CCC: Militärische Überwachungstechnik auf dem SWR-Sommerfest
Der Chaos Computer Club (CCC) weißt auf seiner Homepage darauf hin, dass der SWR offenbar plant, das eigene Sommerfest mit militärischer Überwachungstechnik "sicherer" zu machen. Das verwendete System führt die Daten aus fest installierten und fliegenden Kameras zusammen und wertet "auffälliges Verhalten" aus.
Der CCC kommentiert:
"Was die Militärtechnik auf einem zivilen Sommerfest der ARD zu suchen
hat, bleibt das Geheimnis der Organisatoren, ebenso, warum ein solches
Fest effizienter überwacht werden soll als die Camps Delta und Echo in
Guantánamo. Viel Phantasie ist jedoch nicht vonnöten, um vorherzusehen,
auf welchen anderen zivilen Schlachtfeldern das hier erprobte und
angepriesene System demnächst zum Einsatz kommt."
Links
- Chaos Computer Club: ARD und Fraunhofer proben die Totalüberwachung
Facebook + Datenschutz: Medienkompetenz und Transparenz schützen die Nutzer
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Peter Eichstädt sagte heute im Rahmen der Facebook-Diskussion im Landtag: "Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hat alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre sogenannten Fanpages bei Facebook und ihre Social Plugins wie den „gefällt mir“-Button von ihren Webseiten zu entfernen. Begründet wurde diese Aufforderung damit, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetz verstießen. Der Datenschutzbeauftragte hat für die geforderte Deaktivierung eine Frist bis Ende September gesetzt und Bußgelder angedroht.
Nun ist Schleswig-Holstein ein schönes, aber angesichts des weltweiten Netzes ein eher kleines Land. Deshalb ist es richtig, dass die Datenschutzbeauftragten aller Länder vereinbart haben, eine gemeinsame Entschließung zur Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Ende September vorzulegen. Facebook hat seinerseits angekündigt, zur Rechtsauffassung des ULD Stellung zu nehmen.
Selbstverständlich ist für uns wie für alle hier im Haus, dass alle deutschen und europäischen Gesetze in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen, dies allerdings nicht nur von Facebook, sondern von allen sozialen Netzen, von allen Anbietern wie Google, Facebook, MySpace, StudiVZ, Flickr und vielen mehr, die ich hier gar nicht aufzählen kann und die möglicherweise in der Zukunft noch kommen werden.
Wir müssen akzeptieren, dass die Nutzung sozialer Netzwerke aus der Kommunikation in allen Lebensräumen nicht mehr wegzudenken ist und sie auch niemand weghaben will. Und natürlich muss es Regeln geben, die dort eingehalten werden. Allerdings ist dies im Kontext des www nicht einfach. Ich erinnere an die klare Aussage von Facebook in der Anhörung, seinerseits freiwillig den Datenschutz verbessern zu wollen. Das muss nun überprüft werden.
Was wir auf keinen Fall für einen sinnvollen Weg halten, ist das, was Herr Fürter in seinem Ursprungsantrag gefordert hat. Inzwischen ist da ja wohl ein Erkenntnisgewinn gereift. Herr Fürter, Sie haben gestern beim Glücksspielgesetz sehr richtig ausgeführt, dass es schwachsinnig sei anzunehmen, man könne in Schleswig-Holstein Regelungen für Internet-Glücksspiel treffen. Das funktioniere nicht in einem weltweiten Netz. Ich finde, es ist ein vergleichbarer Schwachsinn, dieses bei der Frage des Facebook-„Like“-Buttons zu versuchen. Auch dieses wird nur funktionieren, wenn es hier mindestens bundes-, möglichst europaweit eine einheitliche Regelung gibt, die mit möglichst allen Anbietern getroffen wird.
