Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein

Im Bundesrat gegen Vorratsdatenspeicherung stimmen!

Zur Debatte um die Vorratsdatenspeicherung in der heutigen Innen- und Rechtsausschuss-Sitzung erklären der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner, und die polizeipolitische Sprecherin Simone Lange: Die heutige Innenausschusssitzung hat zum Thema Vorratsdatenspeicherung die nicht neue Erkenntnis gebracht, dass es zur Vorratsdatenspeicherung unterschiedliche fachliche Auffassungen gibt. Bekanntermaßen gibt es diese auch zwischen dem Bundesinnenminister (CSU) und der Bundesjustizministerin (FDP). Es kann niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, dass Ministerien ihre Einschätzungen und Erkenntnisse nicht mehr öffentlich äußern sollen; dies widerspricht auch allen Ansprüchen der Kollegen von den Piraten an eine fortschrittliche politische Kultur. mehr…

Kai Dolgner

Schleswig-Holstein

VDS: „Wer Missbrauch hochsensibler Daten verhindern möchte, sollte sie erst gar nicht sammeln“

Im Landtag wurde heute über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Anlass war der Antrag „Vorratsdatenspeicherung stoppen!“ der Fraktion der PIRATEN, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drucksache 18/1285(neu)), der im Wortlaut der Formulierung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und dem SSW entspricht: „Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.“ mehr…

Kai Dolgner

Schleswig-Holstein

Funkzellenabfrage: „Den Grundrechtsschutz konkret verbessern“

Das Handy als digitale Fußfessel? Heute stand die Debatte um die Große Anfrage der Piraten-Fraktion zum Thema „Funkzellenabfrage“ (Drucksache 18/1021) auf der Tagesordnung. Der SPD-Landtagsabgeordnete Kai Dolgner – Mitglied für die SPD im Innen- und Rechtsausschuss mahnte zur Besonnenheit. Anders als in Sachsen habe es keine Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit Demonstrationen gegeben. Außerdem sei – bis auf in einem Fall – sei jede Anfrage zuvor durch einen Richter geprüft worden. Dennoch gäbe es kritische Punkte, an denen das Instrument, mit dem alle in einem bestimmten Bereich eingeschalteten Handys lokalisiert werden, nachjustiert werden könnten. Dazu solle sich der Innen- und Rechtsausschuss gemeinsam mit Experten aller Seiten zusammensetzen, um die Möglichkeiten zu einem besseren Grundrechtsschutz zu ergründen. mehr…

Kai Dolgner

Schleswig-Holstein

Küsten-Koalition fordert Aufklärung in NSA-Affäre

Sie fordern Aufklärung: Die Koalition aus SPD, Grünen und SSW im Kieler Landtag will Schlüsse aus den Enthüllungen um die Überwachungstätigkeiten des US-amerikanischen Geheimdienstes NSA ziehen. Mit ihrem Antrag „Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation (PRISM)“ (Drucksache 18/1063) will die Küsten-Koalition auf die Aufklärung hinwirken und die Kommunikation der öffentlichen Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern sicherer gestalten. mehr…

Allgemein

Freie und unbeobachtete Kommunikation ist unverzichtbar für die Demokratie

Wieso muss ein Postdienst eigentlich nicht den Inhalt von Postsendungen kontrollieren? Schließlich wurden und werden mit Hilfe von Postsendungen diverse Straftaten begangen wie Urheberrechtsverletzungen, Betrug, Stalking, Versendung illegaler Medikamente, Drogen, Filme mit Darstellungen der widerlichsten Art; und in einigen sind leider wirklich Sprengsätze und nicht nur ein selbstgebastelter Batterietester. Und wieso muss sich der Absender eigentlich nicht bei Einlieferung bzw. Einwurf ausweisen, so dass man später den Täter identifizieren kann? Spätestens seit der Briefbombenserie im letzten Jahr oder den Anthraxbriefen sollten anonyme Postsendungen doch nicht mehr erlaubt sein oder?

