Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Grundrechte

Schufa abschaffen!

„Der digitale Fortschritt bringt uns voran“ – dieser Aussage ist zunächst nichts entgegenzusetzen. „Aber die gute digitale Gesellschaft ist mehr als Technik“, konzedierte das Kongressteam #DigiDemos der Friedrich-Ebert-Stiftung und lud zu einer Ausnahmeveranstaltung. Im Fokus des Tages: Wie kommt digitaler Wandel ALLEN Menschen zugute? mehr…

Kognitive Dissonanz. Oder: warum das NetzDG den Sozialdemokraten vermutlich irgendwann um die Ohren fliegt.

„Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu“, übersetzte Sören Sören Bartolstellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, den kantschen kategorischen Imperativ in den Volksmund. Das Internet sei ein Ort des Hasses geworden, tatenlos zuzusehen könne keine Lösung sein. Worauf er auf der Diskussionsveranstaltung der SPD-Fraktion „Hatespeach und Co.“ abzielte, war das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das bereits am Folgetag im Bundestag in der ersten Lesung beschlossen werden sollte. mehr…

Heiko Maas

Heiko Maas zur Kritik am NetzDG: „Ich teile diese Befürchtung nicht“

„Es geht um Mordaufrufe. Es geht um Bedrohungen und Beleidigungen, es geht um Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge. Kurzum: Es geht um Straftaten.“ In eine Facebook-Beitrag erklärt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), was er mit seinem Vorschlag zu einem „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ auch bekannt als Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erreichen will. mehr…

Meinungsfreiheit und Datenschutz auf Kollisionskurs

„Wenn „Laien“ […] Tatsachen etwa über einen Politiker behaupten, genügen sie ihrer Sorgfaltspflicht zur Ermittlung der Wahrheit, wenn sie sich auf unwidersprochen gebliebene Berichte seriöser Quellen berufen können“ erklärt Jan Mönikes im aktuellen Kommentar „Presse- und Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter bewahren!“. Für die zahlreichen Freunde der Internetnachrichten oder Blogger bedeutet das konkret: „Einen auf Twitter geposteten Beitrag eines Nachrichtenmagazins darf man […] auch dann Re-Tweeten und somit weiterverbreiten, wenn man den Wahrheitsgehalt der Nachrichten über eine darin erwähnte Person nicht überprüfen kann.“ mehr…

Braucht Digitalisierung digitale Grundrechte?

Technologie als Herausforderung für die Demokratie 

„Verfassungen sind etwas Gegebenes, zugleich aber auch etwas zur Weiterentwicklung Aufgegebenes“, erinnerte die Leiterin Medienpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), Johanna Niesyto, zur Eröffnung der Podiumsdiskussion „Leben im Netz“ an die Worte von Andreas Voßkuhle. Meinungsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Privatsphäre, Kopplungsverbot, aber auch die technische Durchsetzung der Grundrechte mit bspw. Verschlüsselung standen im Fokus der Debatte über die Frage, ob ein beruflich und privat vernetzter, teilweise schon im Netz lebender Bürger neue – digitale – Grundrechte braucht. mehr…

Ein digitales Amen. Smarte Regulierung gegen digitale Macht.

Der Vorstoß des Apple-Chefs, Tim Cook, sich für Privatheit und Bürgerfreiheiten einzusetzen, indem sich das Unternehmen der Entscheidung eines US-Gerichts, dem FBI mit einer Software Zugriff auf das iPhone eines der San-Bernardino-Attentäters zu eröffnen, widersetzte, beeindruckte und polarisierte zugleich die Öffentlichkeit. Cooks Aussage „People have a basic right to privacy“ erlangte Kultstatus.

Tim Cook ist aber nicht der erste Apple-Manager, der sich gegen den Überwachungsstaat auflehnt. Zuvorgekommen ist ihm kein Geringerer als der legendäre Firmengründer Steve Jobs. mehr…

Apple, Privacy und die Weltherrschaft. Ein ganz legaler Hack.

 „People have a basic right to privacy“, zitierte kürzlich die The New York Times. Nicht etwa Barack Obama oder Thomas Jefferson, sondern der seit 2011 amtierende Apple-Chef, Timothy D. Cook, war dessen Urheber. Kultstatus erreichte sein Satz, nachdem sich Apple öffentlich der Entscheidung eines US-Gerichts widersetzte, eine Software zu erstellen, mit der das FBI Zugriff auf das iPhone eines der San-Bernardino-Attentäters erlangen würde. mehr…

Meinungsfreiheit braucht Anonymität und keine Klarnamenpflicht

Der bedeutendste Sozialdemokrat der Neuzeit ist den meisten nur unter seinem Aliasnamen bekannt. Kaum jemand kennt den bürgerlichen Namen von Willy Brandt: Herbert Ernst Karl Frahm. Bei Willy Brandt würden wohl Netzwerkbetreiber mit Klarnamenpflicht wie Xing oder Facebook verschärft nachfragen und ihm im Zweifel die Nutzung des Dienstes wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen untersagen. Der Rauswurf von Willy Brandt wäre zweifelsohne ein echter Verlust für den Diskurs auf dem betreffenden Netzwerk. Wenn es nach dem Willen einiger Politiker ginge, müsste man Letzteres hinnehmen, um Hassreden im Internet wirksam abzuwehren. mehr…