Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

IT-Sicherheit

Verschlüsselung schützt das Leben. Nicht nur das von Kriminellen und Terroristen.

„Grundsätzlich ist es in Deutschland jeder Person erlaubnisfrei gestattet, in privaten Angelegenheiten verschlüsselt zu kommunizieren. Es besteht keine Rechtsgrundlage, einzelnen Personen die Nutzung verschlüsselter Kommunikationsmethoden – aus welchem Grund auch immer – zu untersagen,“ so lautet die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 18/5144) vom 11. Juni 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 18/5013) zu den Anstrengungen von Europol, Interpol und der Europäischen Kommission zum Aushebeln von Verschlüsselungstechniken. mehr…