Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Die Digitale Gesellschaft und ihre Leitsätze

Die Gesell­schaft wird maß­geb­lich von ihren Akteu­ren und den zwi­schen ihnen beste­hen­den Bezie­hun­gen und Inter­ak­tio­nen geprägt.

Die Digi­tale Gesell­schaft zeich­net sich durch die All­ge­gen­wär­tig­keit von Rech­nern aus, — durch die damit ein­her­ge­hende umfas­sende Erhe­bung und dau­er­hafte Spei­che­rung sowie durch die Mög­lich­keit der jeder­zei­ti­gen Aus­wer­tung die­ser Bezie­hun­gen und Inter­ak­tio­nen. Die Digi­tale Gesell­schaft schafft auf diese Weise zugleich neu­ar­tige Chan­cen und neu­ar­tige Risi­ken: Diese fol­gen aus der Mög­lich­keit, ein­mal gespei­cher­tes Wis­sen über Tat­sa­chen, Mei­nun­gen, Bezie­hun­gen und Inter­ak­tio­nen mit Wis­sen aus ande­ren Quel­len belie­big zu ver­knüp­fen, es anders als ursprüng­lich gedacht aus­zu­wer­ten, es maschi­nell wei­te­rem Wis­sen, wei­te­ren Bezie­hun­gen oder wei­te­ren Inter­ak­tio­nen zuzu­ord­nen, oder es zu maschi­nell aus­wert­ba­ren Struk­tur­bil­dern („Pro­fi­len“) zusammenzufassen.

Die Digi­tale Gesell­schaft schafft eine neue Seite des­sen, was wir „die Öffent­lich­keit“ nen­nen: die digi­tale Öffent­lich­keit. Diese neue Seite der Öffent­lich­keit offen­bart und ver­deut­licht den Wan­del der Chan­cen und Risi­ken unse­rer gesam­ten Gesell­schaft. Durch sie ent­ste­hen neue Äuße­rungs– und Hand­lungs­räume. Die digi­tale Gesell­schaft ver­schiebt dabei Macht­ver­hält­nisse. Dabei kön­nen bekannte Akteure, Äuße­rungs– und Hand­lungs­for­men an man­cher Stelle über­mäch­tig oder an ande­rer Stelle über­flüs­sig wer­den. Sie zeigt neben neuen Kon­flik­ten aber gleich­zei­tig auch beste­hende Kon­flikte auf. Die Digi­tale Gesell­schaft steht in der Ver­ant­wor­tung, hier für Trans­pa­renz zu sor­gen, neue Chan­cen für die Stif­tung sozia­len Zusam­men­halts zu stär­ken und den Vor­rang des Rechts vor der Über­macht der Star­ken zu sichern.

Die Digi­tale Gesell­schaft ist unsere heu­tige Lebens­wirk­lich­keit. Sie ist keine Parallelgesellschaft.

Poli­tik für die Digi­tale Gesell­schaft ist Gesell­schafts­po­li­tik. Sie ist keine Kli­en­tel­po­li­tik. Die Digi­tale Gesell­schaft beer­digt die der Aus­rede, die Geheim­nis­krä­me­rei der Gre­mien und Zir­kel sei ein Sachzwang.

Grund­werte der Digi­ta­len Gesellschaft

Die Digi­tale Gesell­schaft basiert auf unse­ren Grund­wer­ten der Soli­da­ri­tät, der Frei­heit und der Gerechtigkeit.

Diese Werte sind in der Digi­ta­len Gesell­schaft nicht obso­let. Es ist die Her­aus­for­de­rung der Zukunft, diese Werte in der Digi­ta­len Gesell­schaft zu bewah­ren und umzusetzen.

Die staat­li­che und gesell­schaft­li­che Aner­ken­nung und Beach­tung der Grund­rechte sowie der frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung als uni­ver­selle Werte sind Basis der Digi­ta­len Gesellschaft.

Die­ser Auf­gabe stel­len wir uns.

