Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Allgemein

links for 2010-05-31

Allgemein

Angebliche SPD-Politikerin bei netzpolitik.org (Update)

Markus Beckedahl (Mitglied der GRÜNEN) fragt in seinem Artikel “SPD- ​Politikerin Bar­bara Kisseler gegen freie Wild­bahn im Inter­net‘“, ob die Interview-Antworten von Bar­bara Kisseler eigentlich die offizielle Posi­tion der SPD darstellten.

Ein wenig Googeln hätte genügt, diese Frage selbst zu beantworten –
oder noch besser: sie gar nicht erst zu stellen und sich und netzpolitik.org den Vertrauensverlust
zu ersparen.

Die sachlichen Fehler des Original-​Interviews sind bereits bemerkenswert:
Ver­wech­slun­gen zwis­chen Staat­sekretärin, Staatskan­zlei und
Sen­atskanzlei, Chefin der Staatskanzlei und Kul­turse­n­a­torin.
Zumindest wurde hier im Gegensatz zu netzpolitik.org noch darauf
verzichtet, Frau Kisseler zum SPD-​Mitglied zu machen. Trotz direkter
Hinweise vermittelt netzpolitik.org den Eindruck, Frau Kisseler habe
eine offizielle Aussage für die SPD getroffen.

Korrekt war und ist: Frau Kisseler ist nicht Mitglied der SPD, und
als Chefin der Sen­atskan­zlei des Lan­des Berlin kann sie höch­stens
für das Lan­d Berlin sprechen  —  nicht für die SPD.

In der aktuellen Version des Artikels findet sich nun folgendes
Update:

Update: Wie in den Kom­mentaren hingewiesen wurde, ist
Bar­bara Kisseler kein SPD-​Mitglied, aber als Mit­glied des
ehe­ma­li­gen Schat­tenk­abi­netts von Stein­meier und einer
Senats-​Position, die im Bund wohl dem des Kan­zler­amtsmin­is­ters
entsprechen würde, sollte man zumin­d­est von SPD-​nah sprechen können.

SPD-nah kann vieles bedeuten, auch für ein Mitglied der GRÜNEN. Die
Formulierung "SPD-Politikerin" vermittelt jedoch bewusst etwas anderes
und gibt dem Artikel einen "Spin", der entweder in die Irre führt oder
kalkuliert war.

Die Falschaussagen, die mittlerweile in der kalkulierten Empörungswelle stetig wiederholt werden, müssen korrigiert
werden. Hierzu wäre es journalistisch anständig, dass netzpolitik.org
deutlicher auf den Fehler hinweist, der hier unterlaufen ist. Dies ist
bis jetzt aus nicht nachvollziehbaren Gründen unterblieben.

Fraglich ist übrigens auch, ob Frau Kisseler als Exper­tin für
Kul­tur überhaupt eine geeignete Ansprech­part­nerin für dieses Thema
ist, gerade im aktuell in fast allen Parteien äusserst intensiv
diskutierten Umgang mit der digitalen Gesellschaft.

netzpolitik.org versucht den Eindruck einer neutralen, transparenten
Berichterstattung über netzpolitische Themen zu erwecken. Der aktuelle
Artikel zeigt jedoch, dass hier bewusst Meinungsmache betrieben wird.
Eine Verbesserung gegenüber den häufig angegriffenen klassischen Medien
ist nicht zu erkennen. Schade eigentlich.

Update 31.05., 21:00 Uhr

Die Redaktion von Carta hat ein Update in den Kommentaren gepostet:

Um noch einmal deutlich darauf hinzuweisen:
Frau Kisseler ist parteilos, aber als Senatskanzlei-Chefin einer rot-roten Regierung und Mitglied in Steinmeiers Kompetenzteam ja offensichtlich SPD-nah.
Obwohl uns klar ist, dass es in Berlin Senatskanzlei heißt, haben wir das in Deutschland verbreitetere “Staatskanzlei” benutzt, da der Begriff einfach verständlicher ist und ja im Prinzip äquivalent ist.

