Für digitalisierte Gesellschaften ist die Sicherheit der IT-Systeme von überragender Bedeutung. Die zunehmende Kriminalität und die wachsende Gefahren durch Cyberattacken bedrohen auch unser Land. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher die Einrichtung eines ständigen Unterausschusses Cybersicherheitspolitik beim Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages. mehr…
Zwei Männer stehen vor einer eng mit Formeln beschrifteten Tafel. Hinter einer Reihe von Symbolen und Zahlen ist eine Aufschrift „Then a miracle occurs“ zu sehen, gefolgt von weiteren Zahlen und Formeln. Der ältere Mann weist den jüngeren auf diese Stelle hin und sagt: „I think you should be more explizit here in step two.“ An dieses alte Mathe-Cartoon muss man oft nolens volens denken, wenn man auf die Bürgerbeteiligungsexperimente im Internet zurückblickt. mehr…
„Grundsätzlich ist es in Deutschland jeder Person erlaubnisfrei gestattet, in privaten Angelegenheiten verschlüsselt zu kommunizieren. Es besteht keine Rechtsgrundlage, einzelnen Personen die Nutzung verschlüsselter Kommunikationsmethoden – aus welchem Grund auch immer – zu untersagen,“ so lautet die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 18/5144) vom 11. Juni 2015 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 18/5013) zu den Anstrengungen von Europol, Interpol und der Europäischen Kommission zum Aushebeln von Verschlüsselungstechniken. mehr…
Die Digitalisierung macht das Wissen dieser Welt zugänglich, öffnet Kommunikation und Vernetzung und wird unsere Wissensgesellschaft deshalb grundlegend und nachhaltig verändern. Bei der Teilhabe an der Digitalisierung geht es deshalb letztendlich um die Teilhabe an Macht, und die Entwicklung Abwehrstrategien ist verständlich. Wir sollten uns aber, bei aller Hochachtung für die uns eigene gründliche Würdigung von Risiken, endlich mit den Chancen der Digitalisierung auch für Bildung und Wissenschaft beschäftigen. mehr…
Der Dortmunder SPD-Bundestagsabgeordnete Marco Bülow mischt sich in die Diskussion um einen möglichen NSA-Untersuchungsausschuss: „Wir brauchen unbedingt einen Untersuchungsausschuss, um die Verletzung von Bürgerrechten in Deutschland durch Aktivitäten US-amerikanischer und britischer Nachrichtendienste umfassend öffentlich aufzuklären,“ sagte er mit Blick auf die Verunsicherung vieler Menschen in Deutschland. „Viele Bürgerinnen und Bürger stellen drängende Fragen nach der Sicherheit und Integrität der elektronischen Kommunikation. Wirtschaftsunternehmen fürchten eine Ausspähung ihrer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.“ mehr…
Der Kreis Pinneberger SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Ernst Dieter
Rossmann begrüßt, dass der Deutsche Bundestag auf Initiative der
SPD-Bundestagsfraktion eine Selbstverpflichtung zur Übersetzung von
Informationen in Leichte Sprache aufgegriffen und umgesetzt wird. Ab
sofort bietet der Bundestag für Menschen mit Leseschwäche Internetseiten
in Leichter Sprache mit grundsätzlichen Informationen über seine
Aufgaben und Arbeitsweise an.
Rossmann: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern
darüber hinaus, wichtige Debatten und Entscheidungen des Deutschen
Bundestages in seinen Publikationen in Leichte Sprache oder Einfache
Sprache zu übersetzen. Auch Menschen mit Leseschwäche oder
Lernschwierigkeiten haben ein Recht darauf, sich über politische Inhalte
zu informieren. Auch sie sind wahlberechtigt.“
Angebote in Leichter oder Einfacher Sprache kommen auch Menschen
zugute, die Deutsch gerade erst lernen oder Menschen mit
Konzentrationsschwierigkeiten.
Rossmann: „Die SPD wird am Ball bleiben, bis gewährleistet ist,
dass auch Menschen mit Lernschwierigkeiten und Leseschwäche alle
wichtigen Informationen aus dem Bundestag erhalten.“ Die SPD-Fraktion
selbst übersetzt einige ihrer Anträge in Leichte oder Einfache Sprache,
wie zum Beispiel kürzlich den SPD-Antrag „Alphabetisierung und
Grundbildung in Deutschland fördern – Für eine nationale
Alphabetisierungsdekade“
Die SPD-Bundestagfraktion hat außerdem vor Kurzem eine Kleine
Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, in der sie fragt, ob und wie
die Bundesregierung vor hat, die Einfache Sprache in Deutschland zu
fördern, damit 13,3 Millionen Menschen, die große Leseschwierigkeiten
haben, den Weg in die normale Literalität und somit auch in die
berufliche und gesellschaftliche Teilhabe finden.
