Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

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Kleine Anfrage: Funkzellenabfragen und Befragung von Busunternehmen bei Demonstrationen

Der Landtagsabgeordnete Dr. Kai Dolgner (SPD) hat eine kleine Anfrage an die Schleswig-Holsteinische Regierung zum Thema "Funkzellenabfragen und Befragung von Busunternehmen bei Demonstrationen" gestellt.

Vorbemerkung des Fragestellers:

Anlässlich einer Demonstration gegen den Missbrauch des Gedenkens an die Opfer des alliierten Bombenangriffes auf Dresden durch Rechtsradikale am 19. Februar 2011 soll die Polizei des Freistaates Sachsen nach Presseberichten Millionen von Datensätzen aus den Mobilfunknetzen durch eine weiträumige Funkzellenauswertung gesammelt und auch Ferngespräche direkt abgehört sowie SMS-Mitteilungen gelesen haben. Des weiteren sollten Busunternehmen, die Demonstrationsteilnehmerinnen und –Teilnehmer transportierten gegenüber der Polizei Angaben über Reisende, Strecken, geschlossene Verträge machen sowie
weitere Fragen beantworten, wie z.B. Wo stiegen die Fahrgäste ein, wo aus? Welche Transparente trugen sie bei sich? Worüber sprachen sie? (vgl. SPIEGEL-Online v. 3.07.2011)

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wurde in Schleswig-Holstein von der Polizei anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2009, 2010, 2011 eine weiträumige Funkzellenauswertung durchgeführt?
  2. Wenn ja,
    a) bei welchen Demonstrationen wurde diese durchgeführt?
    b) in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?
    c) wie viele Personen wurden erfasst (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?
    d) wie viele Personen konnten aufgrund der Funkzellenauswertung als Tatverdächtige ermittelt werden und gegen wie viele Personen wurde ein Ermittlungsverfahren i.S. § 160 StPO eingeleitet?
  3. Wurde in Schleswig-Holstein von der Polizei anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2009, 2010, 2011 vergleichbare Befragungen von Busunternehmen über ihre Fahrgäste durchgeführt?
  4. Wenn ja,
    a) bei welchen Demonstrationen wurde diese durchgeführt?
    b) welche Fragen wurden gestellt und welche Angaben wurden erhoben?
    b) wie viele Personen konnten aufgrund der Befragung als Tatverdächtige von Straftaten im Zusammenhang mit der jeweiligen Demonstration ermittelt werden und gegen wie viele Personen wurde ein Ermittlungsverfahren i.S. § 160 StPO eingeleitet?