Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Hannes Swoboda | Foto: Steffen Voß

Europa

SPD stimmt geschlossen gegen ACTA

Bereits nachdem die ersten Versionen von ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) öffentlich geworden sind, hatte sich die SPD im Europäischen Parlament kritisch mit dem Vertragswerk auseinandergesetzt. In der Abstimmung nun haben alle Abgeordneten gegen ACTA gestimmt.

Hannes Swoboda, Vorsitzender der S&D Fraktion im Europaparlament, sagte:

„Die Geheimniskrämerei war das größte Problem von ACTA im Rahmen der Verhandlungen seitens der EU-Kommission.“

Der Europaabgeordnete der SPD Bernd Lange hob die Bedeutung der internationalen Proteste gegen ACTA als positiven Schritt zu einer europäischen Öffentlichkeit hervor:

Es ist positiv, dass sich Menschen, die nicht unbedingt immer so politisch aktiv sind, mit einer Thematik intensiv auseinandergesetzt, Einfluss geltend gemacht und vor allen Dingen auch ein europäisches Thema in fast allen europäischen Ländern diskutiert haben. Da ist so etwas wie eine europäische Öffentlichkeit entstanden. Das ist gut und muss weiterentwickelt werden.„

Allgemein

12. April: Öffentliche Anhörung der S&D-Fraktion zu ACTA

Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament veranstaltet
am 12. April 2012 von 9:00 bis 12:30 Uhr in Brüssel eine öffentliche
Anhörung zum umstrittenen ACTA-Abkommen.  

Die Abgeordenten wollen mit Vertretern der
betroffenen Kreise diskutieren. Eingeladen sind Vertreter der
Zivilgesellschaft, Industrie, Gewerkschaften sowie Internetaktivisten,
Blogger, NGOs und sonstige Experten.

Die persönliche Teilnahme ist möglich – Anmeldungen sollen bis zum 28. März 2012 erfolgen. Die Anhörung wird aber auch live übertragen auf der Seite der Fraktion und kann über twitter verfolgt werden. 

Allgemein

Ist ACTA schon gescheitert?

Die Europäischen Kommission hat heute beschlossen, das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Sie möchte klären, ob der Text mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter EPeter Eichstädtren europaweite Proteste nötig, um die EU-Kommission dazu zu bringen, dass sie prüfen lässt, ob das Abkommen mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Die Informationspolitik der Kommission zu ACTA war unzureichend und intransparent. Der Text enthält viele Formulierungen, die vage und unklar sind.

Nach dem EuGH-Urteil vom 16. Februar können wir uns gut vorstellen, dass ACTA bei diesem Gericht „durchfällt“. Damit ist das Abkommen politisch gescheitert, bevor noch das Europäische Parlament darüber abgestimmt hat.

Allgemein

EuGH-Urteil stützt unsere Bedenken gegen ACTA

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass soziale Netzwerke nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die Daten ihrer Nutzer mit Hilfe von Filtern nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen, erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, PetPeter Eichstädtr/>
Die heutige Entscheidung des EuGH ist ein gutes Signal für den Schutz von Daten im Internet. Wenn soziale Netzwerke nach Urheberrechtsverstößen suchen müssen, würde dies gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht verstoßen, so der EuGH. Um so unverständlicher ist, dass die Kommission mit ACTA einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der zwar das Urheberrecht schützen und gegen Produktpiraterie vorgehen möchte, dies jedoch nur auf Kosten von Grund- und Freiheitsrechten der Internetnutzer erreichen würde.
Wir teilen die Ziele; auch wir wollen Urheberrechtsverletzungen im Netz bekämpfen, aber nicht die Freiheit im Netz beschneiden. Hierbei müssen insbesondere die kleinen Provider geschützt werden. Dafür liefert das heutige EuGH-Urteil eine gute Grundlage.

Es wäre gut, wenn die Fraktionen im Landtag eine gemeinsame Position zum internationalen Handelsabkommen ACTA schon für die nächste Plenartagung finden könnten; wir werden uns darum bemühen. Die Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen im Internet geht uns alle an, aber die Grund- und Freiheitsrechte auch. Deshalb wollen wir eine Lösung finden, die das eine ermöglicht, aber das andere nicht beschneidet.

Allgemein

Acta ad acta!

Zur aktuellen Diskussion um ACTA hält der Sprecher des Arbeitskreises „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein, Sven Thomsen, fest:

„Das Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (Anti-Counterfeiting Trade Agreement – ACTA, [1]) hat in den vergangenen Wochen für umfangreiche Diskussionen und Proteste gesorgt und ist von allen Organisationen abgelehnt und stark kritisiert worden, die sich ernsthaft für eine offene digitale Gesellschaft einsetzen.

