Im Rahmen der aktuellen Diskussionen um die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) halten die Arbeitskreise "Digitale Gesellschaft“ des Landesverbands Schleswig-Holstein und des Ortsvereins Kieler Mitte der SPD fest:
Der aktuelle Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags entspricht nicht den Vorstellungen des Arbeitskreises, einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Medien zu gewährleisten und ist mit den Grundwerten der SPD nicht vereinbar.
Die geplante Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages darf in dieser Form nicht umgesetzt werden.
Der Arbeitskreis fordert alle am Entscheidungsprozess Beteiligten auf, den bestehenden Vertrag grundlegend zu überarbeiten.
Zweck des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist der effektive Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Medien jeder Art. Der Arbeitskreis teilt die Einschätzung aller Beteiligten, dass der Jugendschutz auch in der digitalen Gesellschaft angemessen und wirksam umgesetzt werden muss. Dies betrifft im Besonderen auch die neuen Medien. Gerade Jugendliche nutzen das Internet und seine vielfältigen Kommunikations- und Informationsstrukturen.
Der aktuelle Entwurf weist eine Vielzahl handwerklicher Mängel auf. Eine wesentliche Verbesserung des Jugendmedienschutzes wird nicht erreicht. Anbieter von Inhalten werden je nach Auslegung der im Vertrag getroffenen Regelungen erheblichen, unkalkulierbaren rechtlichen Risiken ausgesetzt.
Die geplanten Änderungen nutzen die Mittel der herkömmlichen Medien wie Fernsehen und Printmedien, um auch die neue Kommunikationskultur des Web 2.0 zu regulieren. Dabei missachtet der Entwurf die besondere Form der Informationsvermittlung. Diese ist dezentral und bidirektional. Nutzer sind gleichzeitig Produzenten von Informationen. Die Vielfalt der Kommunikationsarten bildet der Staatsvertrag nicht ab.
Die neue Fassung des Vertrags muss die validen Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge aus zahlreichen parlamentarischen Anhörungen und der intensiven medien-öffentlichen Diskussion berücksichtigen.
Der Arbeitskreis fordert alle Beteiligten auf, Regelungen zu treffen, die konkrete Vorgaben zur Altersverifikation und zur freiwilligen Selbstkontrolle vorsehen. Bei der Abwägung zwischen dem Schutz der Kinder und Jugendlichen und der Wahrung der Freiheit der Meinung, Presse und Kunst kann der Staat nicht auf die freien Kräfte des Marktes bei der Entwicklung von Schutzsystemen vertrauen. Er muss klare rechtliche Rahmen und technische Parameter vorgeben, die als Leitplanken für die notwendige Abwägung der widerstreitenden Interessen dienen.
Der Arbeitskreis regt an, die Regelungen zunächst ausschließlich für Angebote eines begrenzten Nutzerkreises verbindlich festzulegen. Erst nach einer einjährigen Erprobungsphase mit anschließender wissenschaftlich begleiteter Evaluation sollten die Regelungen nachfolgend auf sämtliche Medien-Anbieter angewendet werden. Außerdem müssen Befreiungstatbestände diskutiert werden, nach denen bestimmte Medienanbieter von der Verpflichtung der Umsetzung ausgenommen werden können.
Die Arbeitskreise „Digitale Gesellschaft“ des Landesverbands Schleswig-Holstein und des Ortsvereins Kieler Mitte bieten ihre intensive Mitarbeit an der inhaltlichen Neufassung des Vertrages an.
Der Landes-AK „Digitale Gesellschaft“ trifft sich am
Freitag, den 08.10.2010
von
17:00 Uhr – 22:00 Uhr
im Walter-Damm-Haus, Kleiner Kuhberg 28 – 30, 24103 Kiel
Vorläufige Tagesordnung
- Begrüßung
- Kurzer Sachstand: Wo stehen wir, was liegt an?
- Bericht aus anderen Arbeitskreisen
- Arbeit am Grundsatzprogramm (siehe
http://wiki.akdigitalegesellschaft.de/index.php/Grundsatzprogramm) - Terminplanung für nächste Sitzung
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Laut eines Berichts soll der FDP Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki anläßlich einer Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung Pläne zur Neuregulierung des Glückspiels präsentiert und in diesem Zusammenhang auch Netzsperren gefordert haben.
