Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Allgemein

Schufa-Pläne: Stoppt die Datenkrake!

Zu den Plänen der Schufa, bei Facebook Daten über Nutzer zu sammeln, erklärt der medien- und datenschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, PetPeter EichstädtDas Ansinnen der Schufa und des Hasso-Plattner-Instituts für Softwaresystemtechnik der Universität Potsdam ist ungeheuerlich! IT-Profis sollen in sozialen Netzwerken schnüffeln und Daten für die Schufa herausziehen, mit denen diese dann die Kreditwürdigkeit von Menschen bewertet?

Allein an der Idee zeigt sich ein Stück weit die Dimension, die auf uns zukommt, wenn wir Facebook und andere soziale Netzwerke nicht reguliert bekommen. Diese müssen die persönlichen Daten der Nutzer besser schützen. Es darf auch nicht sein, dass z. B. aufgrund uralter Postings Menschen Jahre später Nachteile erfahren. Wir müssen erreichen, dass die Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und anderen sozialen Netzwerken über ihre persönlichen Daten im Netz und den Umgang damit selbst bestimmen können. Hier ist der Gesetzgeber gefordert.

Kein Leistungschutzrecht für Verleger!

Anlässlich der aktuellen Diskussion und der Planung der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP auf Bundesebene, das Leistungsschutzrecht noch vor der Sommerpause einzuführen, positioniert sich der Arbeitskreis "Digitale Gesellschaft" der SPD Schleswig-Holstein wie folgt:

Der AK spricht sich gegen ein wettbewerbsrechtlich begründetes Leistungsschutzrecht für Presseverleger aus. Wir wollen dagegen prüfen, ob ein urheberrechtlich begründetes Leistungsschutzrecht für Journalisten die Stellung der angestellten und der freiberuflichen Journalisten gegenüber den Verlagen und Suchmaschinenbetreibern stärkt.

Begründung

Die Regierungskoalition im Bund hat mit Beschluss vom 5.3.2012 ein "Leistungsschutzrecht für Presseunternehmen" beschlossen. Der Beschlusstext drückt sich vor einer klaren Aussage dazu, was die "geschützte Leistung" ausmacht, und von welcher Art der rechtliche Schutz sein soll. Es steht lediglich fest, dass nicht Journalisten, sondern Presseunternehmen geschützt werden sollen. Journalisten sollen lediglich in einer Weise an den Zusatzerlösen beteiligt werden, die mehr oder minder im Belieben der Presseverleger steht.

Wir halten dazu fest:

I. Unsere Rechtsordnung sieht die Erfindung beliebiger Leistungsschutzrechte durch den Gesetzgeber nicht vor. Statt beliebiger Leistungsschutzrechte kennt unsere marktwirtschaftliche Wettbewerbsordnung regelmäßig nur urheberrechtliche und nur ausnahmsweise wettbewerbsrechtliche Leistungsschutzrechte. Das von der Regierungskoalition geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist aber sachlich kein urheberrechtliches sondern ein wettbewerbsrechtliches Leistungsschutzrecht: Denn es soll für alle übermittelten Presseinhalte gelten, unabhängig davon, ob diese Presseinhalte selbst einen Urheberschutz genießen oder nicht.

Unsere Rechtsordnung sieht auch nicht vor, Leistungsschutzrechten beliebige Inhalte zu geben. Herkömmlich verschaffen Leistungsschutzrechte ihrem Inhaber das Recht, etwas zu verbieten. "Leistungsschutzrechtlicher Verbotsanspruch" ist die Bezeichnung dafür. Das geplante Leistungsschutzrecht soll aber kein Verbotsrecht einführen, sondern es soll einen Anspruch auf fremdes Geld verschaffen. Es ist ein "leistungsschutzrechtlicher Entgeltanspruch".

