Wieso muss ein Postdienst eigentlich nicht den Inhalt von Postsendungen kontrollieren? Schließlich wurden und werden mit Hilfe von Postsendungen diverse Straftaten begangen wie Urheberrechtsverletzungen, Betrug, Stalking, Versendung illegaler Medikamente, Drogen, Filme mit Darstellungen der widerlichsten Art; und in einigen sind leider wirklich Sprengsätze und nicht nur ein selbstgebastelter Batterietester. Und wieso muss sich der Absender eigentlich nicht bei Einlieferung bzw. Einwurf ausweisen, so dass man später den Täter identifizieren kann? Spätestens seit der Briefbombenserie im letzten Jahr oder den Anthraxbriefen sollten anonyme Postsendungen doch nicht mehr erlaubt sein oder?
Und wieso macht man eigentlich die Postdienste nicht wenigstens haftbar für die Schäden, die durch den Transport der entsprechenden Sendungen entstehen? Das kommt Ihnen alles absurd vor? Warum eigentlich? Schließlich ließen sich doch so viele Straftaten verhindern, die Täter ermitteln oder zumindest Schadensersatz für die Opfer erwirken.
Früher wurde die Post tatsächlich in sogenannten Cabinets noir systematisch untersucht. Als das Postgeheimnis 1919 Verfassungsrang bekam, waren die damaligen Verfassungsväter nicht dumm. Sie wussten genau, dass sie damit die Strafverfolgung behindern würden. Aber sie wussten auch, dass die freie, leicht zugängliche, unbeobachtete Kommunikation, unverzichtbar – heute würde man sagen: systemrelevant – für eine Demokratie ist.
Immer mehr Menschen kommunizieren heute nicht mehr mit Briefen, sondern über das Internet. Zu Recht fragen sie sich, warum für diese Form der Kommunikation nicht die gleichen Regeln gelten sollen. Wir brauchen deshalb nach Post- und Fernmeldegeheimnis ein sachgerecht ausgestaltetes Telemediennutzungsgeheimnis. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war 2007 auch das Telemediengesetz mit seinen Haftungsbegrenzungen für die Zugangsprovider.
Was wir allerdings unter dem Stichwort „Clean IT“ in letzter Zeit von der EU-Ebene hören, lässt doch wieder Zweifel aufkommen, ob die Botschaft, die u. a. bei ACTA gesendet wurde, auch wirklich angekommen ist. Nach der „Sommer unseres Lebens”-Entscheidung des BGHs sehen sich die Betreiber unentgeltlicher, offener W-LANs erheblichen Haftungsrisiken für die Rechtsbrüche ihrer Nutzer ausgesetzt – im Gegensatz zu Betreibern gewerblicher W-LANs. Das kann im Ergebnis nicht richtig sein; eine Weiterentwicklung des Telemediengesetzes ist auch deshalb dringend geboten. Der Antrag der FDP findet deshalb unsere Zustimmung.
Kommen wir zum Antrag der Piraten. Löschpflichten durch Web- und Sharehoster bedürfen dringend einer klaren und nachvollziehbaren Regelung. Die heutige Rechtslage führt dazu, dass die Hoster im Zweifel löschen, was häufig am Rande der Zensur ist. Eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung scheint aber eine zu hohe Hürde zu sein, schließlich kann es sich z. B. bei dem Anspruchsteller auch um einen jungen Menschen handeln, der sich gegen Cybermobbing durch die Veröffentlichung von persönlichen Bildern, gespickt mit Adressdaten, schnell wehren möchte. Hier könnte ein vorläufiges Entfernen mit Widerspruchsfrist für den Einsteller der Daten eine Lösung sein.
Auch der digitale Verbraucherschutz muss weiter gestärkt und die sogenannte Cookie-Richtlinie muss endlich umgesetzt werden. Wir benötigen eine grundsätzliche transparente Einwilligungspflicht (opt in) in die Verarbeitung der Nutzerdaten und keine, häufig auch noch versteckte, Widerspruchslösungen.
Auffällig beim digitalen Verbraucherschutz ist allerdings die Dickfelligkeit, mit der einige Anbieter schon bestehendes Recht nicht umsetzen. Hier wird der Gesetzgeber sich überlegen müssen, wie lange er sich das noch anguckt.
Insgesamt enthält der Antrag viele positive Ansätze, auch wenn wir noch Fragen zu den einzelnen Forderungen und deren Umsetzbarkeit haben. Aber dazu sind Ausschussberatungen ja auch da.