Frei­heit

Frei­heit bedeu­tet die Mög­lich­keit, selbst­be­stimmt zu leben. Ob die­ser Beru­fung ent­spre­chend gelebt wer­den kann, ent­schei­det sich in der Gesellschaft.

Dazu gehört die Gewiss­heit, in Frei­heit von Über­wa­chung, ohne Aus­for­schung und sons­ti­gem äuße­ren Zwang zu leben. Ebenso umfasst Frei­heit die Chance, eigene Fähig­kei­ten unge­hin­dert zu ent­fal­ten und in der Gesell­schaft und Poli­tik ver­ant­wort­lich mitzuwirken.

Die Frei­heit des Ein­zel­nen endet, wo sie die Frei­heit Ande­rer verletzt.

Selbst­be­stim­mung in der Digi­ta­len Gesell­schaft bedeu­tet die freie Ent­schei­dung über das Ob und Wie der akti­ven oder pas­si­ven Teil­habe. Selbst­be­stim­mung bedeu­tet auch die Ent­schei­dungs­frei­heit über das Nut­zen und Bereit­stel­len von per­sön­li­chen Informationen.

Gesell­schaft­li­che und poli­ti­sche Mit­wir­kung in der Digi­ta­len Gesell­schaft bedeu­tet die beschrän­kungs­freie Wah­rung des Rechts auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung und Wil­lens­be­kun­dung jedes Einzelnen.

Gerech­tig­keit

Gerech­tig­keit grün­det in der glei­chen Würde jedes Men­schen. Sie bedeu­tet glei­che Frei­heit und glei­che Lebens­chan­cen, unab­hän­gig von Her­kunft, Geschlecht und Lebens­um­stän­den. Gerech­tig­keit bedeu­tet die glei­che Teil­habe an den Chan­cen und Risi­ken der Digi­ta­len Gesellschaft.

Würde in der Digi­ta­len Gesell­schaft bedeu­tet die Ein­zig­ar­tig­keit jedes Ein­zel­nen, die dar­auf basie­ren­den selbst­be­stimm­ten Ent­schei­dun­gen und indi­vi­du­el­len Bedürf­nisse zu ach­ten und anzu­er­ken­nen. Der gesell­schaft­li­che Fort­schritt und die sich mit ihm ent­wi­ckeln­den neuen Kommunikations-​, Inter­ak­ti­ons– und Hand­lungs­for­men sind nicht Selbst­zweck. Sie haben sich am Ein­zel­nen auszurichten.

Glei­che Lebens­chan­cen und glei­che Teil­habe in der Digi­ta­len Gesell­schaft bedeu­ten nicht Gleich­ma­che­rei. Sie bie­ten Raum für die Ent­fal­tung indi­vi­du­el­ler Nei­gun­gen und Fähigkeiten.

Wer die Vor­teile der Ent­wick­lung der Digi­ta­len Gesell­schaft nutzt, wird ver­pflich­tet, zum Wohl und der Wei­ter­ent­wick­lung der Gesell­schaft beizutragen.

Soli­da­ri­tät

Soli­da­ri­tät bedeu­tet wech­sel­sei­tige Ver­bun­den­heit, Zusam­men­ge­hö­rig­keit und Hilfe. Sie ist eine starke Kraft, die ins­be­son­dere die digi­tale Gesell­schaft zusammenhält.

Ver­bun­den­heit in der Digi­ta­len Gesell­schaft bedeu­tet die gemein­same Ver­ant­wor­tung für die Aus­rich­tung der Gesell­schaft an all­ge­mein aner­kann­ten, huma­nis­ti­schen Wer­ten wie Tole­ranz sowie der Würde und Sou­ve­rä­ni­tät des Ein­zel­nen. Sie bil­det die Grund­lage der poli­ti­schen, wirt­schaft­li­chen und sozia­len Ent­wick­lung der Gesellschaft.