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Hoch her geht es zur Zeit in der Diskussion um das Urheberrecht. Latent lief sie ja schon länger, jedoch hat sie mit der Wutrede des Sängers Sven Regener einen neuen Impuls bekommen. Dann meldeten sich "die Urheber" und es dauert nicht lange, bis "die Bürger" antworteten. Das ging dann so weit, dass FAZ-Herausgeber Frank Schirrmacher als Stimme der Vernunft auftrat. Nun präsentiert die SPD Bundestagsfraktion "Zwölf Thesen für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht".
Die Thesen sind natürlich keine Lösung für alle Probleme. Der Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion schlägt aber einige Pflöcke ein:
- Kein neues Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse.
- Keine Kulturflatrate
- Keine überbordende Überwachung des Internets
- Keine digitale Todesstrafe (aka 3-Strikes)
- Verwertungsgesellschaften weiterentwickeln – Mehr Transparenz
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Arbeitskreis Urheberrecht der SPD-Bundestagsfraktion
- Leitung: Burkhard Lischka MdB (rechtspolitischer Sprecher)
- Christine Lambrecht MdB (stellvertretende Fraktionsvorsitzende)
- Brigitte Zypries MdB (Justiziarin und stv. Sprecherin der Arbeitsgruppe Kultur und Medien)
- Sonja Steffen MdB (Berichterstatterin Urheberrecht im Petitionsausschuss)
- Marianne Schieder MdB, Siegmund Ehrmann MdB (Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien)
- Martin DörmannMartin Dörmannedienpolitischer Sprecher)
- Lars Klingbeil MdB (netzpolitischer Sprecher)
- René Röspel MdB (Berichterstatter Urheberrecht im Ausschuss für Bildung und Forschung)
- Johannes Kahrs MdB (Vorsitzender der Projektgruppe Urheberrecht in der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“)
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Nachdem dem Chaos Computer Club (CCC) vor zwei Wochen der sogenannte „Bundestrojaner“ – ein Computerprogramm, mit dem Sicherheitsbehörden Rechner verdächtiger Personen ausspähen – zugespielt wurde, kommt nach und nach das Ausmaß des Einsatzes dieser Software ans Licht: Der „Bundestrojaner“ soll in Bund und Ländern in den vergangenen Jahren mehr als 50 Mal zum Einsatz gekommen sein.
BKA, Verfassungsschutz, die Bundespolizei sowie das Zollkriminalamt haben die Technik verwendet. Hinzu kommen Einsätze in den Bundesländern.
Der Einsatz der vom CCC analysierten Überwachungssoftware weckt bei mir grundsätzlich Unbehagen. Schließlich werden solche Programme auch als Einbruchswerkzeug von Kriminellen genutzt. Aber darum geht es nicht in der aktuellen Debatte, denn Online-Durchsuchungen sind seit 2009 mit dem sogenannten BKA-Gesetz gesetzlich geregelt. Es geht vielmehr darum, was staatliche Stellen mit der so gewonnenen Macht über den Rechner eines Bürgers machen dürfen und was nicht. Die Grenzen hat das Bundesverfassungsgericht 2008 gezogen: Seitdem gibt es ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ und die Voraussetzungen für einen Eingriff liegen sehr hoch. Daten auf dem Rechner eines Verdächtigen ablegen, seine Aktivitäten am Computer überwachen und mit Hilfe des Mikrofons oder der Kamera den Raum überwachen, das geht z. B. nicht. Aber genau dies konnte möglicherweise die vom CCC analysierte Software.
Computerexperten äußern Zweifel, inwiefern eine Überwachungssoftware überhaupt so ausgestaltet werden kann, dass sie schon rein technisch nur in den Grenzen des vom Bundesverfassungsgericht Erlaubten arbeitet. Dann jedoch muss die Kontrolle durch Menschen umso besser funktionieren. Es scheint, als hätten in den bekannt gewordenen Fällen die technischen und menschlichen Kontrollen versagt. Deshalb muss meiner Meinung nach auf „Staatstrojaner“ mindestens so lange verzichtet werden, bis es Prozesse gibt, die einen Missbrauch sicher ausschließen. Dabei darf die Frage, ob ein „Staatstrojaner“ sicher und verfassungsfest ist, nicht zwischen Softwareunternehmen und den sie beauftragenden Behörden ausgemacht werden. Die Produkte müssen unabhängig überprüft werden. Es ist ein Unding, dass es den CCC dazu brauchte, für diese Überprüfung zu sorgen.
Ich meine: Der Sachverhalt muss vollständig aufgeklärt werden und wir benötigen eine klare Positionierung der Bundesregierung. Außerdem muss sie die Öffentlichkeit unverzüglich und lückenlos darüber informieren, von wem der „Bundestrojaner“ zu welchem Zweck eingesetzt wurde, wer die finanziellen Ressourcen hierfür zur Verfügung gestellt hat und wer die politische Verantwortung für den Einsatz trägt.
Erschienen als "Bericht aus Berlin" in der Eckernförder Zeitung vom 19.10.2011