Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Kai Dolgner

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Interview: Kai Dolgner MdL zur Vorratsdatenspeicherung

Schon vor einiger Zeit äußerte sich Dr. Kai Dolgner MdL (SPD) zur Vorratsdatenspeicherung. Kai Dolgner ist Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages und Vorsitzender des Arbeitskreises Innen, Recht, Kommunales und Gleichstellung. Ich hab mit ihm darüber gesprochen, wie er Sigmar Gabriels Äußerungen zur Vorratsdatenspeicherung aufgenommen hat und wie er die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung in der SPD aber auch generell wahrnimmt.

Sigmar Gabriel hat vor ein paar Tagen erklärt dass die SPD die Vorratsdatenspeicherung will. War Dir das klar, dass die Partei das will oder warst Du auch so überrascht, wie die meisten sozialdemokratischen NetzpolitikerInnen?

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Veranstaltung: Digitale Agenda für Europa – Anforderungen der Informationsgesellschaft

Internetministerin? Am 30. Mai 2011 um 16.30 Uhr geht es um die "Digitale Agenda" der Europäischen Union, wenn die SPD Europaabgeordnete Ulrike Rodust zu einer Gesprächsrunde ins Kieler Innovations- und
Technologiezentrum (KITZ) einlädt. Zu Gast sind:

  • Reinhard Buhse,
    Abteilungsleiter IT Medien im IQSH
  • Petra Kammerevert, MdEP und medienpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten
  • Sören Mohr,
    Vorsitzender der DiWiSH
  • Jörg Eisfeld-Reschke,
    Institut für Kommunikation in sozialen
    Medien (ikosom)
  • Dr. Thilo Weichert,
    Landesbeauftragter für Datenschutz

Moderation: Dr. Kai Dolgner SPD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender
des AK Innen, Recht, Kommunales und Gleichstellung

Die Europäische Kommission hat mit der
Digitalen Agenda für Europa im vergangenen
Jahr einen umfassenden Fahrplan für den
Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT) bis 2014 aufgelegt.
Das ehrgeizige Programm wirbt damit,
wirtschaftliche, kulturelle und soziale
Elemente gleichermaßen zu berücksichtigen
und verspricht sich ein ganz erhebliches
Wirtschaftswachstum und Vorteile für alle
Teile der Gesellschaft des Digitalzeitalters.
Hält die Digitale Agenda, was sie so vollmundig
verspricht?

Die Agenda sieht sieben vorrangige
Aktionsbereiche vor, einige davon wie
Datenschutz, Medienkompetenz, Forschung
und Innovation in der digitalen Wirtschaft
sowie gesellschaftliche Veränderungen durch
soziale Netzwerke und soziale Medien wollen
wir mit Ihnen und unseren Experten
diskutieren.

Ulrike Rodust freut sich, dass ich Petra
Kammerevert, bei den deutschen
Sozialdemokrat/innen im Europäischen
Parlament verantwortlich für den Bereich
Medienpolitik sowie Dr. Thilo Weichert, Sören
Mohr, Jörg Eisfeld-Reschke und Reinhard Buhse
als hochkompetente Gesprächspartner für die
Veranstaltung gewinnen konnte.

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Die SPD und die Vorratsdatenspeicherung

Mit einiger Überraschung lasen heute Genossinnen und Genossen bei SPIEGEL ONLINE, dass die SPD die Vorratsdatenspeicherung fordere. Zwar ging es in dem Artikel in weiten Teilen um CDU, CSU und FDP – der Aufhänger war aber eine Äußerung Gabriels nach der Bekanntgabe des Todes Osama Bin Ladens. Und so eindeutig ist die Position der SPD nicht.

Erst kürzliche hatte der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Dr. Kai Dolgner iIm Rahmen einer Landtagsdiskussion vor Übereifer beim Datensammeln gewarnt. Und die SPD in Bremen hat sich die Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung sogar in ihr Wahlprogramm geschrieben.

Das Forum Netzpolitik der Berlin SPD hat sich mit Dr. Dieter Wiefelspütz den stärksten Verfechter in der SPD für eine Vorratsdatenspeicherung zur Diskussion am 10. Mai 2011 eingeladen:

"Das Berliner Forum Netzpolitik will sich im Mai dem Thema Vorratsdatenspeicherung widmen. Für die einen ist sie eine notwendige Maßnahme zur Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung, für die anderen die letzte Hürde zum absoluten Überwachungsstaat. Auch innerhalb der Parteien gibt es sehr unterschiedliche Positionen.

Daher sind wir froh, dass Dr. Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion zu uns stoßen wird um die Sicht der Bundestagsfraktion darzustellen. Wie gewohnt gehen wir nach eine kurzen Einführung in das Thema durch den Referenten zu einer offenen und sicher lebhaften Diskussion über."

Wer an diesem Abend ohnehin in Berlin ist, sollte sich dort sehen lassen.

