In den weitestgehend als demokratischer Rechtsstaat bekannten Vereinigten Staaten von Amerika wurden im letzten Jahr die Vorratsdaten von 1,3 Millionen Bürgern abgefragt. Das berichtet die Electronic Frontier Foundation (EFF) unter Berufung auf einen Bericht der New York Times, in dem die Entwicklung bei der Mobilfunküberwachung als "Explosion" bezeichnet wird.
Die Mobilfunkanbieter stehen hunderten von Anfragen jeden Tag gegenüber:
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Die EU-Kommission hat zwar die lang erwartete Evaluierung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) noch nicht vergelegt – Dafür aber Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi). Daraus geht hervor, dass der Effekt auf die Strafverfolgung minimal ist, dagegen aber umfangreiche Probleme mit dem Datenschutz zum Beispiel im Zusammenhang mit Geheimnisträgern auftreten. Der AK Vorratsdatenspeicherung kritisiert darüber hinaus den misstrauischen Ansatz dem Bürger gegenüber: "Eine auf Sicherheitsparanoia
gegründete Politik kann nur Ablehnung erfahren,"findet Armin Schmid vom Arbeitskreis.
Auf der einen Seite ist die Evaluierung der bisherigen Vorratsdatenspeicherung nicht besonders überzeugend ausgefallen. Auf der anderen Seite steht zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung im nächsten Jahr ohnehin kassiert. Dazu haben Überwachungsgesetze ohne Richtervorbehalt in Deutschland traditionell keine guten Aussichten vor dem Bundesverfassungsgericht.
"Es ist widersprüchlich, dass die EU-Kommission die Umsetzung einer
Richtlinie verlangt, die sie selbst nicht unverändert beibehalten
möchte", kritisiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Ein neues Umsetzungsgesetz bliebe auch dann
bestehen, wenn die verfehlte EU-Richtlinie längst aufgehoben ist. Wir
müssen deswegen alles daran setzen, eine neuerliche flächendeckende
Erfassung von Verbindungsdaten in Deutschland zu verhindern."
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Bundesregierung daher auf, die EU-Richtlinie nicht umzusetzen und sich diesen Schritt nötigenfalls auch auf dem Klageweg genehmigen zu lassen.
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