Zusam­men­ge­hö­rig­keit in der Digi­ta­len Gesell­schaft bedeu­tet zwar das Her­aus­bil­den von Grup­pen mit glei­chen Inter­es­sen und Zie­len. Jeg­li­che Aus­gren­zung und Benach­tei­li­gung ist jedoch mit der Idee einer soli­da­ri­schen, digi­ta­len Gesell­schaft nicht vereinbar.

Hilfe in der Digi­ta­len Gesell­schaft bedeu­tet sowohl spon­tane und indi­vi­du­elle aber auch orga­ni­sierte und gemein­schafts­ori­en­tierte Unter­stüt­zung. Sie darf nicht durch räum­li­che und tech­ni­sche Dis­tanz, poli­ti­sche Sys­teme oder kul­tu­relle Dif­fe­ren­zen behin­dert wer­den. Hilfs­be­reit­schaft setzt einen gesell­schaft­li­chen Pro­zess der Wahr­neh­mung von Hilfs­be­dürf­tig­keit voraus.

Nur wer in der Digi­ta­len Gesell­schaft frei und unbe­ob­ach­tet han­deln kann, ist in der Lage Hilfe anzu­bie­ten oder anzunehmen.

Leit­sätze

Die Digi­tale Gesell­schaft schafft eine neue Form des öffent­li­chen Raums. Wir tre­ten ein für eine För­de­rung der sich in die­sem Raum ent­wi­ckeln­den Kom­mu­ni­ka­ti­ons– und Inter­ak­ti­ons­for­men und eine För­de­rung der Digi­ta­len Öffent­lich­keit zum Wohle der gesam­ten Gesell­schaft unter Beach­tung der Individualinteressen.

Unsere Poli­tik gestal­tet die Digi­tale Gesell­schaft für die an ihr Par­ti­zi­pie­ren­den und auch für die­je­ni­gen, die nicht aktiv an ihr teil­ha­ben kön­nen oder wol­len. Der Wei­ter­ent­wick­lung der Digi­ta­len Gesell­schaft lie­gen fol­gende Leit­sätze zugrunde:

Frei­heit der Kom­mu­ni­ka­tion

Die sich in der Digi­ta­len Gesell­schaft her­aus­bil­den­en­den neuen Kom­u­ni­ka­ti­ons­for­men– und –tech­ni­ken basie­ren auf einem bidi­rek­tio­na­len Fluss von Infor­ma­tion. Die Frei­heit die­ses Aus­tau­sches ist maß­geb­lich für die Fort­ent­wick­lung der Digi­ta­len Gesell­schaft. Jeg­li­che For­men der Ein­schrän­kun­gen die­ser Frei­heit müs­sen gerecht­fer­tigt und ver­hält­nis­mä­ßig sein. Die für die über­kom­me­nen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­ni­ken aner­kann­ten Maß­stäbe bei der Beschrän­kung der Frei­heit der Kom­mu­ni­ka­tion gel­ten auch für die neuen For­men. Die tech­nisch beding­ten nied­ri­gen Hür­den der Spei­che­rung, Kon­trolle, Über­wa­chung und Beein­flus­sung der Kom­mu­ni­ka­tion dür­fen nicht dazu ver­lei­ten, die Grund­werte der freien Mei­nungs­bil­dung und –äuße­rung zu miss­ach­ten. Wir tre­ten ein für unbe­ob­acht­bare, zen­sur­freie und unge­hin­derte Kom­mu­ni­ka­tion in der Digi­ta­len Gesellschaft.

Wirt­schaft

Die Digi­tale Gesell­schaft besitzt ein hohes, eige­nes wirt­schaft­li­ches Inno­va­tions– und Enwick­lungs­po­ten­zial. Sie ist auch für die klas­si­schen Wirt­schafts­zweige unver­zicht­bare Bedin­gung für deren nach­hal­tige Ent­wick­lung. Wir müs­sen die tech­ni­schen und recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen ori­en­tiert an den Bedürf­nis­sen eines freien, ver­ant­wor­tungs­vol­len und sozial ver­träg­li­chen Wirt­schafts­wachs­tums schaffen.