Rede vom Kai Dolgner, MdL zum Diskussion um das Thema "Digitale Gesellschaft ermöglichen – Haftungsrisiken begrenzen / Bundesratsinitiative zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet" (Drucksachen 18/173 und 18/195)
Neue Wege in der Bürgerbeteiligung hat sich die Kreistagsfraktion der SPD im Herzogtum Lauenburg auf die Fahnen geschrieben. Auf der Sitzung des Kreistages am heutigen Nachmittag steht eine Antrag zum Test von Liquid Feedback auf der Tagesordnung. Gleichzeitig soll eine Satzung zum Umgang damit erarbeitet werden. Nach einem Jahr soll das Projekt evaluiert werden.
Die beiden SPD-Jungabgeordneten David Welsch und Lennart Fey wollen die Arbeit des Kreistages offener für das Mitwirken der Bürgerinnen und Bürgern machen: Die freie Software Liquid Feedback soll Meinungsbildung und Entscheidungsfindung organisieren und es ermöglichen, dass sich Interessierte unabhängig von Ort und Zeit an politischen Diskussionen beteiligen können.
"Liquid Feedback schafft es alle Bürgerinnen und Bürger mit in politische Prozesse einzubeziehen," meint Lennart Fey "So sind dann die Meinungen und Ideen von 187.000 Lauenburger – und nicht nur von 58 Kreistagsabgeordneten – gefragt. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Meinungen zu aktuellen Themen artikulieren, sie können aber auch selbst Vorschläge einbringen. Man darf nicht nur immer und immer wieder von mehr Partizipation reden, man muss sie auch leben. Daher brauchen wir Taten statt schöne Worte."
Die Chancen für den Antrag stehen allerdings eher schlecht: Derzeit stellen CDU und FDP die Mehrheit im Kreistag.
Links
Die Sitzung wurde abgesagt.
Die zehnte Sitzung des AK "Digitale Gesellschaft" findet am
28.09.2012 um 19:00 Uhr
im Walter-Damm-Haus in Kiel
Walter-Damm-Haus
Kleiner Kuhberg 28–30
24103 Kiel
statt
Entwurf Tagesordnung
Top 1: Begrüßung
- Offene Punkte aus der letzten Sitzung
- Ergänzungen der Tagesordnung
Top 2: Netzpolitik im Landtag
- Diskussion Antrags-Situation rund um Störerhaftung
- Diskussion Umsetzung „Parlamentarismus im Wandel“
Top 3: Digitale Parteiarbeit / Digitale Parteiinfrastruktur / Digitale Geschäftsstelle
- Bericht aktueller Stand Prototyp auf Basis WordPress
- Bericht Vorbereitung Migration Infrastruktur AK Digitale Gesellschaft
Top 4: Veranstaltung des AK zu Netzpolitik im Norden
- Verschiebung auf Januar: Gründe und Planung
- Darstellung aktueller Gespräche
- Planung: SocialMedia
Top 5: OpenGovernment und OpenData
- Aktueller Entwurf eGovernment-Gesetz Bund: Auswirkungen auf Schleswig-Holstein
Top 6: Nächstes Treffen
Vorschlag: Nächstes reguläres Treffen am 22.11.2012
Bei der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin wird heute über Politik und Partizipation junger Menschen in der digitalen Gesellschaft diskutiert: Kann Liquid Democracy & Co. junge Leute für Politik begeistern? Der Livestream läuft ab 18.00 Uhr: http://fes.talk42.de/
Politik mitgestalten – viele junge Menschen haben darauf durchaus Lust.
Für sie stellt sich allerdings die Frage, wie genau dieses Mitgestalten
aussehen könnte: Die etablierten politischen Strukturen schrecken viele
schlicht ab. Neue Beteiligungsformen und das frühe Einbinden in poli-
tische Debatten und Entscheidungen bieten die Chance, bei jungen
Menschen das Interesse für Politik zu wecken, zu stärken und sie online
und offline zum Engagement zu bewegen.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung lädt Sie und Euch ein, die Rolle von Online-
Beteiligungs- und Mitspracheformen für die Partizipation junger Men-
schen an politischen Prozessen zu diskutieren: Wie werden digitale Tools
von jungen Menschen bislang zur politischen Beteiligung genutzt?
Welche Modellprojekte gibt es – und wie erfolgreich sind sie? Wo liegen
die Möglichkeiten und Grenzen der Online-Beteiligung in Bezug auf
den politischen Prozess? Welche Probleme sind mit Online-Partizipation
verbunden und wie kann man ihnen begegnen? Wie werden sich diese
Beteiligungsformate zukünftig entwickeln?
Diese Fragen will die Friedrich-Ebert-Stiftung mit ihren Gästen in einem „Fishbowl“ disku-
tieren. In diesem offenen Veranstaltungsformat steht in der Runde für Zuschauer ein Platz bereit.
PROGRAMM
- 18.00 Uhr Begrüßung
Axel Blaschke Friedrich-Ebert-Stiftung
ePartizipation von Jugendlichen als Herausforderung
Jennifer Paetsch Mitbegründerin und stellvertretende
Vorsitzende von liquid Democracy e.V. - 18.15 Uhr Fishbowl-Diskussion mit
Jennifer Paetsch, Mitbegründerin und stellvertretende Vorsitzende von liquid Democracy e.V.