Das Erwähnen der Fehler im Artikel von Carta kam in der Kombination mit der berechtigten Kritik an netzpolitik.org leider falsch rüber. Carta hat sich per E-Mail an uns gewandt und die Hintergründe erläutert. Wir entschuldigen uns für die „überschießende“ Kritik.

Carsten von 2muchin4ation.com weist in den Kommentaren zu Recht darauf hin, dass er korrekterweise nicht von einer „SPD-Politikerin“ gesprochen hat. Haben wir korrigiert.

netzpolitik.org hat den eigenen Artikel auch nach der mehrfachen Kritik in den Kommentaren nicht weiter korrigiert.

Links

Allgemein

IMK 2010: Internetkriminalität, Vorratsdatenspeicherung

Am 27. und 28. Mai hat die Innenministerkonferenz (IMK) ihre Frühjahrstagung abgehalten.

In der offiziellen Pressemitteilung nimmt der Bereich "Internetkriminalität" einen nicht unerheblichen Platz ein. Zitat:

Die IMK stellt fest, dass die vom Phänomen IuK-Kriminalität ausgehende Bedrohung derzeit eine der wesentlichen Herausforderungen im Bereich der Verbrechensbekämpfung und Prävention darstellt.

Die IMK setzt sich für eine zentrale gemeinsame Einrichtung der
Wirtschaft unter beratender Beteiligung der zuständigen Behörden ein, um
bessere Erkenntnisse über Angriffe und Datenverluste zu erhalten.
Zusätzlich soll eine Informationspflicht bei Systemangriffen und
Datenverlust gesetzlich verankert werden.

Heise berichtet, dass mit großer Mehrheit eine Initiative auf
Bundesebene beschlossen wurde, um der Polizei wieder den Zugriff auf
Telefonverbindungsdaten zu ermöglichen. Dies sei zumindest vom
baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) bestätigt
worden.

Links

Allgemein

links for 2010-05-28

Allgemein

Wer Netzsperren fordert, gefährdet Freiheit und Demokratie! (Update)

Laut eines Berichts soll der FDP Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki anläßlich einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung Pläne zur Neuregulierung des Glückspiels präsentiert und in diesem Zusammenhang auch Netzsperren gefordert haben.

Kubicki soll dargestellt haben, dass die Landesregierung von CDU und FDP plane, im Zusammenhang mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag die Einführung von Netzsperren zu betreiben, um die nationale Glückspielbranche vor internationaler, in Deutschland nicht lizensierter Konkurrenz zu schützen. Die berichteten Äußerungen Kubickis stünden nicht zuletzt in krassem Widerspruch zum Landtagswahlprogramm der FDP (vgl. Teil IV, Kapitel 6 des Landtagswahlprogramms der FDP).

Der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ hält Zugangssperren in ihrer einfachsten Form für ineffektiv und in effektiver Form für einen nicht tolerierbaren Eingriff in die digitale Gesellschaft. Eine staatliche Kontrolle muss sich auf wirksame und verfassungskonforme Maßnahmen stützen. Eine effektive Bekämpfung der Internetkriminalität erfordert gut ausgebildete Strafverfolgungsbehörden und eine Kooperation auf internationaler Ebene ohne bürokratische Hemmnisse und unter Beachtung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger.

„Abgesehen davon, was es zum Thema Glücksspiel zu sagen gäbe: Der Aufbau einer staatlich kontrollierten Sperrinfrastruktur für das Internet kann nicht der Preis für staatliche Mehreinnahmen sein,“ erklärte Sven Thomsen, Sprecher des Arbeitskreises „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein. „Netzsperren sind in einem freiheitlich orientierten Rechtsstaat weder eine ordnungspolitisch, sicherheitspolitisch noch finanzpolitisch zulässige Maßnahme.“

UPDATE 28.05., 18:00 Uhr

Es gibt eine Klarstellung auf der Webseite der FDP Schleswig-Holstein.

Zitat:

Die FDP Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass im Internet „der gleiche Schutz vor unzulässiger Überwachung, Zensur, aktionistischen Verboten und staatlicher Bevormundung gelten muss wie außerhalb des Internets“, wie es im Programm zur Landtagswahl 2009 heißt.

