sieg über Facebook
NetzCamp Hamburg: Olaf Scholz trifft Netzpolitiker
Am 22. Januar 2011 fand im betahaus Hamburg das Netzcamp der SPD Hamburg statt. Eingeladen hatten Hansjörg Schmidt und Nico Lumma – unterstützt von meinem Kollegen beim Hamburger Landesverband Mathias Büttner. Geplant war es als BarCamp. Geworden ist es eine Serie von Podiumsdiskussionen. Interessant war es allemal.
Mitten im Wahlkampf hatte sich Olaf Scholz über eine Stunde Zeit genommen, um mit Unternehmern aus der Internetbranche über ihre Anliegen zu sprechen. Der Tenor: "Wir brauchen viel weniger als die Hafenindustrie – ein paar kleine, günstige Büroräume mit Internetzugang und eine lebenswerte Stadt sind schon sehr viel." Während in der Stadt große und teure Büroflächen zu Hauf zu bekommen sind, fehlt es an Räumen, die junge Startups sich in der ersten Phase leisten können. Viele Angebote dieser Art seien zu speziell für einzelne Branchen vorgesehen. Da dürfen dann nur Spielehersteller oder Firmen aus der Musikbranche mieten.
Die größeren Unternehmen haben offenbar das Problem, gute Leute nach Hamburg zu locken. Berliner wären wohl oft auch für 1000 Euro mehr nicht aus ihrer Stadt zu holen und international sei Hamburg fast unbekannt. Es stellte sich schnell heraus, dass diese Probleme nicht nur eine Herausforderung für die Wirtschafts- und Medienpolitik des zukünftigen Senats sei. Wohnungen müssten bezahlbar sein, und die Unterbringung von Kindern sichergestellt.
Eigentlich war das NetzCamp tatsächlich als BarCamp geplant. Parallele Sessions gab es dann nicht. Einfach nur einen offenen Sessionplan aufzuhängen hat dann offensichtlich nicht gereicht. Eine Sessionplanung wäre wichtig gewesen. Als einziger wollte ich mich jedenfalls nicht in den Plan eintragen. Außerdem wäre es auch hart geworden, mit den festgelegten Sessions zu konkurrieren und schließlich wollte ich zum Beispiel selbst gerne wissen, was Lars Klingbeil MdB und Matthias Groote MdEP oder Rainer Hamann aus der Bremer Bürgerschaft zu erzählen hatten.
In dem Gespräch ging dann um Medienkompetenz, die Vorratsdatenspeicherung, Netzsperren und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Die SPD scheint hier auf einem guten Weg zu sein. Das Problem ist nur, dass die SPD weder auf EU- noch auf Bundesebene in der Regierung ist.
Mein kompaktes Feedback an die Organisatoren:
- Danke, es hat Spaß gemacht!
- Sessionplanung ist wichtig, wenn ihr Sessions wollt.
- Buffet mittags aufbauen und abends eröffnen ist fies.
- Bei der Besetzung von Podien an die Quote denken
Links
- Nico Lumma: Bericht vom NetzCamp der SPD Hamburg
Fotos
Kurz vermerkt: Alvar Freude begründet Position zur VDS
Kontrovers wurde in den letzten Tagen Alvar Freudes Haltung zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) diskutiert. Auslöser war ein Interview in der ZEIT mit dem leicht irreführenden Titel "Vorratsdaten sind so schlecht nicht". In einem eigenen Blog-Post nimmt er sich jetzt viel Zeit, um seine Position zu erläutern.
Links
- Schockwellenreiter: Vorratsdatenspeicherung macht Alvar Freude
- Netzpolitik: Alvar Freude – "Vorratsdaten sind so schlecht nicht"
- RotStehtUnsGut: Quick Freeze (Plus), Vorratsdatenspeicherung (light) und Netzsperren
Netzsperren: SPD beantragt Aufhebung
Unter dem Titel "Zugangserschwerungsgesetz aufheben und verfassungswidrigen Zustand beenden" beantragt die Bundestagsfraktion der SPD das Ende der Netzsperren. Die sind noch in der Großen Koalition beschlossen worden. Das Gesetz wurde dann aber unter Schwarz/Gelb per Anweisung ausgesetzt – ein verfassungswidriger Zustand nach Meinung der Kritiker.
Die Fraktion schreibt:
"Der Bundesinnenminister hat am 19. Februar 2010 das Bundeskriminalamt angewiesen, ein von diesem Haus beschlossenes Gesetz nicht anzuwenden. Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen ist am 23. Februar 2010 in Kraft getreten.
Der derzeitige Rechtszustand ist unwürdig und ein eklatanter Bruch der Verfassung! Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen muss aufgehoben werden!"
Lars Klingbeil hat für die SPD dazu gesprochen und Netzpolitik.org hat dazu livegebloggt.
