Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Satzung des Arbeitskreises Digitale Gesellschaft des Landesverbandes der SPD Schleswig-Holstein

Grundsätze und Aufgaben

§ 1 Zweck und Name

(1) Der Landesarbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ bereitet im Dialog mit Expertinnen und Experten die Positionierung der SPD Schleswig-Holstein im Bereich der Neuen Medien vor. Dabei werden die Chancen und Herausforderungen technischer Entwicklung diskutiert und in Handlungsempfehlungen für die Gremien und weiteren Untergliederungen der SPD Schleswig-Holstein erarbeitet

(2) Der Landesarbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ ist ein Arbeitskreis des Landesverbands der SPD Schleswig-Holstein. Der Arbeitskreis ist ein Arbeitskreis im Sinne des Organisationsstatuts der SPD. Seine organisatorische Grundlage bilden die „Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften“ und die Satzung der SPD.

(3) Um die politische Gestaltung in der SPD zu erreichen, arbeitet der Arbeitskreis in den Gremien der SPD auf Bundesebene, Landesebene und in den Kommunen mit und wird die Politik an den Zielen des Arbeitskreises kritisch messen.

§ 2 Organe des Arbeitskreises und Wahlen

(1) Organe des Arbeitskreises sind:

  • Vollversammlung
  • Vorstand
(2) Der Vorstand besteht aus:
  • Sprecher.in
  • bis zu 5 Stellvertreter.innen

(2) Die Sprecherin/der Sprecher und die stellvertretenden Sprecherinnen sowie die stellvertretenden Sprecher werden für die Dauer von 2 Jahren durch die Vollversammlung gewählt.

(3) Einmal jährlich tagt die Vollversammlung des Arbeitskreises im ersten Quartal des Jahres, zu dem die Sprecherin oder der Sprecher mit einer Frist von 2 Wochen einlädt. Die Einladung erfolgt über die vom Arbeitskreis betriebene Mailingliste und die Internetseite des Arbeitskreises.

(4) Für die Wahlen gilt die Wahlordnung des Landesverbandes der SPD in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.

§ 3 Geltung der Satzung und Ordnungen des Landesverbandes der SPD

Diese Satzung gilt im Rahmen des Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der Satzung des Landesverbandes der SPD Schleswig-Holstein, der Grundsätze für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD sowie die Datenschutzrichtlinien in den jeweils gültigen Fassungen.