Und wieso macht man eigentlich die Postdienste nicht wenigstens haftbar für die Schäden, die durch den Transport der entsprechenden Sendungen entstehen? Das kommt Ihnen alles absurd vor? Warum eigentlich? Schließlich ließen sich doch so viele Straftaten verhindern, die Täter ermitteln oder zumindest Schadensersatz für die Opfer erwirken.

Früher wurde die Post tatsächlich in sogenannten Cabinets noir systematisch untersucht. Als das Postgeheimnis 1919 Verfassungsrang bekam, waren die damaligen Verfassungsväter nicht dumm. Sie wussten genau, dass sie damit die Strafverfolgung behindern würden. Aber sie wussten auch, dass die freie, leicht zugängliche, unbeobachtete Kommunikation, unverzichtbar – heute würde man sagen: systemrelevant – für eine Demokratie ist.

Immer mehr Menschen kommunizieren heute nicht mehr mit Briefen, sondern über das Internet. Zu Recht fragen sie sich, warum für diese Form der Kommunikation nicht die gleichen Regeln gelten sollen. Wir brauchen deshalb nach Post- und Fernmeldegeheimnis ein sachgerecht ausgestaltetes Telemediennutzungsgeheimnis. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war 2007 auch das Telemediengesetz mit seinen Haftungsbegrenzungen für die Zugangsprovider.

Was wir allerdings unter dem Stichwort „Clean IT“ in letzter Zeit von der EU-Ebene hören, lässt doch wieder Zweifel aufkommen, ob die Botschaft, die u. a. bei ACTA gesendet wurde, auch wirklich angekommen ist. Nach der „Sommer unseres Lebens”-Entscheidung des BGHs sehen sich die Betreiber unentgeltlicher, offener W-LANs erheblichen Haftungsrisiken für die Rechtsbrüche ihrer Nutzer ausgesetzt – im Gegensatz zu Betreibern gewerblicher W-LANs. Das kann im Ergebnis nicht richtig sein; eine Weiterentwicklung des Telemediengesetzes ist auch deshalb dringend geboten. Der Antrag der FDP findet deshalb unsere Zustimmung.

Kommen wir zum Antrag der Piraten. Löschpflichten durch Web- und Sharehoster bedürfen dringend einer klaren und nachvollziehbaren Regelung. Die heutige Rechtslage führt dazu, dass die Hoster im Zweifel löschen, was häufig am Rande der Zensur ist. Eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung scheint aber eine zu hohe Hürde zu sein, schließlich kann es sich z. B. bei dem Anspruchsteller auch um einen jungen Menschen handeln, der sich gegen Cybermobbing durch die Veröffentlichung von persönlichen Bildern, gespickt mit Adressdaten, schnell wehren möchte. Hier könnte ein vorläufiges Entfernen mit Widerspruchsfrist für den Einsteller der Daten eine Lösung sein.

Auch der digitale Verbraucherschutz muss weiter gestärkt und die sogenannte Cookie-Richtlinie muss endlich umgesetzt werden. Wir benötigen eine grundsätzliche transparente Einwilligungspflicht (opt in) in die Verarbeitung der Nutzerdaten und keine, häufig auch noch versteckte, Widerspruchslösungen.

Auffällig beim digitalen Verbraucherschutz ist allerdings die Dickfelligkeit, mit der einige Anbieter schon bestehendes Recht nicht umsetzen. Hier wird der Gesetzgeber sich überlegen müssen, wie lange er sich das noch anguckt.

Insgesamt enthält der Antrag viele positive Ansätze, auch wenn wir noch Fragen zu den einzelnen Forderungen und deren Umsetzbarkeit haben. Aber dazu sind Ausschussberatungen ja auch da.

