Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Lothar Binding

Bundespolitik

Lothar Binding: Warum der SPD-Abgeordnete die Vorratsdatenspeicherung ablehnt

Der Heidelberger SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding erklärt in einem sechs-seitigen Papier, warum er der Vorratsdatenspeicherung auch in ihrer neuen geplanten Form nicht zustimmen wird. Zwar habe Justizminister Heiko Maas (SPD) der Union das Maximum an Datenschutz abgerungen. „Gleichwohl werde ich einem Gesetz, das anlasslose Vorratsdatenspeicherung auch – Mindestdatenspeicherung oder Mindest- bzw. Höchstspeicherfrist von Kommunikationsdaten erlaubt, nicht zustimmen“, schreibt Lothar Binding. mehr…

Rechenzentrum

Big Data

Nummerokratie III – Algorithmen contra Datenschutz

Kürzlich haben die Abstimmungen der EU-Mitgliedstaaten im Ministerrat über das Kapitel II der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung begonnen. Mit diesem Kapitel, das allgemeine Bedingungen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Thema hat, sollten die Kernfragen des europäischen Datenschutzrechts geregelt werden. Der Abstimmung ist ein kleiner Skandal hervorgegangen.  mehr…

Thomas Oppermann | Foto: Gerrit Sievert

Bundespolitik

Oppermann: „Wählen per Mausklick wird kommen“

In der Debatte um sinkende Wahlbeteiligung meldet sich SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann mit einem Interview bei SPIEGEL ONLINE zu Wort. Neben einer Veränderung des klassischen Wahlsonntags bringt er auch Online-Wahlen ins Gespräch. mehr…

Martin Dörmann | Pressefoto

Bundespolitik

ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Wie das Bundesverfassung (BVerfG) heute entschied, ist der ZDF-Staatsvertrag teilweise verfassungswidrig. Fernsehrat und Verwaltungsrat des Senders verstoßen in ihrer Zusammensetzung gegen die Rundfunkfreiheit. MMartin Dörmann medien- und kulturpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte dazu: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht klare Grenzen für die Beteiligung staatlicher Vertreterinnen und Vertreter in den ZDF-Gremien, die keinen bestimmenden Einfluss auf das Programm haben dürfen. Es betont zugleich die besondere Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Vielfaltsicherung und stärkt damit dessen Bedeutung für die Meinungspluralität in Deutschland. Das Gebot der Staatsferne sei nicht als Abwesenheit, sondern vielmehr als eine besondere Form der Verantwortung des Staates für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verstehen, so das BVerfG in seiner Urteilsbegründung.“ mehr…

Europa

Im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht zurücklehnen!

In Sachen Vorratsdatenspeicherung gibt es zwei verbreitete Irrtümer: 1. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt.“ 2. „Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt.“ Beides stimmt nicht. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón haben sich ausschließlich auf die aktuelle Umsetzung bezogen und ausdrücklich erklärt, dass eine Vorratsdatenspeicherung aber grundsätzlich „völlig legitim“ sei.  mehr…

Gerold Reichenbach

In eigener Sache

Bestandsdatenauskunft: Schwieriger, aber wichtiger Kompromiss

Der Bundestag wird in dieser Woche den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“ (Drs.17/12034) abschließend beraten und die SPD-Bundestagsfraktion wird diesem Gesetz mit einem gemeinsamen Änderungsantrag der CDU/CSU-, FDP- und SPD-Fraktion zustimmen. Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft war durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2012 nötig geworden. Darin hatte das Gericht die Bestandsdatenauskunft zwar grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, dem Gesetzgeber aber in zwei Punkten aufgegeben, bis spätestens zum 30.06.2013 eine Neuregelung zu erlassen. mehr…

Allgemein

Vorratsdatenspeicherung: Der Stand der Diskussion

Die aktuelle Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) findet im Spannungsfeld zweier Vorgaben statt: Zum Einen gibt es eine Richtlinie für eine Vorratsdatenspeicherung. Richtlinien der EU müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Immer. In allen Mitgliedsstaaten. Zum Anderen hat das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen für eine Umsetzung gesteckt.  Ein tatsächliches Problem stellt die EU-Richtlinie dar. Richtlinien müssen von allem EU-Mitglieder binnen Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Es gibt da kleine inhaltliche Spielräume, im Prinzip müssen sie aber umgesetzt werden. Eigentlich hätte die Richtlinie bereits bis März 2009 umgesetzt werden müssen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ist das nicht mehr der Fall. Werden Richtlinien nicht umgesetzt, droht ein Vertragsverletzungsverfahren, an dessen Ende eine finanzielle Strafe stehen kann. 