Jonas Westphal, Netzaktivist, Digitale Gesellschaft e.V.
Jörg Eisfeld-Reschke, Institut für Kommunikation in sozialen Medien (ikosom)
Stefanie Talaska, Mitarbeiterin im Forschungsteam der Studie „Sprichst Du Politik?“ der Friedrich-Ebert-Stiftung - 20.00 Uhr Imbiss und Ausklang
Moderation:
Annett Meiritz
Redakteurin Politik Spiegel Online
Twitter-Hastag: #fespart
Zur Diskussion um das Bundes-Meldegesetz erklärt der datenschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, PPeter Eichstädt Wir unterstützen unseren Innenminister Andreas Breitner bei seinem Vorstoß gegen das Bundes-Meldegesetz. Es ist richtig, dass das Land in dieser Sache den Vermittlungsausschuss anruft. Dann hat der Spuk mit den Daten der Bürger ein Ende. Denn das neue Gesetz sieht vor, dass die Daten gemeldeter Personen von den Einwohnermeldeämtern herausgegeben werden dürfen, wenn die betreffende Person nicht ausdrücklich widersprochen hat. Und dieser Widerspruch soll zudem nicht gelten, wenn es um Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten bei einem Unternehmen oder Adresshändler geht. Das ist Datenschutz aus der Mottenkiste! Für uns ist völlig klar, dass über persönliche Daten, die bei Behörden gespeichert sind, alleine die betroffene Person entscheiden darf! Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich zustimmen müssen, bevor Meldebehörden ihre Daten ‑ zu welchem Zweck auch immer ‑ weitergeben.
Dennis hat neulich bei Facebook darauf hingewiesen, dass die Telekom jetzt ein Spotify-Paket anbietet: Für 10 EUR Extra wird der Spotify-Traffic nicht ins Volumen eingerechnet. Andere Anbieter werden benachteiligt. Ein klarer Verstoß gegen die Netzneutralität. mehr…
Mit seinem Thesenpapier zu Banken und Finanzsektor hat SPD-Chef Sigmar Gabriel für einigen Wirbel gesorgt. Am Freitag, den 27. Juli 2012 zwischen 10 und 11 stellt er sich den Fragen auf Twitter. Unter dem Hashtag #fragsigmar können Interessierte mit Sigmar Gabriel über sein Thesenpapier diskutieren.
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Yasmina Banaszczuk und Dennis Morhardt wollen es wissen: Gestern haben sie den Startschuss für ein SPD-internes Mitgliederbegehren gegen die Vorratsdatenspeicherung gegeben. Dafür müssen wir bis zum 23. Oktober 2012 von knapp 10% der Mitglieder eine Unterschrift holen. Wenn wir in Schleswig-Holstein einen entsprechenden Beitrag leisten wollen, müssen wir in 3 Monaten 2000 Unterschriften sammeln.
2000 Unterschriften sind ganz sportlich: Die 10% laufen nirgendwo auf einem Haufen und wir können nicht einfach wie bei der Mitgliederbefragung im letzten Jahr einen Brief an alle samt Rückporto verschicken. Wir müssen ein Netzwerk von Leuten aufbauen, die sich dafür verantwortlich fühlen, in ihrer Umgebung Unterschriften zu sammeln und an die Sammelstelle zu schicken. Wir müssen diese Leute so koordinieren, dass die nicht alle die gleichen Stellen und andere gar nicht abklappern. All das hat bei uns noch niemand gemacht. Und deswegen müssen wir planen: Wo kann man Genossinnen und Genossen treffen? Möglichst viele auf einem Haufen? Wer geht dann hin und sammelt Unterschriften?
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Der Kriminologe Christian Pfeiffer kritisierte im Deutschlandradio Kultur die Praxis von Facebook, alle Chats automatisiert nach potentieller Anbahnung von sexuallem Missbrauch zu überwachen. Der Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen hält die Aktion von Facebook für einen "Reklamegag".
Pfeiffer hatte in einer Studie herausgefunden, dass Opfer sexuellen Missbrauchs zumeist nicht über das Internet angesprochen werden:
"Wir haben gerade 11.500 Menschen im letzten Jahr befragen können, ob sie
Opfer des sexuellen Missbrauchs geworden sind. Da haben wir auch die
Anbahnungsformen überprüft. Das, was hier beschrieben wird, ist die
extreme Ausnahme. In mehr als 99 Prozent der Fälle läuft die Anbahnung
direkt."
Links
Der Spiegel berichtet, dass eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt habe, dass die Klage der EU wegen der fehlenden Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung eingegangen ist.
Gleichzeitig ist die EU seitens Irland aufgefordert worden, die Richtlinie zu überprüfen.