ACTA ist kein Gesetz, das direkt in Deutschland oder einem anderen EU-Land gilt. Jedoch ist es ein Abkommen, welches eine weitreichende Richtungsentscheidung beinhält. Die Unterzeichner von ACTA sichern durch diesen völkerrechtlichen Vertrag zu, Rechteinhabern durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen eine weitestgehende Umsetzung ihrer Interessen zu ermöglichen.

Alle an der Diskussion Beteiligten sind sich einig, dass ein effektiver Schutz des geistigen Eigentums gewährleistet werden muss. Diese Schutzwirkung darf jedoch nicht dadurch erzielt werden, dass allein die Interessen der Rechteinhaber Bestandteil eines völkerrechtlichen Vertrages werden.

Die europäische Kommission und vor allem die Bundesregierung muss verhindern, dass

  • das Recht auf freie Meinungsäußerung,
  • die Pressefreiheit,
  • das Recht auf informationelle Selbsbestimmung,
  • das Recht auf einen fairen Prozess,
  • das Recht auf Bildung

und nicht zuletzt auch das Recht auf eine zuverlässige medizinische Versorgung und Ernährung
nicht einseitig zu Gunsten der Rechteinhaber geistigen Eigentums angepasst werden.

ACTA ist unter Bedingungen entstanden, die nicht mit den von der SPD Schleswig-Holstein angelegten Maßstäben einer „offenen Staatskunst“ (OpenGovernment) vereinbar sind. Dies ist kein gutes Regieren [5]. In den nicht öffentlich und teilweise unter Geheimhaltungsvereinbarungen geführten Verhandlungen ist seit 2008 ein Vertragswerk entstanden, das offiziell erst im Mai 2011 von der EU Kommission der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wurde. Der EU-Rat hat diesen Vertrag im Dezember 2011 trotz massiver Kritik in einer nicht-öffentlichen Sitzung verabschiedet. Eine frühzeitige Einbeziehung der EU-Bürger hat nicht stattgefunden. Sowohl der Bundesrat [3] als auch das Europäische Parlament [4] haben dieses Vorgehen und die Inhalte des Vertrages mehrfach ungewöhnlich direkt kritisiert.

ACTA ist nicht klar formuliert. Vielfach finden sich nicht konkret fassbare Einschränkungen oder Erweiterungen. So wird teilweise sogar bei grundrechtsrelevanten Eingriffen mit Redewendungen wie „vernünftigen Ermessen“, „wo dies zweckdienlich erscheint“, „vernünftigerweise hätte wissen müssen“ oder „Vorliegen außergewöhnlicher Umstände“ gearbeitet. Diese würden bereits in einem einfachen zivilrechtlichen Vertrag keine Prüfung durch kritische Juristen bestehen, auch für einen völkerrechtlichen Vertrag sind diese Formulierungen denkbar ungeeignet. Obwohl vielfach nunmehr abgeschwächt vereinbart wird, das gewisse Rahmenbedingungen geschaffen werden „sollten“ oder „könnten“, legt dieser Vertrag immer noch eine Richtung für eine zukünftige Gesetzgebung fest. Unterzeichnende Staaten sollten sich im Klaren sein, dass ihre Gesetzgebung hiernach stets „im Geiste von ACTA“ erfolgen muss.

ACTA ist eine Gefahr für die von der SPD Schleswig-Holstein erwünschte offene, digitale Gesellschaft. Die Regelungen zur „Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“ sind mit der Position der SPD Schleswig-Holstein zur Vorratsdatenspeicherung [6] nicht vereinbar. Die in ACTA aufgeführten Identifizierungspflichten für Diensteanbieter stellen einen Rückgriff auf Forderungen dar, die weder mit dem Telemediengesetz noch mit den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts vereinbar sind.

ACTA ist noch nicht ausreichend geprüft. Die EU-Kommission hat zugesagt, eine Folgenabschätzung für ACTA zu erstellen und insbesondere darzustellen, warum ACTA nicht in bestehende Grundrechte eingreift. Dies liegt noch nicht vor. Eine Anhörung von unabhängigen Experten hat weder auf Bundesebene noch auf EU-Ebene stattgefunden.

