Eichstädt: Schutz von Daten im Internet ist unabdingbar
Zu der Datenpanne eines Internet-Dienstleisters erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, PPeter Eichstädt
Dass umfangreiche Daten von Patienten im Internet offenbar monatelang frei abrufbar waren, ist ein Skandal!
Wenn sich bestätigt, dass deren Befunde und medizinische Dokumentationen tatsächlich aus dem Netz heruntergeladen wurden, dann bedeutet das, dass sie dort vorhanden sind und bleiben. Sie sind dann nicht mehr endgültig rückholbar, sondern existieren weiter im Netz, aber niemand weiß, wo. Der ganze Vorgang zeigt die Brisanz für im Netz gespeicherte und dort zugängliche Daten. Er macht deutlich, wie notwendig Datenschutz ist, insbesondere für die Sicherheit im medizinischen Bereich. Es muss nun schnell geklärt werden, wie es zu diesen Vorkommnissen kommen konnte und es müssen schnell Konsequenzen gezogen werden, damit solche Vorfälle in Zukunft ausgeschlossen sind.
Ich unterstelle niemandem Absicht, aber hier zeigt sich, dass es beim Datenschutz gewaltige Lücken auch technischer Art gibt. Dies muss ernst genommen und in Betriebsabläufen konsequenter berücksichtigt werden. Besonders dramatisch ist, dass ausgerechnet Patienten betroffen sind.
März 2012: BarCamp Westküste
Am 2. + 3. März 2012 findet in Husum das 1. BarCamp Westküste statt. Zur Zeit ist das BarCamp noch in der Orga-Phase und sucht Sponsoren.
Ein BarCamp ist laut Wikipedia, "eine offene Tagung mit offenen Workshops, deren Inhalte und Ablauf von den Teilnehmern zu Beginn der Tagung selbst entwickelt und im weiteren Verlauf gestaltet werden. Barcamps dienen dem inhaltlichen Austausch und der Diskussion, können teilweise aber auch bereits am Ende der Veranstaltung konkrete Ergebnisse vorweisen (z.B. bei gemeinsamen Programmierworkshops). "
BarCamps finden weltweit statt. Seit 2010 gibt es ein BarCamp in Kiel. In Hamburg findet das BarCamp in diesem Jahr zum fünften Mal statt.
Links
- Homepage: barcamp-wk.de
Schultrojaner: Big Brother is watching your school computer
Zu Medienberichten über den Einsatz so genannter Schultrojaner erklären die Sprecher für Datenschutz und für Schule der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner und Dr. Henning Höppner:
Die sechzehn Bundesländer haben vor knapp einem Jahr mit den Schulbuchverlagen und den Verwertungsgesellschaften einen Vertrag über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen geschlossen. Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn der Vertrag nicht eine Klausel enthielte, wonach die Länder jährlich an mindestens einem Prozent der öffentlichen Schulen eine so genannte Plagiatssoftware einsetzen sollen, die von den Schulbuchverlagen erstellt wird. Diese Software soll die Computersysteme der betroffenen Schule daraufhin durchsuchen, ob widerrechtlich urheberrechtlich geschütztes Material darauf abgespeichert ist.
Der Vertrag wurde bisher weder im Bildungsausschuss noch in einem anderen geeigneten Forum thematisiert und wirft zumindest erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auf. Es ist insbesondere nicht erkennbar, inwieweit mit dieser Software auch Zugriff auf vertrauliche Daten erlangt werden kann.
Wir haben deshalb heute eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet und um Aufklärung über die Umsetzung dieses Vertrages in Schleswig-Holstein gebeten.
Wir sind uns sicher, dass sich auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz mit diesem Problem intensiv auseinandersetzen wird.
Links
- netzpolitik.org: Der Schultrojaner – Eine neue Innovation der Verlage
MdB Sönke Rix zum „Bundestrojaner“: Misstrauen verhindern – Grenzen einhalten
Nachdem dem Chaos Computer Club (CCC) vor zwei Wochen der sogenannte „Bundestrojaner“ – ein Computerprogramm, mit dem Sicherheitsbehörden Rechner verdächtiger Personen ausspähen – zugespielt wurde, kommt nach und nach das Ausmaß des Einsatzes dieser Software ans Licht: Der „Bundestrojaner“ soll in Bund und Ländern in den vergangenen Jahren mehr als 50 Mal zum Einsatz gekommen sein.
BKA, Verfassungsschutz, die Bundespolizei sowie das Zollkriminalamt haben die Technik verwendet. Hinzu kommen Einsätze in den Bundesländern.
Der Einsatz der vom CCC analysierten Überwachungssoftware weckt bei mir grundsätzlich Unbehagen. Schließlich werden solche Programme auch als Einbruchswerkzeug von Kriminellen genutzt. Aber darum geht es nicht in der aktuellen Debatte, denn Online-Durchsuchungen sind seit 2009 mit dem sogenannten BKA-Gesetz gesetzlich geregelt. Es geht vielmehr darum, was staatliche Stellen mit der so gewonnenen Macht über den Rechner eines Bürgers machen dürfen und was nicht. Die Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht 2008 gezogen: Seitdem gibt es ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ und die Voraussetzungen für einen Eingriff liegen sehr hoch. Daten auf dem Rechner eines Verdächtigen ablegen, seine Aktivitäten am Computer überwachen und mit Hilfe des Mikrofons oder der Kamera den Raum überwachen, das geht z. B. nicht. Aber genau dies konnte möglicherweise die vom CCC analysierte Software.