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Dr. Kai Dolgner: Keine Schnellschüsse bei einem solchen Grundrechtseingriff!

Zur Diskussion um den Antrag der GRÜNEN "Keine anlasslose Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten" (Drucksache 17/1354) sagte Kai Dolgner im Parlament:

"Eine anlass- und verdachtslose Speicherung der Telekommunikationsdaten stellt einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff dar. Von den Befürwortern des vor gut einem Jahr als verfassungswidrig aufgehobenen Gesetzes hört man häufig, dass schon die Aufklärung oder Verhinderung einer schweren Straftat die Vorratsdatenspeicherung rechtfertigen würde, leider auch von Innenpolitikern meiner Partei.

Warum speichern wir nicht zukünftig alle Telefongespräche digital, was heute durchaus machbar wäre? Möglichst noch kombiniert mit einer automatischen Schlüsselworterkennung. Wie wäre es, wenn wir alle öffentlichen Gebäude verwanzen und jedes gesprochene Wort aufzeichnen würden? Es könnte hier sicher keiner in Abrede stellen, dass das mindestens eine schwere Straftat verhindern helfen könnte.

Aber wollen wir das wirklich? Nein! Wer so argumentiert, redet, ob er es will oder nicht, dem Überwachungsstaat das Wort, in dem eine freiheitlich-demokratisch Gesellschaft unmöglich wäre.

Um eine Abwägung zu gewährleisten, erscheint es sinnvoll, zunächst einmal die Qualität der gespeicherten Daten näher zu beleuchten. In den meisten Fällen, die z.B. bei Delikten im Internet in der Diskussion angeführt werden, geht es darum, dass, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorlag, es nicht möglich war, den Verdächtigen zu identifizieren, da die dafür notwendige Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber nicht mehr möglich war. Hierzu führt der bekannte Netzaktivist, Mitglied der Enquete-Kommission „Internet und Digitale Gesellschaft" und Verantwortlicher des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur, Alvar Freude, aus: „Beim Speichern von IP-Adressen auf Vorrat sehe ich keine große Gefahr. Man kann damit keine Nutzerprofile erstellen und nicht herausfinden, wer wann welche Website besucht hat. Nutzen bringen sie nur, wenn eine konkrete Straftat vorliegt und nun ermittelt werden soll, von welchem Anschluss sie begangen wurde. Da verstehe ich auch den Bedarf der Ermittler und könnte damit leben, wenn die IP-Adressen länger als sieben Tage gespeichert würden."

Eine ganz andere Qualität hat es allerdings, wenn von jedem Bürger gespeichert wird, wer mit wem wann telefoniert, emails geschickt hat etc. Hier sind die Befürworter nach wie vor den Nachweis schuldig geblieben, dass ein solch tiefer Grundrechtseingriff, auch nach einer rechtsstaatlich gebotenen Abwägung mit den betroffenen Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger, Strafverfolgung und Gefahrenabwehr so verbessert, dass dieser gerechtfertigt erscheint.

In der Antragsbegründung wird das viel zitierte „Quick Freeze"-Verfahren als Alternative angeführt. Nun ist das eher ein Sammelbegriff bzw. eine Zielbeschreibung als ein konkretes Verfahren. Zur Bewertung von „Quick Freeze" müsste zunächst geklärt werden, was damit konkret gemeint ist. Das Bundesverfassungsgericht hat unter Berufung auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von dem „Quick Freeze" Verfahren verlangt, dass es geeignet sein muss, den Zweck der Regelung, nämlich die Feststellung der jeweiligen Verbindungen zur Strafverfolgung oder Gefahrabwehr zu erreichen. Dazu müsste „Quick Freeze“ vermutlich auch wieder auf Vorratsdaten zurückgreifen, die dann eventuell sogar noch häufiger abgerufen werden würden.

Sie sehen, es gibt vieles zu bedenken und angesichts der auch von meiner Partei zu verantwortenden Schlappe vor dem Bundesverfassungsgericht verbieten sich Schnellschüsse. Ich beantrage deshalb auch für meine Fraktion Ausschussüberweisung in den Innen- und Rechtsausschuss."

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Lübeck: Jusos diskutieren über die Vorratsdatenspeicherung

Die Jusos Lübeck laden zur Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ein. Zusammen mit Kai Dolgner MdL gehen sie am 10. Februar 2011 ab 19 Uhr der Frage nach, was das alles soll, ob das so sein muss und was man sonst dagegen tun kann. Treffpunkt ist das SPD Infozentrum in der Großen Burgstraße 51 in Lübeck.

Termin

Donnerstag, 10. Februar
19:00 – 22:00
Ort

SPD Infozentrum
Große Burgstraße 51

Lübeck

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JMStV in SH: Wird aus der Panne eine Chance?

