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IT-Sicherheitsgesetz: zwischen dem digitalen Immunsystem und dem Schutz der Grundrechte
Das „IT-Grundrecht“ solle mit Leben gefüllt und als umfassendes „Regelungsregime zum Schutz der persönlichen IT-Systeme zum Schutz der digitalen Identität“ entwickelt werden, heißt es in dem Positionspapier der Arbeitsgruppe Inneres und der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der SPD-Bundestagsfraktion „IT-Sicherheitsgesetz 2.0 muss das digitale Immunsystem stärken“[1]. Wobei mit dem IT-Grundrecht das vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 festgeschriebene „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ gemeint ist. „Das IT-Grundrecht verankert IT-Sicherheit als verfassungsrechtliche Gewährleistungspflicht des Staates“, geht es weiter in dem Papier. Dessen Umsetzung würde eine „umfassende und ebenenübergreifende IT-Sicherheitsstrategie“ notwendig machen, die das „Klein-Klein“ der Regierung beendet.
Cybersicherheit: viel erreicht, noch viel zu tun
Heute wird der Umsetzungsgesetzentwurf der EU-Richtlinie für ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen (NIS) in der Europäischen Union sowie ein Änderungsantrag und ein Antrag der Koalitionsfraktionen in 2./3. Lesung debattiert und verabschiedet. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Erhöhung der IT-Sicherheit in Deutschland und in der EU. mehr…
Krieg ist der Vater aller Dinge. Auch der Disruption.
„Krieg ist aller Dinge Vater, aller Dinge König.“ (Heraklit von Ephesos)
„Mit der Digitalisierung […] scheinen sich die Grenzen zwischen Wirtschaftspolitik und Diplomatie, zwischen Krieg und Frieden zu verschieben“ – mit diesen Worten lud die SPD-Bundestagsfraktion zur Konferenz „Cybersicherheit ‒ Ist Deutschland für das digitale Zeitalter gerüstet?“ am 29. Januar in Berlin ein. Erhebliche Herausforderungen würden sich dadurch ergeben, für die Sicherheits- und Verteidigungspolitik, aber auch für die Außen- und Wirtschaftspolitik.
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Verschlüsselung schützt das Leben. Nicht nur das von Kriminellen und Terroristen.
„Grundsätzlich ist es in Deutschland jeder Person erlaubnisfrei gestattet, in privaten Angelegenheiten verschlüsselt zu kommunizieren. Es besteht keine Rechtsgrundlage, einzelnen Personen die Nutzung verschlüsselter Kommunikationsmethoden – aus welchem Grund auch immer – zu untersagen,“ so lautet die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 18/5144) vom 11. Juni 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 18/5013) zu den Anstrengungen von Europol, Interpol und der Europäischen Kommission zum Aushebeln von Verschlüsselungstechniken. mehr…
Sicherheit – aber nur solange die Nutznießer die Entscheidungsträger sind
Im Interview für eGovernment Computing, „Mehr Schutz für die Behörden-IT“, erklärte Staatssekretärin Brigitte Zypries (SPD), warum es für das kürzlich vom Bundestag beschlossene IT-Sicherheitsgesetz nicht entscheidend ist, ob die Bundesbehörden unter dem Begriff „Kritische Infrastrukturen“ (KRITIS) gefasst werden oder nicht. Die Bundesverwaltung unterliegt demnach keinen Pflichten bezüglich Mindeststandards zum Schutz der IT und auch keinen Meldepflichten über Sicherheitsvorfälle. Das wurde im Vorfeld des Beschlusses des IT-Sicherheitsgesetzes am 12. Juni 2015 nicht nur vom juristischen Standpunkt kritisiert. mehr…
Das IT-Sicherheitsgesetz hält nicht, was der Name verspricht
Der Innenausschuss des Bundestages hat am 10. Juni 2015 mit der Koalitionsmehrheit – und gegen die Stimmen der Opposition – das modifizierte IT-Sicherheitsgesetz (Bundestagsrucksache BT-Drs. 18/4096, geänderte Fassung 18/5121) beschlossen. Der Innenausschuss hat damit den Weg für das von der Bundesregierung angestrebte Gesetz geebnet. Bereits am Freitag, dem 12. Juni 2015, hat auch der Bundestag das Gesetz beschlossen, ohne dem Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/5127) stattzugeben. mehr…
Künstliche Intelligenz: Kontrolle ist gut – Switch Off ist besser
Die Künstliche Intelligenz (KI oder AI – Artificial Intelligence) erobert immer größere Bereiche des menschlichen Lebens und Arbeitens. Und sie hat keinesfalls das Gesicht des sympathischen Lieutenant Commander Data aus der Science-Fiction-Kultserie Star-Trek. Sie ist heute durch automatisierte Handelssysteme für Trading an der Börse, Diagnoseunterstützungssysteme und bald durch die selbstfahrenden Automobile und Kampfroboter vertreten. mehr…
IT-Sicherheitsgesetz: Zwischen rechtlicher und polizeilicher Sicherheit
Das ARPANet – das Advanced Research Projects Agency Network – gilt als Vorläufer des heutigen Internet. Seit dem Jahr 1968 wurde es von einer Gruppe von MIT-Wissenschaftlern und dem US-Verteidigungsministerium entwickelt. Das Ziel: die Rechenkapazitäten der US-Amerikanischen Universitäten miteinander zu verknüpfen. Das ARPANet sorgte für eine einheitliche Möglichkeit, über weite Strecken zu kommunizieren. Dem Projekt entstammt die revolutionäre Idee des sogenannten „packet switching“ oder auch das Betriebssystem Unix. Bis heute hält sich zudem hartnäckig das Gerücht, das ARPAnet wurde entwickelt, um eine alternative Kommunikationsform für das Militär im Falle eines Atomkrieges darzustellen. Das Programm sollte eine US-Amerikanische Antwort auf den sowjetischen Sputnik-Erfolg sein. Im Kriegs- oder Krisenfall sollte das amerikanische Militär mit Hilfe des Internets handlungsfähig bleiben. Heute ist die Abhängigkeit von der Informationstechnologie und Internet so stark, dass die polizeiliche und militärische Sicherheit eines Staates weitgehend von der Verfügbarkeit und Sicherheit des Internets abhängt. So gesehen, entwickelte sich das Internet von einer Lösung zum Problem. mehr…
IT-Sicherheitsgesetz ein wichtiger Schritt in Richtung sichere Infrastrukturen
Der Innenausschuss führte gestern Nachmittag eine öffentliche Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz durch. Experten waren sich einig, dass ein solches Gesetz ein wichtiger und überfälliger Schritt ist. Vertrauen und Sicherheit werden entscheidende Faktoren für die weitere digitale Entwicklung sein. mehr…