Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

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Freiheit vor Ort: Handbuch kommunale Netzpolitik

In einer überarbeiteten Auflage ist das "Handbuch kommunale Netzpolitik" unter Creative-Commons-Lizenz erschienen und frei herunterladbar. Es beschäftigt sich mit verschiedenen Bereichen in denen kommunale Politik mit der digitalen Gesellschaft in Berühung kommt. Das umfasst Themen von Freifunk bis Open Data.

Kapitelübersicht

  • Freie Funknetze: Kommunale Kämpfe gegen die „Digitale Spaltung“
  • Kommunale Kreativität entfesseln: Unzeitgemäßes Urheberrecht und die Alternative Creative Commons
  • Gemeinsam Lehren und Lernen: Open Educational Resources in Universitäten, Schulen und anderen Bildungseinrichtungen
  • Freie Software im öffentlichen Sektor: Chancen und Aufgaben auf lokaler Ebene
  • Öffentlicher Raum im Netz: Blogs, Wikis & Co – Laura Kepplinger und Josef Zehetner
  • Freier Zugang zu Forschung: Wege zu Open Access
  • Wie das Web Wissen schafft: Das Web als Kompetenz- und Forschungsfeld
  • Lasst die Daten frei! Open Government als kommunale Herausforderung und Chance

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Allgemein

Creative Commons in Deutschland gerichtsfest

Viel Gutes liest man ja nicht über den Umgang deutscher Gerichte mit Internet-Themen. Doch ganz so schlimm ist es nicht. Ein aktueller Lichtblick: Das Landgericht Berlin hat in einer Urheberrechtsfrage im Sinne der verwendeten Creative Commons Lizenz entschieden. So berichtet Dr. Till Jaeger für das "Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software".

"Die Urheberin eines Fotos des Politikers Thilo Sarrazin erwirkte den
Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine rechtsextreme Partei,
die das Foto in ihrem Blog ohne entsprechend den Lizenzbedingungen der
Creative Commons-Lizenz „Attribution – ShareAlike 3.0 Unported“ den
Lizenztext oder eine Internetadresse dafür anzugeben und die Urheberin
zu benennen. Die Nutzung des Verletzers stellt nach Auffassung des
Gerichts eine „nicht von einer Genehmigung der Antragstellerin gedeckte
und damit im Sinne des § 97 Abs. 1 UrhG widerrechtliche Verwendung“ dar."

Es handelt sich dabei um einen der ersten Fälle, in denen über die Gültigkeit von Creative Commons-Lizenzen entschieden wurde. Natürlich ist das in Deutschland immer eine Einzelfallentscheidung – dennoch eine beruhigende für die CC-Verfechter.

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