Rede vom Kai Dolgner, MdL zum Diskussion um das Thema "Digitale Gesellschaft ermöglichen – Haftungsrisiken begrenzen / Bundesratsinitiative zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet" (Drucksachen 18/173 und 18/195)

Allgemein

Schultrojaner: Big Brother is watching your school computer

Zu Medienberichten über den Einsatz so genannter Schultrojaner erklären die Sprecher für Datenschutz und für Schule der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner und Dr. Henning Höppner:

Die sechzehn Bundesländer haben vor knapp einem Jahr mit den Schulbuchverlagen und den Verwertungsgesellschaften einen Vertrag über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen geschlossen. Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn der Vertrag nicht eine Klausel enthielte, wonach die Länder jährlich an mindestens einem Prozent der öffentlichen Schulen eine so genannte Plagiatssoftware einsetzen sollen, die von den Schulbuchverlagen erstellt wird. Diese Software soll die Computersysteme der betroffenen Schule daraufhin durchsuchen, ob widerrechtlich urheberrechtlich geschütztes Material darauf abgespeichert ist.

Der Vertrag wurde bisher weder im Bildungsausschuss noch in einem anderen geeigneten Forum thematisiert und wirft zumindest erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes auf. Es ist insbesondere nicht erkennbar, inwieweit mit dieser Software auch Zugriff auf vertrauliche Daten erlangt werden kann.

Wir haben deshalb heute eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet und um Aufklärung über die Umsetzung dieses Vertrages in Schleswig-Holstein gebeten.

Wir sind uns sicher, dass sich auch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz mit diesem Problem intensiv auseinandersetzen wird.

Links

Allgemein

Vorratsdatenspeicherung: Antwort auf kleine Anfrage

Anfang Juli stellte der SPD-Landtagsabgeordnete Kai Dolgner eine kleine Anfrage an die Landesregierung zum Thema "Vorratsdatenspeicherung". Nun gibt es die Antwort und einen Kommentar von Kai Dolgner. mehr…

Allgemein

Dolgner: Kleine Anfrage zur Vorratsdatenspeicherung

Der Land­tags­ab­ge­ord­nete Dr. Kai Dol­g­ner (SPD) hat eine kleine Anfrage an die Schleswig-​Holsteinische Regie­rung zum Thema “Vorratsdatenspeicherung“ gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

mehr…

Allgemein

Kleine Anfrage: Funkzellenabfragen und Befragung von Busunternehmen bei Demonstrationen

Der Landtagsabgeordnete Dr. Kai Dolgner (SPD) hat eine kleine Anfrage an die Schleswig-Holsteinische Regierung zum Thema "Funkzellenabfragen und Befragung von Busunternehmen bei Demonstrationen" gestellt.

Vorbemerkung des Fragestellers:

Anlässlich einer Demonstration gegen den Missbrauch des Gedenkens an die Opfer des alliierten Bombenangriffes auf Dresden durch Rechtsradikale am 19. Februar 2011 soll die Polizei des Freistaates Sachsen nach Presseberichten Millionen von Datensätzen aus den Mobilfunknetzen durch eine weiträumige Funkzellenauswertung gesammelt und auch Ferngespräche direkt abgehört sowie SMS-Mitteilungen gelesen haben. Des weiteren sollten Busunternehmen, die Demonstrationsteilnehmerinnen und –Teilnehmer transportierten gegenüber der Polizei Angaben über Reisende, Strecken, geschlossene Verträge machen sowie
weitere Fragen beantworten, wie z.B. Wo stiegen die Fahrgäste ein, wo aus? Welche Transparente trugen sie bei sich? Worüber sprachen sie? (vgl. SPIEGEL-Online v. 3.07.2011)