Diese Richtlinie verschwindet nicht von alleine. Und wenn man sagt, dass ein wichtiges EU-Mitgliedsland wie Deutschland die Strafe in einem Vertragsverletzungsverfahren einfach hinnimmt, wäre das ein schlechtes Signal an andere Mitgliedsstaaten, sich auf gleiche Weise gelegentlich von missliebiger Europapolitik frei zu kaufen. Das wäre das Ende einer gemeinsamen europäischen Politik.

Es gibt Hoffnung 

Die Vorratsdatenspeicherung wird zur Zeit auf europäischer Ebene evaluiert. Ein Ergebnis soll es im März 2011 geben. Wenn die Vorratsdatenspeicherung auch in 20 Mitgliedsländern umgesetzt wurde, so eckte sie doch in anderen Ländern an.

Dazu zählt vor allem der Sonderfall Irland: Irland versuchte bereits 2006 gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Die Kläger versuchten die Richtlinie zu kippen, indem sie die Vorratsdatenspeicherung als Binnenmarktmaßnahme bezeichnete. Der EuGH hat sich darauf aber nicht eingelassen.

Nun haben wir durch den Vertrag von Lissabon und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union seit 2009, eine andere rechtliche Situation und Irland vorsucht diesmal den direkten Weg: Der EuGH soll prüfen, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den neuen europäischen Bürgerrechten vereinbar ist. Max Steinbeis vom Verfassungsblog sieht in der Klage die Chance für eine wegweisende Entscheidung und eine Stärkung der europäischen Bürgerrechte.

Es wäre unsinnig, vor Ende der Evaluation noch eine Umsetzung in Deutschland zu versuchen. Man müsste das Gesetz – mal abgesehen von einer drohenden neuen deutschen Verfassungsbeschwerde – vermutlich kurze Zeit später wieder ändern. Es macht darüber hinaus keinen Sinn, die Evaluierung vor Entscheidung der Klage Irlands vor dem EuGH abzuschließen. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die EU-Kommission vorher ein Vertragsverletzungsverfahren lostritt. 

Die Position der Parteien im Bundestag sind zur Zeit folgende: Die CDU will die EU-Richtlinie, die die Vorratsdatenspeicherung vorschreibt 1:1 umsetzen. Die FDP sieht auch, dass das eigentlich passieren muss, dass es aber eben nicht 1:1 mit dem Grundgesetz geht – sie will die Evaluierung der Richtlinie abwarten. Die LINKE und die GRÜNEN ignorieren die EU-Richtlinie und sind gegen jegliche Form von Vorratsdatenspeicherung. Die SPD erkennt die Notwendigkeit der Umsetzung, wartet aber auf eine Gesetzesvorlage der Regierung als Diskussionsgrundlage und die Evaluierung der EU-Richtlinie, die zur Zeit durchgeführt wird.

In der Bundestagsdebatte vom 16. Dezember 2010 konnte man die derzeitigen Positionen der Parteien und einige Probleme erkennen:

Wie es weitergeht

Je nach dem, wie das EuGH entscheidet oder wie die Evaluation ausfällt, wird die VDS-Richtlinie verändert werden. In der EU gibt es eine konservative Mehrheit. Eine komplette Abschaffung erscheint unwahrscheinlich. Zur Zeit steht das Konzept des "Quick Freeze Plus" zur Debatte. Jan Moenikes, Rechtsanwalt und Mit­glied des Forums Net­zpoli­tik der SPD, bezeichnet den Vorschlag der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als "Wolf im Schafspelz":

Das was Leutheusser-Schnarrenberger nun aber als ihre politische Lösung präsentiert, geht über meine Befürchtungen weit hinaus. Es könnte sich im Ergebnis für Bürgerrechte und Telekommunikationsindustrie als belastender erweisen, als die vom Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Vorschriften. Denn bislang offensichtlich unbemerkt auch von vielen Kritikern, soll laut dem Eckpunktepapier nicht nur die Möglichkeit einer (wenn auch zeitlich deutlich begrenzteren) anlasslosen Speicherung von IP-Adressen eröffnet werden, sondern werden zugleich auch die Möglichkeiten der auch nur auf einen abstrakten Verdacht hin bezogenen Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger ganz erheblich ausgeweitet!"

