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MdB Klingbeil: Plant die Regierung digitale Todesstrafe?

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU), der sich in einer NDR-Satrie als echter Netzkenner geoutet hat, sprach gegenüber der französischen Zeitung Le Monde (Übersetzung bei netzpolitik.org) von Plänen der Regierung, denen zufolge illegale Downloader nach französischem Vorbild vom Netz abgeklemmt werden könnten. SPD Bundestagsabgeordneter Lars Klingbeil hakt nun mit einer kleinen Anfrage nach.

Ganz überraschend kommt der Vorstoß von Bernd Neumann nicht. Im ursprünglichen Entwurf des CDU-Wahlprogramms zur Bundestagswahl 2009 hatte es geheißen:

Wir möchten nach britischem und französischem Vorbild
Rechtsverletzungen effektiv unterbinden, indem die Vermittler von
Internetzugängen Rechtsverletzer verwarnen und nötigenfalls ihre Zugänge
sperren. — heise.de

Hier Lars Klingbeils Anfrage im Wortlaut:

    1. Welche Maßnahmen bzw. Initiativen plant die Bundesregierung – vor
      dem Hintergrund der Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für
      Kultur und Medien, Bernd Neumann, gegenüber der französischen Zeitung Le
      Monde am 31.05.2011, denenzufolge die Bundesregierung die Einführung
      eines dem französischen Hadopi-Gesetzes vergleichbaren “graduated
      Response”-Modells in Deutschland beabsichtige – zur Bekämpfung von
      Urheberrechtsverletzungen im Internet und wann wird sie diese vorlegen?
    2. Wie soll dieses Konzept konkret ausgestaltet werden und welche
      konkrete Maßnahmen oder Aufgaben sollen von Internetzugangsprovidern
      geleistet werden?
    3. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung eines
       (automatisierten) Warnhinweissystems, welches die flächendeckende
      Filterung des Datenstromes voraussetzen würde, oder plant sie – vor dem
      Hintergrund der bereits heute über 3 Millionen IP-Beauskunftungen
      seitens Internetzugangsanbieter – die Etablierung eines
      anbieterübergreifenden Datenpools zu Urheberrechtsverletzungen von
      Internetnutzern, aus dem sich Rechteinhaber und Strafverfolgungsbehörden
      für die Durchsetzung des Urheberrechtes bedienen können?
    4. Beabsichtigt die Bundesregierung die nach dem französischen
      Hadopi-Modell vorgesehenen Internetzugangssperren nach dreimaliger
      Verwarnung des Internetnutzers und wie bewertet sie das französische
      Vorbild hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen Zulässigkeit in
      Deutschland?

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