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wurde in Schleswig-Holstein von der Polizei anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2009, 2010, 2011 eine weiträumige Funkzellenauswertung durchgeführt?
  2. Wenn ja,
    a) bei welchen Demonstrationen wurde diese durchgeführt?
    b) in welchem räumlichen und zeitlichen Umfang (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?
    c) wie viele Personen wurden erfasst (bitte aufschlüsseln nach Demonstration)?
    d) wie viele Personen konnten aufgrund der Funkzellenauswertung als Tatverdächtige ermittelt werden und gegen wie viele Personen wurde ein Ermittlungsverfahren i.S. § 160 StPO eingeleitet?
  3. Wurde in Schleswig-Holstein von der Polizei anlässlich von Demonstrationen in den Jahren 2009, 2010, 2011 vergleichbare Befragungen von Busunternehmen über ihre Fahrgäste durchgeführt?
  4. Wenn ja,
    a) bei welchen Demonstrationen wurde diese durchgeführt?
    b) welche Fragen wurden gestellt und welche Angaben wurden erhoben?
    b) wie viele Personen konnten aufgrund der Befragung als Tatverdächtige von Straftaten im Zusammenhang mit der jeweiligen Demonstration ermittelt werden und gegen wie viele Personen wurde ein Ermittlungsverfahren i.S. § 160 StPO eingeleitet?

Allgemein

KITZ: Experten diskutieren Digitale Agenda

Am 30. Mai 2011 fand im KITZ die Veranstaltung "Digitale Agenda für Europa – Anforderungen der Informationsgesellschaft" statt. Petra Kammerevert, SPD-Europaabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen und Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments führte in die Thematik der Digitalen Agenda für Europa ein. Die anschließende Podiumsdiskussion wurde moderiert von Dr. Kai Dolgner (SPD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des AK Innen, Recht, Kommunales und Gleichstellung) und bestritten von Reinhard Buhse (Abteilungsleiter IT Medien im IQSH), Sören Mohr (Vorsitzender der DiWiSH), Jörg Eisfeld-Reschke (ikosom) und Dr. Thilo Weichert (Landesbeauftragter für Datenschutz).

Alle Beteiligten waren sich einige, dass die Diskussionen in der Vergangenheit oft eine zu geringe Flughöhe hatten und dass über aktuelle Phänomene mehr diskutiert wurde, als über einen sinnvollen, langfristigen Umgang mit dem Internet. Während die Frage, ob Google Street View jetzt gut oder schlecht ist von nur kurzer Reichweite ist, stellt sich vielmehr die Frage, wie geht man mit Daten und Datenschutz generell um. Eine Lösung muss dann auch nicht immer Anspruch auf Ewigkeit haben. Die Welt verändere sich und – so formulierte es Reinhard Buhse – so wie wir uns an das lebenslange Lernen gewöhnt haben, werden wir uns auch daran gewöhnen müssen, immer wieder neu nachzuregulieren.

Neben diesem Grundkonsens gab es aber auch kontroverse Punkte: Während Sören Mohr der Meinung war, dass sich mit Google und Facebook die besseren Produkte am Markt durchgesetzt haben, hielt Dr. Thilo Weichert dagegen, dass das nur gelungen sein, in dem diese Konzerne systematisch europäisches (Datenschutz-)Recht gebrochen und die damit gemacht Gewinne in noch umfangreichere Datensammelsysteme reinvestiert haben. Weichert forderte da eine klarere Position der Politik ein. Die ließe sich immer noch allzu gerne mit den neuen Popstars der Internetbranche abbilden, statt sie zur Einhaltung von Gesetzen zu zwingen. "Da muss man sich dann auch mal mit den Großen anlegen," so Weichert.

Ein wenig wurde der Schwarze Peter vom Datenschutz an die Wirtschaft, von der Wirtschaft an die Politik und von allen zusammen an die Medienpädagogik geschoben. Jörg Eisfeld-Reschke mahnte zum kühlen Kopf bei der Diskussion um bestimmte negative Phänomene im Internet – Schulhoftratsch und Mobbing habe es zum Beispiel schon immer gegeben. Auch ohne Internet. Die große Öffentlichkeit für dafür sei doch eine Chance zum pädagogischen Umgang mit diesem, dem eigentlichen Problem.

So eine Diskussion kann immer nur einen Zwischenstand in einer öffentlichen Debatte darstellen. Insgesamt war die Veranstaltung ein Rundumschlag, der natürlich selten
wirklich in die Tiefe gehen konnte. Es wurden aber die Anforderungen der
verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen durchaus deutlich.

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