In der letzten Woche haben wir hier noch das Landesdatenschutzgesetz auf den Weg gebracht, das ausdrücklich festlegt, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig ist, vor allem unabhängig von staatlichen Stellen und Parlamenten – mit Ausnahme seiner Berufung. Wenn Sie hier heute vorschlagen, dass das Parlament ihm Hinweise oder Weisungen geben soll, wie er in bestimmten Fragen zu verfahren hat, haben Sie etwas nicht verstanden.
Zu einem anderen Aspekt: Es gibt auch den persönlichen Datenschutz und dieser muss, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte es genannt hat „selbst und bewusst“ eingehalten werden. Nutzerinnen und Nutzer können und sollen alle Fähigkeiten und Informationen erhalten, um selber zu entscheiden, ob sie mit der Weitergabe bestimmter Daten einverstanden sind. Dieses Wissen ist notwendig und kann nicht durch Datenschutzrichtlinien des Staates ersetzt werden. Wer das Internet nutzen möchte, der ist nicht nur gezwungen, sondern auch bereit dazu, einen Teil seiner Daten im Austausch für neue Formen der Kommunikation, der Bildung, der Partizipation offenzulegen.
Im Spannungsverhältnis von Datenschutz und Mediennutzung bieten ausgezeichnete Medienkompetenz und hinreichende Transparenz den entscheidenden Schutz für Nutzerinnen und Nutzer. Diese müssen wissen, welche Daten beispielsweise in einer IP-Adresse enthalten sind, wie diese Daten weitergegeben werden und wofür sie überhaupt genutzt werden können. Die Medien zu nutzen bedeutet, dass man lernt, sie vernünftig zu gebrauchen, dass sie einem nicht fremd sind, dass man ihre Gefahren kennt und ihr Potenzial auszuschöpfen weiß.
Wir halten es im Übrigen zu diesem Zeitpunkt für weder sinnvoll noch notwendig, dass sich der Landtag in den Prozess einbringt. Erst wenn nach der gemeinsamen Stellungnahme der Datenschützer Handlungsbedarf für Parlamente erkennbar ist, sollten wir tätig werden."
Freiheit vor Ort: Handbuch kommunale Netzpolitik
In einer überarbeiteten Auflage ist das "Handbuch kommunale Netzpolitik" unter Creative-Commons-Lizenz erschienen und frei herunterladbar. Es beschäftigt sich mit verschiedenen Bereichen in denen kommunale Politik mit der digitalen Gesellschaft in Berühung kommt. Das umfasst Themen von Freifunk bis Open Data.
Kapitelübersicht
- Freie Funknetze: Kommunale Kämpfe gegen die „Digitale Spaltung“
- Kommunale Kreativität entfesseln: Unzeitgemäßes Urheberrecht und die Alternative Creative Commons
- Gemeinsam Lehren und Lernen: Open Educational Resources in Universitäten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
- Freie Software im öffentlichen Sektor: Chancen und Aufgaben auf lokaler Ebene
- Öffentlicher Raum im Netz: Blogs, Wikis & Co – Laura Kepplinger und Josef Zehetner
- Freier Zugang zu Forschung: Wege zu Open Access
- Wie das Web Wissen schafft: Das Web als Kompetenz- und Forschungsfeld
- Lasst die Daten frei! Open Government als kommunale Herausforderung und Chance
Download
- Freie Netze. Freies Wissen: "Handbuch kommunale Netzpolitik"
- Homepage: Freie Netze. Freies Wissen
SocialNetworkSunday: Ein Tag für Freie Netzwerke
Zugegeben: Freie soziale Netzwerke wie Diaspora oder Identi.ca sind bisher nicht so beliebt wie Twitter, Facebook & Co. Und weil das so ist und die meisten Menschen eher bei Facebook zu finden sind, verbringen auch viele Free-Software-Enthusiasten dort Zeit. Das wiederum erschwert die Verbreitung freier Netzwerke ohne Datenkraken. Der SocialNetworkSunday will das jetzt ändern.