Medienkompetenz: Auf dem Weg zur 4. Kulturtechnik?
Die Veranstaltung "Medienkompetenz: Auf dem Weg zur 4. Kulturtechnik?" findet am Montag, 24. Januar von 19:30 – 22:30 am Kunst und Mediencampus Hamburg in Hamburg, Finkenau 35 statt. Medienkompetenz ist in aller Munde, denn Medien sind integraler Bestandteil unseres Lebens. Daher gehört es zu den großen aktuellen Herausforderungen, die Menschen zu befähigen, informiert, selbstbestimmt und kritisch mit (digitalen) Medien umgehen zu können. Medienkompetenz in diesem Sinne wird zur Schlüsselqualifikation. Doch wie muss ein Medienkompetenz-Konzept aussehen, dass diesen Ansprüchen gerecht wird und alle Alterstufen erreicht?
Dies möchten wir am 24.1. diskutieren und dafür hat die SPD kompetente Gesprächspartner eingeladen:
- Prof. Dr. Uwe Hasebrink, Direktor des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg
- Thomas Fuchs, Direktor der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein
- Christian Meyer, Leiter der TIDE Akademie
– Joeran Muuß-Merholz, Agentur für Bildung, Organisation, Kommunikation - Michael Vallendor, Projektleiter des Hamburger Netbook-Projekts
- Aydan Özoguz, MdB – Enquetekommission Internet und Digitale Gesellschaft – Berichterstatterin "Medienkompetenz"
Einführen in die Veranstaltung wird Hansjörg Schmidt, der die aktuellen Initiativen der SPD Hamburg einleitend zusammenfasst.
Links
- Facebook: Termin
Vorratsdatenspeicherung: Der Stand der Diskussion
Die aktuelle Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) findet im Spannungsfeld zweier Vorgaben statt: Zum Einen gibt es eine Richtlinie für eine Vorratsdatenspeicherung. Richtlinien der EU müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Immer. In allen Mitgliedsstaaten. Zum Anderen hat das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen für eine Umsetzung gesteckt. Ein tatsächliches Problem stellt die EU-Richtlinie dar. Richtlinien müssen von allem EU-Mitglieder binnen Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Es gibt da kleine inhaltliche Spielräume, im Prinzip müssen sie aber umgesetzt werden. Eigentlich hätte die Richtlinie bereits bis März 2009 umgesetzt werden müssen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ist das nicht mehr der Fall. Werden Richtlinien nicht umgesetzt, droht ein Vertragsverletzungsverfahren, an dessen Ende eine finanzielle Strafe stehen kann.
Diese Richtlinie verschwindet nicht von alleine. Und wenn man sagt, dass ein wichtiges EU-Mitgliedsland wie Deutschland die Strafe in einem Vertragsverletzungsverfahren einfach hinnimmt, wäre das ein schlechtes Signal an andere Mitgliedsstaaten, sich auf gleiche Weise gelegentlich von missliebiger Europapolitik frei zu kaufen. Das wäre das Ende einer gemeinsamen europäischen Politik.
Es gibt Hoffnung
Die Vorratsdatenspeicherung wird zur Zeit auf europäischer Ebene evaluiert. Ein Ergebnis soll es im März 2011 geben. Wenn die Vorratsdatenspeicherung auch in 20 Mitgliedsländern umgesetzt wurde, so eckte sie doch in anderen Ländern an.
Dazu zählt vor allem der Sonderfall Irland: Irland versuchte bereits 2006 gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Die Kläger versuchten die Richtlinie zu kippen, indem sie die Vorratsdatenspeicherung als Binnenmarktmaßnahme bezeichnete. Der EuGH hat sich darauf aber nicht eingelassen.
Nun haben wir durch den Vertrag von Lissabon und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union seit 2009, eine andere rechtliche Situation und Irland vorsucht diesmal den direkten Weg: Der EuGH soll prüfen, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den neuen europäischen Bürgerrechten vereinbar ist. Max Steinbeis vom Verfassungsblog sieht in der Klage die Chance für eine wegweisende Entscheidung und eine Stärkung der europäischen Bürgerrechte.
Es wäre unsinnig, vor Ende der Evaluation noch eine Umsetzung in Deutschland zu versuchen. Man müsste das Gesetz – mal abgesehen von einer drohenden neuen deutschen Verfassungsbeschwerde – vermutlich kurze Zeit später wieder ändern. Es macht darüber hinaus keinen Sinn, die Evaluierung vor Entscheidung der Klage Irlands vor dem EuGH abzuschließen. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die EU-Kommission vorher ein Vertragsverletzungsverfahren lostritt.