ACTA berücksichtigt nicht die Bedürfnisse von Entwicklungs- und Schwellenländern. Die Bundesregierung hat explizit bestätigt [2], dass eine transparente Verhandlung innerhalb etablierter Strukturen der internationalen Gemeinschaft nicht stattgefunden hat. Die Verhandlungspartner hätten wegen der Interessensgegensätze zwischen Industrieländern und Schwellen- und Entwicklungsländern den Kreis der Verhandlungspartner bewusst begrenzt, um einen schnelleren Abschluss zu ermöglichen. Dieses Vorgehen ist nicht mit dem Grundverständnis der SPD zur internationalen Zusammenarbeit und einer Gleichberechtigung im Welthandel vereinbar.

Zusammenfassend empfiehlt der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein allen Beteiligten, den weiteren Fortgang von ACTA nicht zu unterstützen. Vielmehr sollten sich alle Beteiligten für eine Reform des Urheberrechts und des Patentrechts einsetzen, die in ausgewogener Balance zu den Grundrechten europäischer Bürger steht sowie geeignet ist, die aktuellen Chancen der digitalen Gesellschaft zu nutzen.“

Weiterführende Informationen:

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Weitere ausgewählte Stellungnahmen aus der SPD:

Allgemein

Was hat die S&D-Fraktion je gegen ACTA getan?

Im März 2010 ist eine erste Version von ACTA öffentlich geworden.
Was danach geschah:

Besonders interessant ist ein Plenarbericht von Françoise Castex vom 20. September 2010:

Unsere roten Linien bezüglich dieses Berichts sind:

  • Streichung des Wortes „Piraterie“
  • Unterschiedliche Behandlung von kommerziellem und nichtkommerziellem Austausch von Dateien im Internet (Filesharing)
  • Gewährleistung der Netzneutralität, Schutz der Privatsphäre und anderer Grundrechte
  • NEIN zur europaweiten Einführung der „Three Strikes“ Regel
  • Sicherstellen, dass es Rechtsmittel gibt, damit die Aufgaben der Gerichte und der Polizei nicht privaten Akteuren überlassen werden
  • Forderung nach einer Studie der Kommission über Vorschläge für alternative Vergütungssysteme
  • Ablehnung außergerichtlicher Maßnahmen zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
  • Das ACTA-Abkommen darf nicht gegen den gemeinschaftlichen Besitzstand zu den Rechten des geistigen Eigentums und gegen die Grundrechte verstoßen.

Allgemein

ACTA: Produktpiraterie bekämpfen – ohne Eingriff in Grundrechte!

Zur Debatte um das internationale Handelsabkommen ACTA erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, PPeter Eichstädt

Das Abkommen soll Produktpiraterie und Verstöße gegen das Urheberrecht im Internet bekämpfen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass das weltweite Datennetz zum Ziel von Überwachung wird und Nutzer-Daten weitergegeben werden. Das wäre ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte von Internetnutzern. Laut ACTA sollen Internet-Provider dazu verpflichtet werden, Online-Inhalte zu überwachen und Daten von Usern bei vermeintlichen Urheberrechtsverstößen weiterzugeben. Die Notwendigkeit, Produktpiraterie zu bekämpfen und Urheberrechte zu schützen, ist unbestritten. Jedoch dürfen entsprechende Regelungen nicht dazu führen, dass das Internet zu einer „überwachten Zone“ wird und die – privaten – Provider für die Durchsetzung des Rechts sorgen. Fazit für ACTA: Dieses Schiff wird so nicht schwimmen!

Allgemein

Lars Klingbeil: „ACTA ad acta legen!“

In einem Interview mit dem Vorwärts lehnte der SPD Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ab. Vor allem der intransparente Entstehungsprozess in Geheimverhandlungen sei kritisch. Außerdem sei es in gefährlichen Punkte zu schwammig, wenn es zum Beispiel keine juristisch definierten Begriffe benutze. Der berechtigte Wunsch nach dem Schutz von Urheberrechten, dürfe nicht zur generell Überwachung des Internets führen.

Lars Klingbeil sagte:

"Die Notwendigkeit, Produktpiraterie zu bekämpfen und Urheberrechte zu schützen, ist unbestritten. Allerdings dürfen entsprechende Regelungen nicht dazu führen, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird. Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht soweit gehen, dass letztlich jede Bewegung und Kommunikation im Internet überwachbar wird und jeder Nutzer von Musik- oder Videodateien grundsätzlich unter einem Generalverdacht steht."

Das EU-Parlament soll vorraussichtlich im März oder April über ACTA abstimmen. Nach Protesten legten Polen, Tschechien und die Slowakei die Ratifizierung in diesen Ländern auf Eis.

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