Gleichzeitig weist die FDP darauf hin, dass in Dänemark geplant sei, mit Netzsperren gegen illegale Glückspielangebote vorzugehen. Dass Wolgang Kubicki die berichteten Aussagen gemacht hat, wird nicht bestritten.

Der berichtende Zeitungsredakteur äußerte hierzu auf netzpolitik.org:

Ich weiß von keinem Dementi. Das Statement fiel so, wie geschrieben.
Ich habe nach einer “Rechtsgrundlage für Sperrverfügungen” gefragt.
Auch aus dem nachfolgenden Gespräch wurde deutlich, dass es um nichts
anderes gehen könnte, als Sperrverfügungen gegen Access-Provider. So
wurde auch der JMStV thematisiert und das Verhältnis zum ZugErschwG.

Links

Über den Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“

Der AK „Digitale Gesellschaft“ ist ein Arbeitskreis des Landesverbands der SPD Schleswig-Holstein. Die Teilnehmer des Arbeitskreises erarbeiten die grundsätzliche Positionierung der SPD Schleswig-Holstein zu Chancen und Risiken der digitalen Gesellschaft. Der Arbeitskreis kooperiert mit den vielfältigen Initiativen der SPD in Schleswig-Holstein zu Einzel- und Grundsatzthemen der digitalen Gesellschaft.

Allgemein

links for 2010-05-27

Allgemein

links for 2010-05-26

  • Kunden des Handelskonzerns Rewe, die mit EC-Karte und Unterschrift im Online-Lastschriftverfahren bezahlen, unterschreiben dabei laut einem Bericht des Radionsenders NDR Info auch eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe und -speicherung. Die Kunden bekämen keine Durchschrift der Einverständniserklärung, auch würden sie nicht durch Aushänge aufgeklärt. Die Rewe-Gruppe habe die Praxis mit Umweltschutzgründen gerechtfertigt, hieß es in dem Bericht. Sie gerate nun in das Visier von Datenschützern.
  • Heute stellte Neelie Kroes die Digitale Agenda für die nächsten 5 Jahre vor, der etwa 100 Folgemaßnahmen, darunter 31 Legislativvorschläge, folgen sollen.
    (tags: EU)
  • Die EU-Kommission will mit einem umfassenden Paket von rund 100 geplanten Maßnahmen und 31 Gesetzesvorschlägen einen echten "digitalen Binnenmarkt" für Inhalte und Dienste schaffen. Das ist das Kernanliegen der "digitalen Agenda" (PDF-Datei) der Brüsseler Behörde, die die für diesen Bereich zuständige Kommissarin Neelie Kroes am heutigen Mittwoch vorgestellt hat. Der Fahrplan zur besseren Nutzung der Potenziale der Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) befand sich bereits seit vielen Monaten in der Vorbereitung und deckt sich in weiten Teilen mit der "Granada-Strategie" der spanischen EU-Ratspräsidentschaft.
  • Für die politische Diskussion zur Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) haben wir eine Reihe von Forderungen zusammengestellt. Diese bestehen aus einer Aufzählung netzpolitischer und medienpädagogischer Probleme am aktuellen Entwurf und einem konkreten kurzfristigen Forderungskatalog.
  • Google sammelt wie Skyhook und andere Unternehmen die Hardware-Adressen und Netzwerknamen von WLANs, weil diese in dicht besiedelten Gebieten eine sehr schnelle und recht gute Näherung für eine Positionsbestimmung sind (GPS: 80 Sekunden, WLAN-Fingerprint der Position: <2 Sekunden, Details im Artikel WLANs mappen).
    Dazu hat Google alle unverschlüsselten Pakete aufgezeichnet, die deren WLAN-Antenne gesehen hat: 32 Kanäle, je Kanal 1/5 Sekunde, immer im Kreis, genau wie jeder Laptop, der ein passendes WLAN sucht. Normal sind nur Beacon-Signale unverschlüsselt, und das sind auch die Daten, für die sich Google interessiert.
    Aber es gibt auch in 2010 noch Leute, die Klartext-Daten über unverschlüsselte WLAN-Verbindungen rausblasen. Das ist sehr leichtsinnig und komplett unsicher. Google hat durch einen Programmierfehler unzusammenhängende 1/5 Sekunden-Fragmente von solchen ungeschützter Kommunikation aus diesen Netzen aufgefangen als das Auto vorbeigefahren ist.
  • Ich glaube ja, daß Google eine der am meisten mißverstandenen Firmen auf diesem Planeten ist. Die meisten Leute halten Google für eine globale Suchmaschine. Das ist wohl richtig, aber es greift viel zu kurz, wenn man sich die Konsequenzen nicht klar macht.

