IT-Sicherheit
Sicherheit – aber nur solange die Nutznießer die Entscheidungsträger sind
Im Interview für eGovernment Computing, „Mehr Schutz für die Behörden-IT“, erklärte Staatssekretärin Brigitte Zypries (SPD), warum es für das kürzlich vom Bundestag beschlossene IT-Sicherheitsgesetz nicht entscheidend ist, ob die Bundesbehörden unter dem Begriff „Kritische Infrastrukturen“ (KRITIS) gefasst werden oder nicht. Die Bundesverwaltung unterliegt demnach keinen Pflichten bezüglich Mindeststandards zum Schutz der IT und auch keinen Meldepflichten über Sicherheitsvorfälle. Das wurde im Vorfeld des Beschlusses des IT-Sicherheitsgesetzes am 12. Juni 2015 nicht nur vom juristischen Standpunkt kritisiert. mehr…