Andere Überlegungen gehen einen Schritt zurück und differenzieren die auf Vorrat gehaltenen Daten stärker als bisher. In einem Interview mit der ZEIT erklärt Alvar Freude (AK Zensur), die unterschiedlichen Datenarten: Das sind zum einen die Verbindungsdaten (Wann hatte wer welche IP?) und zum anderen sind das die Kommunikationsdaten. Diese Daten geben dann Auskunft darüber, wer wann mit wem telefoniert oder gemailt hat. Inhalte sollten bei der Vorratsdatenspeicherung nicht gespeichert werden. Die Verbindungsdaten sind dann nur so etwas wie ein Autokennzeichen – Die Polizei kann es zuordnen. Es sagt aber nichts über den Halter oder sein Fahrverhalten aus. Zumindest bei IPv4 funktioniert das noch so.

Problematisch sind dann vor allem die Kommunikationsdaten, weil sie ermöglichen komplette Persönlichkeits und Bewegungsprofile zu erstellen. Wenig kritisch sie Alvar Freude die Verbindungsdaten:

Beim Speichern von IP-Adressen auf Vorrat sehe ich keine große Gefahr. Man kann damit keine Nutzerprofile erstellen und nicht herausfinden, wer wann welche Website besucht hat. Nutzen bringen sie nur, wenn eine konkrete Straftat vorliegt und nun ermittelt werden soll, von welchem Anschluss sie begangen wurde. Da verstehe ich auch den Bedarf der Ermittler und könnte damit leben, wenn die IP-Adressen länger als sieben Tage gespeichert würden. Denn um mehr über den Nutzer zu erfahren, bräuchten sie eine konkrete Überwachungsanordnung, die sehr viel höheren Hürden unterliegt."

Vor allem muss die Diskussion von anderen Themen getrennt werden. So sagt Alvar Freude:

Es bestand immer die Hoffnung, wenn keine IP-Adressen mehr gespeichert werden, gibt es auch keine Abmahnungen beim Filesharing mehr. Aber das hat sich nicht bewahrheitet. Die Musikindustrie hat einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und ist einfach schnell genug, im Zweifel überwachen sie es in Echtzeit. Fürs Filesharing spielen die Regeln also keine Rolle."

Die Befürchtung, dass die Verbindungsdaten vor allem gegen Filesharer genutzt werden, ist ein ganz anderes Problem. Hier muss gesellschaftlich diskutiert werden, ob und wenn ja wie sich das Urheberrecht durch das Internet ändern muss. Aber auch das muss geklärt werden.

Am Ende bleiben zwei Fragen:

  1. Kann man überhaupt eine Vorratsdatenspeicherung erarbeiten, die sowohl den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht als auch die EU-Richtlinie erfüllt?
  2. Was bedeutet es für die EU-Politik, wenn die Antwort "Nein" lautet? 

Links

Netzpolitik: Alvar Freude: “Vorratsdaten sind so schlecht nicht”

Allgemein

Grundgesetz: „Trainingszustand gut“

Auf dem netzpolitischen Kongress am 12.+13. November 2010 sprach die frischgebackene Verfassungsrichterin Prof. Dr. Susanne Baer zu der Frage "Braucht das Grundgesetz ein Update?". Ihr Fazit: "Fitness gut, Training kann aber nicht schaden." Einen Mitschnitt gibt es jetzt auf Youtube.

Video

Wer die Einleitung überspringen will, kann einfach bis Minute 2 vorspulen.

In ihrer Rede legt sie eine Basis für die Diskussion um eine Anpassung des Rechts an die digitale Zeit. Zunächst legt sie aber offen, was die Diskussion zur Zeit so schwierig macht: Wer nicht uneingeschränkt sagt "Das Netz ist super." wird von Vielen gar nicht mehr gehört. Alles andere wird super-skeptisch beäugt, auch wenn es Herausforderungen genug gibt.

Frau Baer sieht drei zentrale Herausforderungen:

  1. Zugang sichern! Das Netz ist zur Zeit ein Netz einer digitalen Elite – in Deutschland und erst Recht im Rest der Welt.
  2. Anerkennung als Gleiche: Wie kann es gelingen, Menschen vor medialer Gewalt zu schützen und gleichzeitig das Positive des Netzes zu erhalten?
  3. Selbstbestimmung der eigenen Person: Vorratsdatenspeicherung und Datenkraken – Was passiert mit den Spuren unserer Aktivitäten im Netz? Wie haben wir das in der Hand? Das GG schützt den Bürger vor dem Staat aber nicht vor privaten Datensammlern.

Veranstaltungstipp