Die Position der Parteien im Bundestag sind zur Zeit folgende: Die CDU will die EU-Richtlinie, die die Vorratsdatenspeicherung vorschreibt 1:1 umsetzen. Die FDP sieht auch, dass das eigentlich passieren muss, dass es aber eben nicht 1:1 mit dem Grundgesetz geht – sie will die Evaluierung der Richtlinie abwarten. Die LINKE und die GRÜNEN ignorieren die EU-Richtlinie und sind gegen jegliche Form von Vorratsdatenspeicherung. Die SPD erkennt die Notwendigkeit der Umsetzung, wartet aber auf eine Gesetzesvorlage der Regierung als Diskussionsgrundlage und die Evaluierung der EU-Richtlinie, die zur Zeit durchgeführt wird.
In der Bundestagsdebatte vom 16. Dezember 2010 konnte man die derzeitigen Positionen der Parteien und einige Probleme erkennen:
Wie es weitergeht
Je nach dem, wie das EuGH entscheidet oder wie die Evaluation ausfällt, wird die VDS-Richtlinie verändert werden. In der EU gibt es eine konservative Mehrheit. Eine komplette Abschaffung erscheint unwahrscheinlich. Zur Zeit steht das Konzept des "Quick Freeze Plus" zur Debatte. Jan Moenikes, Rechtsanwalt und Mitglied des Forums Netzpolitik der SPD, bezeichnet den Vorschlag der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als "Wolf im Schafspelz":
Das was Leutheusser-Schnarrenberger nun aber als ihre politische Lösung präsentiert, geht über meine Befürchtungen weit hinaus. Es könnte sich im Ergebnis für Bürgerrechte und Telekommunikationsindustrie als belastender erweisen, als die vom Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Vorschriften. Denn bislang offensichtlich unbemerkt auch von vielen Kritikern, soll laut dem Eckpunktepapier nicht nur die Möglichkeit einer (wenn auch zeitlich deutlich begrenzteren) anlasslosen Speicherung von IP-Adressen eröffnet werden, sondern werden zugleich auch die Möglichkeiten der auch nur auf einen abstrakten Verdacht hin bezogenen Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger ganz erheblich ausgeweitet!"
Andere Überlegungen gehen einen Schritt zurück und differenzieren die auf Vorrat gehaltenen Daten stärker als bisher. In einem Interview mit der ZEIT erklärt Alvar Freude (AK Zensur), die unterschiedlichen Datenarten: Das sind zum einen die Verbindungsdaten (Wann hatte wer welche IP?) und zum anderen sind das die Kommunikationsdaten. Diese Daten geben dann Auskunft darüber, wer wann mit wem telefoniert oder gemailt hat. Inhalte sollten bei der Vorratsdatenspeicherung nicht gespeichert werden. Die Verbindungsdaten sind dann nur so etwas wie ein Autokennzeichen – Die Polizei kann es zuordnen. Es sagt aber nichts über den Halter oder sein Fahrverhalten aus. Zumindest bei IPv4 funktioniert das noch so.
Problematisch sind dann vor allem die Kommunikationsdaten, weil sie ermöglichen komplette Persönlichkeits und Bewegungsprofile zu erstellen. Wenig kritisch sie Alvar Freude die Verbindungsdaten:
Beim Speichern von IP-Adressen auf Vorrat sehe ich keine große Gefahr. Man kann damit keine Nutzerprofile erstellen und nicht herausfinden, wer wann welche Website besucht hat. Nutzen bringen sie nur, wenn eine konkrete Straftat vorliegt und nun ermittelt werden soll, von welchem Anschluss sie begangen wurde. Da verstehe ich auch den Bedarf der Ermittler und könnte damit leben, wenn die IP-Adressen länger als sieben Tage gespeichert würden. Denn um mehr über den Nutzer zu erfahren, bräuchten sie eine konkrete Überwachungsanordnung, die sehr viel höheren Hürden unterliegt."
Vor allem muss die Diskussion von anderen Themen getrennt werden. So sagt Alvar Freude:
Es bestand immer die Hoffnung, wenn keine IP-Adressen mehr gespeichert werden, gibt es auch keine Abmahnungen beim Filesharing mehr. Aber das hat sich nicht bewahrheitet. Die Musikindustrie hat einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und ist einfach schnell genug, im Zweifel überwachen sie es in Echtzeit. Fürs Filesharing spielen die Regeln also keine Rolle."
Die Befürchtung, dass die Verbindungsdaten vor allem gegen Filesharer genutzt werden, ist ein ganz anderes Problem. Hier muss gesellschaftlich diskutiert werden, ob und wenn ja wie sich das Urheberrecht durch das Internet ändern muss. Aber auch das muss geklärt werden.
Am Ende bleiben zwei Fragen:
- Kann man überhaupt eine Vorratsdatenspeicherung erarbeiten, die sowohl den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht als auch die EU-Richtlinie erfüllt?
- Was bedeutet es für die EU-Politik, wenn die Antwort "Nein" lautet?
Links
Netzpolitik: Alvar Freude: “Vorratsdaten sind so schlecht nicht”