    Google selber formuliert die eigene Mission eher als den Versuch, alles Wissen der Welt zu erfassen, zu ordnen und gezielt zugreifbar zu machen. Das ist besser, aber die meisten Leute lesen das nicht oder denken nicht darüber nach, was das bedeutet.

Allgemein

links for 2010-05-25

Allgemein

Freie Codecs und Softwarepatente

Der Erfolg des World Wide Web beruht zu einem großen Teil auf freier Soft­ware und freien Spez­i­fika­tio­nen: Vom Server­be­trieb­ssys­tem bis HTML und dem Browser ist der kom­plette Aus­liefer­ungsweg einer Web­site mit freier Soft­ware abbild­bar. Die einzi­gen Schwach­stelle in dieser Kette waren bisher immer die Audio– und Videoformate. Google, durch den Kauf der Firma On2 in den Besitz der Lizenzen an dem Videocodec VP8 gekommen, versprach nun vor ein paar Tagen, dieses Codec unter freier Lizenz zu veröffentlichen – doch Softwarepatente in den USA könnten Google nun einen Strich durch die Rechnung machen.

Die Idee klingt zunächst naheliegend: Wer eine tolle Idee hatte, kann die beim Patentamt melden und dann darf nur er selbst allein den Nutzen dieser Idee haben. Jeder kennt es, wie doof das ist, wenn jemand anderes eine gute Idee "klaut" und den Ruhm einstreicht. Und so ist es auch leicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel dass zum Beispiel jemand, der sich ein gutes Verfahren ausgedacht hat, wie man Video-Dateien kleiner macht, sich das auch schützen lässt.

Zunächst muss man 2 Dinge unterscheiden:

  1. Wer sich so ein Verfahren ausdenkt und eine Lösung programmiert, hat das Urheberrecht an der konkreten Implementierung. Ich darf mir also nicht einfach den Code nehmen und ihn irgendwo einbauen. Ich müsste das also nachprogrammieren, ohne abzuschreiben.
  2. Patente bekommt man klassischerweise für technische Erfindungen, die irgendetwas mit Gegenständen und Naturkräften zu tun hat: Eine besondere Art Glas zu brennen, so dass es nicht kaputt geht, zum Beispiel.

Lässt sich dann eine Idee patentieren? Zur Erklärung findet man in der Wikipedia findet man einen Vergleich zur Literatur:

"Demnach sei es bei Software sehr ähnlich gelagert wie mit literarischen
Werken. Nicht die Handlung ist von Interesse für den Schriftsteller, die
erzählerische Handlung kann auch nicht deutlich von der Erzählung
separiert werden, worauf es allein ankommt ist vielmehr seine glückliche
schriftstellerische Umsetzung. Die Patentierung von Software werde
daher von den IT-Professionellen ähnlich absurd empfunden wie die
Patentierung einer erzählerischen Handlung. Und ebenso wie die
Patentierbarkeit einer Erzählung gegeben sei, wenn Patente auf
Handlungen vergeben werden, so sei es auch mit der Patentierbarkeit bei
Software der Fall, wenn Patente auf Abstraktionen (Konzepte bzw. Ideen)
in Software vergeben werden. Es wird im Allgemeinen verstanden, dass
sich ein Patent auf eine zugrundeliegende Abstraktion bezieht, wobei der
Schutz des Abstrakten die Realisation des Konkreten verunmöglicht. Um
dies zu verdeutlichen, wird von Kritikern auch der Begriff
Software-Ideenpatent benutzt."