Leistungsschutzrechte auf der Grundlage des Wettbewerbsrechts sind in unserer auf Wettbewerb gegründeten Rechtsordnung ein Fremdkörper. Gegen fremden Wettbewerb gibt es nur ganz ausnahmsweise rechtlichen Schutz. Der besteht dann gewöhnlich in Verbotsansprüchen, nicht in Entgeltansprüchen. Diese wenigen Ausnahmen betreffen den Schutz für Datenbanken als Ganzes oder für Datenbankteile und den Schutz vor „unlauterem Wettbewerb“, also den Schutz gegen kopierende Nachahmung und den Schutz gegen unmittelbare Leistungsübernahme („Ausschlachten“ fremder Leistung). Dagegen sind Vorrang-Rechte einer Wettbewerbsordnung fremd: Ältere Rechte früherer Anbieter, – mit Vorrang gegenüber den jüngeren Rechten späterer Anbieter – gibt es dort nicht.

Die ausnahmsweise verbotenen (weil: „unlauteren“) Wettbewerbsweisen sind aber nicht das was Suchmaschinen und News-Aggregatoren tun. Suchmaschinen und News-Aggregatoren kopieren keine Datenbankteile. Sie betreiben auch kein „unlauteres“ bloßes Kopieren oder Ausschlachten einer fremden Vorleistung. Sie stiften mit der von ihnen geschaffenen Weiterverbreitungsleistung eine Reichweitenverlängerung, die auch dem ursprünglichen Presseprodukt zugute kommt. Die Art der Weiterverbreitung eröffnet zudem einen medienübergreifend-systematisierenden Zugang und damit einen weiteren eigenständigen Mehrwert.

Dass es einen Rechtsschutz alter Geschäftsmodelle vor neuen Geschäftsmodellen weder durch Wettbewerbsrecht noch durch Urheberrecht gibt, konnten die Verleger dementsprechend bereits mehrfach Gerichtsurteilen entnehmen, etwa der "Paperboy"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2003: Dort hatte die Pressesuchmaschine "Paperboy" tiefe Links (Links auf einzelne Presseartikelseiten unterhalb der Hauptseite eines Presseunternehmens) gesetzt, die nach der Absicht des Presseunternehmens nicht einzeln und direkt hätten verlinkt werden sollen. Der BGH hat aber erklärt, dass diese tiefe Verlinkung weder wettbewerbswidrig noch urheberrechtswidrig ist, – (kein unzulässiges Ausschlachten einer fremden Wettbewerbsleistung, keine unzulässige Kopie eines geschützten Stoffs). Die tiefe Verlinkung kann deshalb nicht per Gerichtsurteil verboten werden. Die Paperboy-Entscheidung des BGH (Urteil des I. Zivilsenats vom 17.7.2003 – I ZR 259 / 00) findet sich hier, mit Pressemitteilung dazu hier.

Internet-Dienstleistungen sind so wenig aufzuhalten wie vor 400 Jahren die Windmühle. Das hat nun auch der Teil der deutschen Verlegerschaft verstanden, der als Lobby hinter dem Gesetzgebungsvorhaben steht, das der Beschluss vom 5.3.2012 auf den Weg bringen will. Dort strebt man deshalb nun (anders als noch 2003) keine Verbotsrechte mehr an. Stattdessen möchte man nun an der systematisierenden Weiterverbreitung des Zugriffs auf die eigenen Internet-Artikel durch Suchmaschinen und ähnliche Dienste mitverdienen. Das angestrebte leistungsschutzrechtliche Entgelt für Presseverleger ist das Instrument dafür. Sachlich ist das ein Marktpachtzins, also ein Entgelt, das der Inhaber eines alteingesessenen Geschäftsmodells von dem Betreiber eines neuen Geschäftsmodells bekommt, weil das neue Geschäftsmodell ohne das alte keinen Gegenstand hätte. Eine solche Marktpacht möchte der Teil der deutschen Verlegerschaft, deren Lobby hinter diesem Gesetzgebungsvorhaben steht, in ein Gesetz geschrieben haben.

Ein solcher presseseitiger Anspruch auf Marktpacht-Erlöse aus fremden Geschäftsmodellen beschränkt aber die Rechte der Betreiber neuer Internet-Geschäftsmodelle in ihren Erwerbsrechten und ist verfassungswidrig (Artikel 12 und 14 Grundgesetz).