Computerexperten äußern Zweifel, inwiefern eine Überwachungssoftware überhaupt so ausgestaltet werden kann, dass sie schon rein technisch nur in den Grenzen des vom Bundesverfassungsgericht Erlaubten arbeitet. Dann jedoch muss die Kontrolle durch Menschen umso besser funktionieren. Es scheint, als hätten in den bekannt gewordenen Fällen die technischen und menschlichen Kontrollen versagt. Deshalb muss meiner Meinung nach auf „Staatstrojaner“ mindestens so lange verzichtet werden, bis es Prozesse gibt, die einen Missbrauch sicher ausschließen. Dabei darf die Frage, ob ein „Staatstrojaner“ sicher und verfassungsfest ist, nicht zwischen Softwareunternehmen und den sie beauftragenden Behörden ausgemacht werden. Die Produkte müssen unabhängig überprüft werden. Es ist ein Unding, dass es den CCC dazu brauchte, für diese Überprüfung zu sorgen.
Ich meine: Der Sachverhalt muss vollständig aufgeklärt werden und wir benötigen eine klare Positionierung der Bundesregierung. Außerdem muss sie die Öffentlichkeit unverzüglich und lückenlos darüber informieren, von wem der „Bundestrojaner“ zu welchem Zweck eingesetzt wurde, wer die finanziellen Ressourcen hierfür zur Verfügung gestellt hat und wer die politische Verantwortung für den Einsatz trägt.
Erschienen als "Bericht aus Berlin" in der Eckernförder Zeitung vom 19.10.2011
INDECT: EU-Projekt zur breiten Überwachung
Die ARD-Sendung KONTRASTE berichtet in der Ausgabe von 13. Oktober 2011 über das EU-Projekt "INDECT", welches bestehende Überwachungsmaßnahmen mit anderen Datenquellen verknüpfen will, um "verdächtiges Verhalten" zu erkennen und Verbrechen schon im Vorfeld zu verhindern. Schaden für Freiheit und Demokratie drohen.
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Partizipation: Video einer Diskussion auf der Social Media Week
Während der Social Media Week in Berlin diskutierten Mathias Richel (SPD), Christian Wohlrabe (CDU), Konstantin von Notz (Grüne), Simon Kowalewski (Piraten) und Julia Schramm (Piraten) über die Chancen und die Möglichkeiten von politischer Partizipation via Internet. Der Moderator war Martin Oettin
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Links
- via Miathias Richel
Dolgner: „Asphyxia“ auch in Schleswig-Holstein? Innenminister soll berichten
Zu Meldungen, der Chaos Computer Club habe staatliche Überwachungssoftware geknackt, erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner: Sollte es sich bei dem vom Chaos Computer Club untersuchten Programm tatsächlich um eine von den Ermittlungsbehörden eingesetzte Überwachungssoftware handeln, dann wäre das ein skandalöser Vorgang. Denn diese Software wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig, da das Bundesverfassungsgericht einen Komplettzugriff auf den Rechner einer zu überwachenden Person ausdrücklich untersagt hat. Nur eine Kommunikationsüberwachung ist in einem engen Rahmen zulässig. Dass das Programm auch noch Daten nachladen und diese dem Verdächtigen „unterschieben“ kann sowie die mangelhafte Absicherung gegenüber den missbräuchlichen Zugriffen Dritter scheint alle Bedenken zu bestätigen, die bisher gegen den Bundestrojaner vorgebracht wurden. Erklärungen, dass die bedenklichen Funktionen nicht genutzt würden, sind in keiner Weise beruhigend. Ein Staat, dessen Kernaufgabe es ist, die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen, darf solche Programme gar nicht erst erstellen, geschweige denn einsetzen. Ich hoffe, dass die Landesbehörden dieses bzw. ein modifiziertes Programm nicht einsetzen, und habe deshalb den Innenminister gebeten, in der nächsten Innen- und Rechtsausschuss dazu Stellung zu nehmen.
CCC analysiert Staatstrojaner (Update)
Der Chaos Computer Club (CCC) hat eine staatliche Überwachungssoftware analysiert und kommt zu erschreckenden Ergebnissen.
Die untersuchte Software bietet nicht nur die ohnehin stark umstrittenen Funktionen zum „Ausleiten“ sämtlicher Kommunikation, sondern ermöglicht über Fernsteuerungsfunktionen die Manipulation des überwachten Systems. Zusätzlich ist die Software fehlerhaft implementiert, so dass für den Überwachten eklatante Sicherheitslücken entstehen, die auch Dritte ausnutzen können.
Der CCC hat die Software auch Antivirenherstellern zur Verfügung gestellt. Einige haben ihre Erkennungsroutinen bereits erweitet.