Die Homepage des SocialNetworkSunday erklärt:
Jeden Sonntag richten wir unsere Sozialen Web-Aktivitäten auf freie, offene und dezentrale Plattformen und kehren Facebook, Google+, Twitter u.ä. kommerziellen und geschlossenen Webseiten den Rücken zu. Zumindest für einen Tag.
Wer gerne mitmachen möchte eine Einladung für Diaspora hätte, kann sich hier einfach in den Kommentaren melden oder eine Mail schicken.
Links
- Homepage: SocialNetworkSunday
- Homepage: Identi.ca
- Homepage: Diaspora
ULD: Facebook Fanpages nicht Datenschutzkonform
Mittlerweile hat sie fast jedes Blog und sie ersetzen oft den RSS-Feed: Die Facebook Fanpages. Diese institutionellen Profile haben viele Vorteile. Vor allem lässt sich umfangreich auswerten, wer die Seite wie nutzt. Diese Datenflut wird den Seiten jetzt zum Verhängnis: Die Unabhängige Landeszentrale für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erklärte heute, dass das nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar ist.
Die ULD schreibt:
Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht.
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Jan Moenikes: Anonymität für Nutzer – nicht für Anbieter
Jan Moenikes, IT-Rechtsanwalt und Mitglied des SPD Gesprächskreises Netzpolitik nimmt in seinem aktuellen Blogpost die von Innenminister Friedrich (CSU) ausgelöste Diskussion um Anonymität im Internet auseinander. Seine Meinung: Anonymität für Nutzer – nicht für Anbieter.
Jan Moenikes schreibt:
In der körperlosen Welt des Internet ist Pseudonymität dagegen schon aufgrund der technischen Bedingungen die Regel und selbst Anonymität sogar vom deutschen Gesetzgeber erwünscht und in §§13 TMG VI und §47a RStV sogar dem Diensteanbieter vorgeschrieben. Das kann aber eben nur für Nutzer, nicht für Anbieter im Internet gelten! Denn Anonymität kann zwar der Meinungsfreiheit dienen, darf aber nicht zur völliger Verantwortungslosigkeit führen. Das würde weder der Freiheit, noch dem Recht dienen und allein einseitig die Opfer anonymer Taten belasten.
Links
- Jan Moenikes: Zwischenruf – Anonymität im Internet
SPD Lübeck: AK Digitale Gesellschaft gegründet
Nach dem Arbeitskreis Digitale Gesellschaft der Kieler SPD und dem gleichnamingen Arbeitskreis auf Landesebene gibt es jetzt auch einen AK in Lübeck: Dort soll es um die Veränderungen gehen, die sich durch die
neuen Medien in der Gesellschaft ergeben.
Arne Welsch vom AK Digitale Gesellschaft in Lübeck schreibt:
Alle großen Parteien stehen vor der Herausforderungen diese
Veränderungen zu begreifen und zu verstehen. Das bisherige Bild von der
Gesellschaft passt nicht mehr. Die Menschen haben andere Arbeitszeiten
und andere Aufgaben. Bisher hat die SPD den Bereich der
"Informations-Arbeiter" völlig vernachlässigt. Diese
Dienstleistungsbranche hat sich stark entwickelt und wird die Zukunft
darstellen. Auch im privaten Bereich ergeben sich viele neue Szenarien,
die es zu bewerten gilt. Eine Partei muss sich auf die nun nicht mehr
ganz neuen Strömungen einstellen. Dies zu unterstützen, die richtigen
Themen in den Vordergrund zu bringen, die Diskussion in Lübeck zu
fördern, wird Aufgabe des Arbeitskreises werden.
TED: WLAN per Licht
In seinem Vortrag bei TED stellt Harald Haas seine Idee vor: LED-Lampen lassen sich elektronisch sehr schnell schalten. Diese Möglichkeit nutzt Haas zur Übertragung von Daten. Auf die Helligkeit der Lampe hat dieser Vorgang keinen Einfluss. Eine Schreibtischlampe kann so direkt als Internetanschluss dienen.