Wer mit seiner Dienstleitung die Reichweite eines vorhandenen Marktangebots vergrößert, oder wer einen weiteren und übergreifend-systematisierenden Zugang zu ihm schafft, der muss dafür dem Anbieter des bereits vorhandenen Angebots niemals etwas bezahlen. Solche feudalistischen Auswüchse sind einer Wettbewerbsordnung fremd. Der Taxiunternehmer, der dem Ausflugsrestaurants die Gäste zufährt, muss dafür dem Betreiber des Restaurants nichts bezahlen, – obwohl es ohne das Restaurant keine Taxifahrten dorthin gäbe.

Auch der Verleger des städtische Museumsführers, der etwa zu mehr als einem Museum systematisierende oder vergleichende Aussagen enthält, muss dafür der Stadt als Betreiberin der einzelnen Museen nichts bezahlen, – obwohl der vergleichende Museumsführer ohne die Vielfalt der städtischen Museen keinen verkäuflichen Inhalt hätte. Für Presseverleger kann es da gegenüber Suchmaschinen-Betreibern und News-Aggregatoren keine feudalistische Extrawurst geben.

Nach der Lösung, die der interessierte Teil der Verlegerschaft mit einem wettbewerbsrechtlich aufsetzenden Leistungsschutzrecht anstrebt, hätten Verleger sogar dann Zahlungsansprüche gegen Suchmaschinen und News-Aggregatoren, wenn der Presseartikel, auf den verlinkt wird (oder: der aggregiert wird), eine bloße Abschreibe-Leistung aus freien Inhalten (wie etwa: der Wikipedia) wäre. Eine Regelung, die ein derartiges Geldverdienen mit dem bloßen Abschreiben freier Inhalte erlaubt, darf es nicht geben.

Don Quichotte konnte die Windmühle nicht aufhalten. Wir fügen hinzu: Auch einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung gegen den Windmüller hatte er nicht. Don Quichotte durfte aber gern eigene Windmühlen betreiben. Nur einen Rechtsanspruch auf die ungestörte Fortsetzung des Rittertums, – den hatte er nicht.

II. Natürlich könnte die Bundesregierung einen anderen Beschluss fassen als den vom 5.3.2012. Sie könnte so für Presseartikel statt eines wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzrechts für Verleger ein urheberrechtlich begründetes Leistungsschutzrecht für Journalisten auf den Weg bringen.

Sie könnte so die vereinzelten Text-Produzenten vor den vermachteten Oligopolen des Text-Handels schützen, – was für den Bereich der Textinhalte der ursprüngliche historische Zweck des Urheberrechts ist.

Bisher streiten sich zwei mächtige Beteiligte auf der Stufe des Produkt-Absatzes, – mit dem zweckentfremdeten Werkzeug "Leistungsschutz", das eigentlich dem in seiner Vereinzelung Schutzbedürftigen zusteht, – das ist der Journalist als der Produkt-Hersteller. Mit einem urheberrechtlich begründeten Leistungsschutzrecht für Journalisten ist das Werkzeug wieder bei dem, dem es für seinen Schutz wirklich zusteht.

Dieses urheberrechtlich begründete Leistungsschutzrecht für Journalisten könnte allerdings nur für solche Presseinhalte in Geltung gesetzt werden, die ein bestimmtes Mindestniveau haben, so wie dies allgemein den Regeln des urheberrechtlich begründeten Leistungsschutzes entspricht. Deshalb dürften auch Inhalte, die von Journalisten bei freien Quellen (wie der Wikipedia im Internet zum Beispiel) bloß abgeschrieben wurden, ebenfalls nicht entgeltpflichtig werden.

Bei einem solchen Leistungsschutzrecht wären Verleger lediglich Vermittler für Zusatzerlöse, die nach Abzug einer sehr mäßigen Abwicklungsprovision an die Journalisten weiterzureichen wären. Diese Weitervermittlung von Zusatzerlösen müsste so organisiert sein, dass aus Journalistensicht jederzeit und ohne einzelne Rückfragen beim Verleger transparent ist, dass die finanzielle Abwicklung der Verleger gegenüber den Journalisten durchgängig fair abläuft. Pauschalregelungen wären gänzlich unzulässig.