Weitere Quellen:
Zeit online: CCC enttarnt Bundestrojaner
Frankfurter Allgemeine: Der deutsche Staatstrojaner wurde geknackt
Update 1:
Es scheint, dass der Trojaner vom Zoll (also Bund) oder vom LKA Bayern stammt.
Heise dazu: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Staatstrojaner-Eine-Spionagesoftware-unter-anderem-aus-Bayern-1358091.html
Bürgerhaushalt auf Kreisebene: Ist das sinnvoll?
Bürgerhaushalte sind zur Zeit beliebtes Mittel des Bürgerbeteiligung. Sind sie aber Allheilmittel und funktionieren Sie auf allen Ebenen? In seinem Gastbeitrag erklärt Lennart Fey, warum er als Abgeordneter des Kreistages Herzogtum Lauenburg das für seinen Kreis kritisch sieht.
Der lauenburgische Kreistag diskutierte im September über einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Einführung eines Bürgerhaushaltes.
Die Idee eines Bürgerhaushaltes wurde in den 1980er Jahren in der brasilianischen Stadt Porto Alegre von der Arbeiterpartei Partido dos Trabalhadores entworfen und 1989 das erste Mal angewandt. Die deutschen Bürgerhaushalte, welche sich von dem brasilianischen Grundmodell unterscheiden, wurden Ende der 90er Jahre geplant und zum Beispiel in Kleinstädten wie Castrop-Rauxel durchgeführt.
Beispiel Berlin Lichtenberg
Auch der Berliner Bezirk Lichtenberg führte 2006 für den Haushalt 2007 eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Beratungen ein.
Die Planung hierfür ging über Jahre. Schon 2003 gab es die ersten Planungen, danach viele Informations- und Werbeveranstaltungen.
Nachdem fünf dezentrale Bürgerversammlungen stattgefunden hatten konnten die Interessierten auf dem Postweg oder per Internet Vorschläge, für Vorhaben welche getätigt werden sollten, einbringen.
Ein Redaktionsteam siebte aus über 360 eingegangenen Vorschlägen diejenigen aus, welche machbar waren und welche unter die Zuständigkeit des Bezirkes fielen. Unter am Ende 42 Vorschlägen konnten die Bürgerinnen und Bürger dann auswählen welche für die am Wichtigsten waren.
Hier wurden zum Beispiel der Ausbau eines Radwegenetzes oder die bessere Ausstattung von Schulen genannt.
Doch zurück ins Herzogtum Lauenburg
DIE LINKE begründete ihren Antrag unter anderem damit, dass Politikverdrossenheit zurückginge, und dass ein Bürgerhaushaltsverfahren – wie zum Beispiel in Lichtenberg – positiv bewertet wurde.
Ich bin der Meinung, dass ein Bürgerhaushalt auf Kreisebene die Politikverdrossenheit eher stärkt. Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist wie viele Kreise in Schleswig-Holstein hoch verschuldet. Viele, wenn nicht gar die meisten, Ausgaben werden auf Grund von Landes- oder Bundesgesetzen getätigt. Der Anteil an freiwilligen Leistungen und der Anteil der Ausgaben über die die Kreispolitik wirklich entscheiden sind gering – gefühlt im Promillebereich.
Die Bürgerinnen und Bürger werden merken, dass sie bei einem Bürgerhaushalt nicht viel zu sagen haben. Sie werden merken, dass viele ihrer Ideen nicht umgesetzt werden können, bzw. die wenigsten in die Zuständigkeit des Kreises fallen.
Und dann? „Scheiß Politik. Erst groß versprechen und nun…?“
Wir als Kreistagsabgeordnete dürfen den Bürgern, dürfen aber auch uns nichts vormachen. Es gibt nicht allzu viel zu entscheiden. Vieles ist einfach nur Kenntnisnahme und Abnicken.
Neben eher geringer Entscheidungskompetenz zu den Kreisfinanzen gibt es noch ein zweites Problem: Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat über 186.000 Einwohner auf über 1.200km² und nicht wie Lichtenberg 32.000 Einwohner auf 7km². Ich gehe davon aus, dass die Beteiligung in einen Flächenkreis stark von der eines Stadtbezirkes abweicht. Zum Einen weil die Wege länger sind, zum Anderen weil die Bürgerinnen und Bürger viel weniger mit der Kreisverwaltung zu tun haben.
Überlegen wir einmal: Wann wart ihr das letzte Mal in eurer Kreisverwaltung? Noch nie? Oder bei der Anmeldung eures Autos? Naja, ziemlich selten auf jeden Fall, außer ihr arbeitet dort oder ihr seid Kreistagsabgeordnete .
Der Lauenburgische Kreistag hat das einzig richtige getan: Er hat den Antrag gegen die Stimmen der Partei DIE LINKE abgelehnt. Alles Andere wäre auch einfach nur schade gewesen, weil man den Bürgern etwas vorgemacht hätte.
Dennoch: Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am politischen Entscheidungsprozess ist wichtig. Denn wie sagte Berthold Brecht:
„Es ist eine demokratische und inhaltliche Selbstverständlichkeit, dass die Menschen das Haus, in dem sie leben wollen, selbst planen und gestalten können.“