In Europa ist nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) von 1973 geregelt, dass „Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten“ und „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ als Software an sich nicht patentfähig sind. Software lässt sich nur als Teil einer technischen Erfindung mitpatentieren. Diese "Technizitätskriterium" bietet aber immer wieder Ansatzpunkte für Softwarepatente. Ist es eine technische Innovation, wenn man aktive Spielfiguren auf einem Spielfeld optisch hervorhebt? Oder im Fall der Codecs: Ist es schon ein technischer Effekt, wenn eine Video-Datei auf der
Festplatte weniger Platz benötigt – immerhin ist die Festplatte pysikalisch hinterher genau so groß wie vorher…

In den USA ist man mit den Softwarepatenten freigibiger – dort wurde mal festgelegt, dass "industrielle Prozesse" patentierbar seien: Damals hatte man aber wohl eher solche Prozesse wie das erwähnte Härten von Glas im Sinn. Mittlerweile hält aber zum Beispiel Microsoft das Patent auf den "Prozess" des Doppelklicks und auf Instant Messaging.

Ein Patent kann so zur Falle werden. Ein bekanntes Beispiel dafür ist das GIF-Format bei Grafiken. Das Format besteht aus einem Verfahren, das die Datenmenge eines Bildes reduziert. Dieses Verfahren war patentiert seit 1983 und Anfang der 1990er erst fing die Firma, der die Lizenzen gehörten an, von kommerzielle Software, die GIF nutzte, Lizenzgebühren zu verlangen. Ende der 1990er Jahre traf es auch freie Software und Website-Betreiber, die GIFs aus nicht-lizenzierter Software benutzten.

Google, Lizenzen und Patente

In HTML hat es sich mittlerweile eingebürgert, Videos als Flash-Filme zu integrieren. Da Flash ein sehr weit verbreitetes Browser-Plugin ist, hat sich das zum Quasi-Standard entwickelt. Das Problem: Flash ist nicht frei und gehört der Firma Adobe. Während also der Rest von HTML relativ öffentlich weiterentwickelt werden kann, hängt die Entwicklung von Flash von Adobe ab. Daraus entstand die Idee Videos in HTML5 direkt zu implementieren. So konnte man spezifizieren, was genau ein Browser machen soll, wenn er auf ein Video trifft. Dazu gehörte dann auch die Angabe, um was für ein Video es sich handelt – also wie es komprimiert (codiert) wurde und wie der Browser es wieder auspacken soll (decodiert) – Dafür ist ein Codec nötig.

Bisher sah es so aus, als würde das H.264 als Codec benutzt. Aber auch das ist nicht frei – da wäre man dann also doch nicht weiter. Die Free Software Foundation hat daraufhin einen offenen Brief an Google geschrieben und darum gebeten, VP8 frei zu lizenzieren, auf Youtube zu benutzen und damit zum Quasi-Standard zu machen. Google hatte war in den Besitz der Lizenzen an VP8 gekommen, als sie die Firma On2 aufgekauft hatte.

Nun hat Google vor einigen Tagen tatsächlich angekündigt, VP8 in dem Open Source Projekt WebM unter freie Lizenz zu stellen, auf Youtube einzusetzen und in Chrome zu integrieren.

Die MPEG LA hat nun erklärt, eventuell gegen Google vorzugehen. Die MPEG LA ist eine Firma, die Patente verschiedener Firmen unter anderem zum Thema Videocodierung verwaltet. Sie geht davon aus, dass es unmöglich sei, ein Videocodec zu entwickeln, ohne dass Patente betroffen wären – sprich: Es sei unmöglich ein freies Codec zu programmieren.

Video

Links

Homepage: patentfrei.de

Allgemein

ELENA: Jusos treffen sich in Elmshorn

Die Jusos Pinneberg gehen am 20. Mai der Frage nach: Wer ist eigentlich diese ELENA?

In der Diskussionsrunde "Juso Klön‘ Schnack" wollen die Jusos im Kreis nach einem kurzen Einleitungsreferat ihre Meinungen und Erfahrungen rund zum Thema elektronischer Entgeltnachweis (ELENA) und Datenschutz austauschen.

Start ist am Donnerstag den 20. Mai um 19:00 Uhr im Casablanca in der Peterstraße 16 in Elmshorn.

Die Runde ist für jeden offen!

Karte

Größere Karte anzeigen

Links