Über Schutz kann man reden. Über Schutz für Schutzbedürftige. Über ein urheberrechtliches Leistungsschutzrecht für Journalisten. Urheberrechtlich begründet. Und urheberrechtlich begrenzt. Keine Berechtigung hat ein wettbewerbsrechtliches Leistungsschutzrecht für Verleger. Wieder ein Thema, das die Bundesregierung entdeckt hat. Und dann verfehlt.

Hörtipp: Deutschland Radio Kultur zu Bürgerbeteiligung

Deutschland Radio Kultur hat eine hörenswerte Diskussion zwischen Claudine Nierth (Mehr Demokratie e.V.) und Laszlo Trankovits („Weniger Demokratie wagen. Wie Wirtschaft und Politik wieder handlungsfähig werden„) zum Thema „Bürgerbeteiligung“.

Es wird einiges an Beispielen aus Schleswig-Holstein diskutiert: Mehr-Parteien-System, neue Trassen für Hochspannungsleitungen…

Einen Mitschnitt der Sendung als MP3 gibt es direkt bei Deutschland Radio Kultur.

Übrigens auch interessant: Zukunft des Urheberrechts – Urheberrecht der Zukunft u.a. mit Prof. Dr. Thomas Hoeren.

EU-Konsultation zum „Internet der Dinge“

Andreas Krisch hat in seinem (neuen!) Blog einen Beitrag zur EU-Konsultation zum Internet der Dinge veröffentlicht.

Seine Vortragsfolien geben einen guten Einblick in die Herausforderungen.

Freie Schulbücher: D64 startet Kampagne

Der SPD-nahe Verein D64 startet heute seine Kampagne unter dem Titel “Wir wollen Digitale Lehrmittelfreiheit – Gratis ist nicht frei genug!”. Der Verein möchte damit eine Debatte über die Zukunft der Lehrmittelferiheit starten.

D64 fordert:

"Die anstehende Digitalisierung von Lehr- und Lernunterlagen erfordert auch eine Neukonzeption von Lehrmittelfreiheit. Freiheit digitaler Lehrmittel bedeutet nicht nur kostenlosen Zugang, sondern geht weiter: erst wenn freie Lizenzen und freie Formate verwendet werden, können Lehrende Unterlagen austauschen, verbessern und weitergeben sowie Lernende verschiedene Unterlagen unkompliziert vergleichen oder kombinieren. Deren konsequente Verwendung kann wiederum zu mehr Wettbewerb und besserer Qualität im Bereich der Lehr- und Lernunterlagen führen. Voraussetzung dafür ist aber eine Reform der Finanzierung und Auftragsvergabe im Bereich von Lehrmitteln."

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Keine Ausreden mehr für frauenlose Panels

Es ist ein verbreitetes Phänomen, gerade bei netzpolitischen Diskussionsrunden: Fünf Männer quatschen über das Internet. Das Argument "Wir kennen keine weiblichen Expertinnen zu dem Thema." ist ab sofort nicht mehr gültig, denn Netzfeminismus.org wird gerade eine Liste von Speakerinnen zusammengestellt. Wenn Du selbst Frau bist und Expertin: Melde Dich! Wenn Du eine Diskussionsrunde organisierst: Schau nach, ob da nicht doch eine passende weibliche Expertin dabei ist.

Netzfeminismus.org versteht sich als Plattform, die den Austausch von FeministInnen unterstützt, die sich vor allem aus dem Netz kennen.

Links

SPD-Bundestagsfraktion stellt Thesen zum Urheberrecht vor

Hoch her geht es zur Zeit in der Diskussion um das Urheberrecht. Latent lief sie ja schon länger, jedoch hat sie mit der Wutrede des Sängers Sven Regener einen neuen Impuls bekommen. Dann meldeten sich "die Urheber" und es dauert nicht lange, bis "die Bürger" antworteten. Das ging dann so weit, dass FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher als Stimme der Vernunft auftrat. Nun präsentiert die SPD Bundestagsfraktion "Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht".