Kubicki soll dargestellt haben, dass die Landesregierung von CDU und FDP plane, im Zusammenhang mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag die Einführung von Netzsperren zu betreiben, um die nationale Glückspielbranche vor internationaler, in Deutschland nicht lizensierter Konkurrenz zu schützen. Die berichteten Äußerungen Kubickis stünden nicht zuletzt in krassem Widerspruch zum Landtagswahlprogramm der FDP (vgl. Teil IV, Kapitel 6 des Landtagswahlprogramms der FDP).
Der Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“ hält Zugangssperren in ihrer einfachsten Form für ineffektiv und in effektiver Form für einen nicht tolerierbaren Eingriff in die digitale Gesellschaft. Eine staatliche Kontrolle muss sich auf wirksame und verfassungskonforme Maßnahmen stützen. Eine effektive Bekämpfung der Internetkriminalität erfordert gut ausgebildete Strafverfolgungsbehörden und eine Kooperation auf internationaler Ebene ohne bürokratische Hemmnisse und unter Beachtung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
„Abgesehen davon, was es zum Thema Glücksspiel zu sagen gäbe: Der Aufbau einer staatlich kontrollierten Sperrinfrastruktur für das Internet kann nicht der Preis für staatliche Mehreinnahmen sein,“ erklärte Sven Thomsen, Sprecher des Arbeitskreises „Digitale Gesellschaft“ der SPD Schleswig-Holstein. „Netzsperren sind in einem freiheitlich orientierten Rechtsstaat weder eine ordnungspolitisch, sicherheitspolitisch noch finanzpolitisch zulässige Maßnahme.“
UPDATE 28.05., 18:00 Uhr
Es gibt eine Klarstellung auf der Webseite der FDP Schleswig-Holstein.
Zitat:
Die FDP Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass im Internet „der gleiche Schutz vor unzulässiger Überwachung, Zensur, aktionistischen Verboten und staatlicher Bevormundung gelten muss wie außerhalb des Internets“, wie es im Programm zur Landtagswahl 2009 heißt.
Gleichzeitig weist die FDP darauf hin, dass in Dänemark geplant sei, mit Netzsperren gegen illegale Glückspielangebote vorzugehen. Dass Wolgang Kubicki die berichteten Aussagen gemacht hat, wird nicht bestritten.
Der berichtende Zeitungsredakteur äußerte hierzu auf netzpolitik.org:
Ich weiß von keinem Dementi. Das Statement fiel so, wie geschrieben.
Ich habe nach einer “Rechtsgrundlage für Sperrverfügungen” gefragt.
Auch aus dem nachfolgenden Gespräch wurde deutlich, dass es um nichts
anderes gehen könnte, als Sperrverfügungen gegen Access-Provider. So
wurde auch der JMStV thematisiert und das Verhältnis zum ZugErschwG.
Links
Über den Arbeitskreis „Digitale Gesellschaft“
Der AK „Digitale Gesellschaft“ ist ein Arbeitskreis des Landesverbands der SPD Schleswig-Holstein. Die Teilnehmer des Arbeitskreises erarbeiten die grundsätzliche Positionierung der SPD Schleswig-Holstein zu Chancen und Risiken der digitalen Gesellschaft. Der Arbeitskreis kooperiert mit den vielfältigen Initiativen der SPD in Schleswig-Holstein zu Einzel- und Grundsatzthemen der digitalen Gesellschaft.
Jochen Mai weist in seinem Blog auf ein Projekt des amerikanischen Forbes-Magazins hin, bei dem Forscher und Designer sich zusammen überlegen sollten, wie die Welt im Jahr 2020 aussehen könnte. Herausgekommen ist dabei eine Vision, die konsequent die derzeitigen Trends zur mobilen Nutzung von Computern und Augmented Realtiy miteinander kombiniert. Das führt dazu, dass beliebige Daten immer und überall verfügbar sind.
Die Teilnehmer des Workshops haben sich zu verschiedenen Bereichen des Lebens Gedanken gemacht:
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