Kul­tur

Die Digi­tale Gesell­schaft und ihre Kom­mu­ni­ka­ti­ons– und Inter­ak­ti­ons­for­men bil­den nicht nur neue Form– und Kul­tur­spra­chen. Sie selbst stellt eine neue, eigene Kul­tur­tech­nik dar. Sie hat somit einen berech­ti­gen und unbe­streit­ba­ren Anspruch, mit den ande­ren, aner­kann­ten Kul­tur­tech­ni­ken gleich­be­re­chigt beach­tet und behan­delt zu werden.

Wis­sen­schaft

Die Digi­tale Gesell­schaft prägt die Wis­sen­schaft und Lehre. Sie trägt maß­geb­lich zum Fin­den neuer Erkennt­nisse bei. Der durch sie mög­lich wer­dende Zugang und die Ver­net­zung des bereits exis­tie­ren­den Wis­sens führt zu neuen Erkennt­nis­sen. Die Inter­ak­tion zwi­schen For­schen­den, Leh­ren­den und Ler­nen­den erwei­tert sich und schafft neue For­men der Wis­sens­fin­dung. Dar­über­hin­aus lösen sich die klas­si­schen Wissens-​Eliten auf. Die all­ge­meine Ver­füg­bar­keit des gefun­den­den Wis­sens steht durch die Digi­tale Gesell­schaft auch den­je­ni­gen zur Ver­fügng, die bis­her von die­sen Kennt­nis­sen aus­ge­schlos­se­nen waren.

Bil­dung

Die Teil­habe an der Digi­ta­len Gesell­schaft setzt spe­zi­fi­sche Kennt­nisse vor­aus. Die­je­ni­gen, die auf­grund feh­len­der Bil­dung sich die in der Digi­ta­len Gesell­schaft zur Ver­fü­gung ste­hen­den Res­sour­cen nicht erschlie­ßen kön­nen, wer­den von der gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Ent­wick­lung abge­kop­pelt und von deren Vor­tei­len aus­ge­schlos­sen sein. Den Umgang mit die­ser neuen Kul­tur­tech­nik von Beginn an zu ver­mit­teln, ist eine zen­trale Auf­gabe. Nur eine breite Ver­mitt­lung des Umgangs mit den neuen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­for­men der Digi­ta­len Gesell­schaft schützt vor der dro­hen­den Her­aus­bil­dung einer Parallelgesellschaft.

Staat

Der Staat muss sich der Digi­ta­len Gesell­schaft öff­nen und sie nicht als pri­va­tes Enga­ge­ment Ein­zel­ner betrach­ten. Er setzt nicht nur die tech­ni­schen und recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen. Der Staat selbst ist Teil der Digi­ta­len Gesell­schaft und gestal­tet unter Wah­rung der ver­fas­sungs­recht­li­chen Grund­sätze der Grund­rechte, Demo­kra­tie, des Rechts– und Sozi­al­staa­tes und der Repu­blik diese mit. Wir tre­ten ein für einen Staat, der trans­pa­rent han­delt, seine Infor­ma­tio­nen mit Inter­es­sier­ten teilt und eine demo­kra­ti­sche Teil­habe an der Ver­wal­tung und Steue­rung ermöglicht.

Poli­tik

Poli­tik für die Digi­tale Gesell­schaft ist keine Kli­en­tel­pol­tik. Die poli­ti­sche Ent­wick­lung der Digi­ta­len Gesell­schaft ist kein eigen­stän­di­ger Poli­tik­be­reich son­dern Quer­schnitts­auf­gabe. In den zuse­hends über­kom­me­nen Poli­tik­be­rei­chen sind unsere Grund­sätze der Digi­ta­len Gesell­schaft bereichs­spe­zi­fisch umzu­set­zen. Nur so kön­nen alle gesell­schaft­li­chen Grup­pen das Poten­zial der Digi­ta­len Gesell­schaft nutzen.