Die Thesen sind natürlich keine Lösung für alle Probleme. Der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion schlägt aber einige Pflöcke ein:

  • Kein neues Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse.
  • Keine Kulturflatrate
  • Keine überbordende Überwachung des Internets
  • Keine digitale Todesstrafe (aka 3-Strikes)
  • Verwertungsgesellschaften weiterentwickeln – Mehr Transparenz

Video

Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion

  • Leitung: Burkhard Lischka MdB (rechtspolitischer Sprecher)
  • Christine Lambrecht MdB (stellvertretende Fraktionsvorsitzende)
  • Brigitte Zypries MdB (Justiziarin und stv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien)
  • Sonja Steffen MdB (Berichterstatterin Urheberrecht im Petitionsausschuss)
  • Marianne Schieder MdB, Siegmund Ehrmann MdB (Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien)
  • Martin DörmannMartin Dörmannedienpolitischer Sprecher)
  • Lars Klingbeil MdB (netzpolitischer Sprecher)
  • René Röspel MdB (Berichterstatter Urheberrecht im Ausschuss für Bildung und Forschung)
  • Johannes Kahrs MdB (Vorsitzender der Projektgruppe Urheberrecht in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“)

Links

Niederlande bekommen Gesetz zur Netzneutralität

Das Gesetz schreibt vor, dass die Netzbetreiber gegenüber den transportierten Inhalten weitestgehend "blind" sein müssen und sieht lediglich bei Überlastsituationen ein Eingriffen durch Priorisierung des Datenverkehrs vor.

Weiterführende Links:

12. April: Öffentliche Anhörung der S&D-Fraktion zu ACTA

Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament veranstaltet
am 12. April 2012 von 9:00 bis 12:30 Uhr in Brüssel eine öffentliche
Anhörung zum umstrittenen ACTA-Abkommen.  

Die Abgeordenten wollen mit Vertretern der
betroffenen Kreise diskutieren. Eingeladen sind Vertreter der
Zivilgesellschaft, Industrie, Gewerkschaften sowie Internetaktivisten,
Blogger, NGOs und sonstige Experten.

Die persönliche Teilnahme ist möglich – Anmeldungen sollen bis zum 28. März 2012 erfolgen. Die Anhörung wird aber auch live übertragen auf der Seite der Fraktion und kann über twitter verfolgt werden. 

8. Sitzung des Landes-AK „Digitale Gesellschaft“

Die achte Sitzung des AK "Digitale Gesellschaft" findet am

23.03.2011 um 19:00 Uhr


im Walter-Damm-Haus in Kiel

Walter-Damm-Haus
Kleiner Kuhberg 28–30
24103 Kiel

statt

Tagesordnung

Top 1: Begrüßung

  • Offene Punkte aus der letzten Sitzung
  • Ergänzungen der Tagesordnung

Top 2: OpenGovernment und OpenData

  • Vortrag zur Einführung in das Thema: Grundlagen und Good Practices aus anderen Ländern (Sven Thomsen)
  • Diskussion: Anwendung in Schleswig-Holstein und weitere Bearbeitung des Themas innerhalb der SPD Schleswig-Holstein

Top 3: Social Media im Wahlkampf

  • Vorgehen innerhalb der SPD und des Arbeitskreises, Empfehlungen an die Gliederungen

Top 4: Nächstes Treffen

  • Vorschlag: Nächstes Treffen am 20. oder 27.04.

Mögliche Themen für nächste Sitzung

  • "Verwaltungsreform: Modernisierung durch Informationstechnik"
  • "Digitale Parteiarbeit / Digitale Parteiinfrastruktur / Digitale Geschäftsstelle"
  • "Netzneutralität"
  • "Bildung und digitale Medien"
  • "Arbeit in der digitalen Gesellschaft"
  • "Open Source: Nutzung und Weiterentwicklung"
  • "Gegenstände der staatlichen Gewährleistungsverantwortung in der digitalen Gesellschaft"
  • "Online-Journalismus"