Zur Ablehnung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) im Innen- und Rechtsausschuss
erklären der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, PPeter Eichstädt und der
innen- und rechtspolitische Sprecher Dr. Kai Dolgner:

Die wahren Gründe für das Scheitern des Jugendmedienschutzstaatsvertrages bleiben im Dunkeln. Er ist bei der Abstimmung im Innen- und Rechtsausschuss durchgefallen, weil kurz zuvor ein Abgeordneter einer Koalitionsfraktion die Sitzung verließ und damit der Koalition die Mehrheit fehlte.

Es war wohl eher eine Panne, die da CDU und FDP im Ausschuss unterlief – oder vielleicht doch nicht?

Auf alle Fälle ist das Scheitern des Staatsvertrages zum Jugendmedienschutz eine gute Gelegenheit für FDP und CDU, noch einmal nachzudenken… Manchmal ist eine Panne eine Chance zur Kurskorrektur. Vor allem die FDP sollte sie nutzen.

Die SPD-Fraktion wird den Jugendmedienschutzstaatsvertrag jedenfalls auch im Landtag ablehnen. Mit den in diesem Staatsvertrag vorgesehenen Maßnahmen können Kinder und Jugendliche nicht vor gefährdenden Netzinhalten geschützt werden. Was wir brauchen, sind effektive Maßnahmen, die ohne Netzsperrungen für eine breit angelegte Medienkompetenz sorgen.

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SPD Schleswig-Holstein lehnt JMSTV ab

Die SPD-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein hat beschlossen, gegen die Verabschiedung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zu stimmen.

Zitate:

Denn die Anhörung hat unsere Auffassung bestätigt, dass die in diesem Staatsvertrag verankerten Maßnahmen nicht geeignet sind, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Netzinhalten zu schützen.

Wir sind der Meinung, dieser Staatsvertrag sollte schnellstens vom Tisch, weil er die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt.

Die Mitteilung von Dr. Kai Dolgner und Peter Peter Eichstädtindet man im Blog der Landtagsfraktion.

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Behauptungen & Fakten zum JMStV

Bereits vor einem Monat hat der Genosse Henning Tillmann seinem Blog Behauptungen & Fakten zum Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zusammengetragen. Er wollte damit seine Mail an die sozialdemokratischen Abgeordneten im Landtag von NRW unterstützen. Leider ist die Fraktion dort noch nicht ganz so weit mit ihren Gedanken zum JMStV wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Kiel. Nach der Anhörung hatten sich Kai Dolgner und PePeter Eichstädta> eindeutig gegen den Staatsvertrag gestellt.

Henning hat einige mehr oder weniger bekannte Fakten rund um den geplanten Jugendschutz zusammengetragen. Interessant und neu für mich war die Tatsache, dass man offenbar Staatsverträge durchaus scheitern lassen kann und dass das auch schon passiert ist. Ein Einwand, der für den Staatsvertrag sprechen sollte sind auch mir schon begegnet:

„Es gibt in Deutschland eine parlamentarische Tradition, Staatsverträge nicht im Parlament scheitern zu lassen.“

und:

„In Deutschland wäre kein Staatsvertrag mehr möglich, wenn JMStV-E jetzt durchfällt.“

Henning erklärt dass das falsch ist:

"Zunächst ist festzustellen, dass eine Parlamentsabstimmung über einen (intraföderalen) Staatsvertrag nicht ohne Grund vorgesehen wird. Da es sich um einen innerstaatlichen Vertrag handelt, fällt dieser – im Gegensatz zu einem zwischenstaatlichen Staatsvertrag – in den Aufgabenbereich des Landesparlaments, das über einen Entwurf eines Zustimmungsgesetzes abzustimmen hat, welcher zuvor durch Ministerialbeamte, Staatssekretäre und Ressortminister länderübergreifend erstellt wird. Das Parlament kann dem Entwurf nur zustimmen oder dieses Ablehnen; Änderungen sind nicht möglich. In der Praxis ist zwar eine Zustimmung durch Regierung und Parlament die Regel (bedingt durch Regierungsmehrheiten in den Länderparlamenten), es gibt aber Ausnahmen. Beispiele (von weitaus mehr Fällen) sind die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz am 7./8. September 1965, 28. Oktober 1965 und 7. Januar 1966, die landesintern abgelehnt wurden. Ebenso wurde der Staatsvertrag über das Personalvertretungsrecht des „Zweiten Deutschen Fernsehen“ (ZDF) von den Länderparlamenten Hamburg und Bremen im Jahr 1966 nicht angenommen, obwohl sich kurze Zeit zuvor u. a. der Bremer Präsident der Bürgerschaft Hagedorn für den Staatsvertrag ausgesprochen hat und diesen als Landeschef unterschrieb. Der entsprechende Staatsvertrag wurde somit nicht umgesetzt.

Es gibt also mehrere Fälle, in denen Staatsverträge aus guten Gründen abgelehnt wurden. Einige der vielen berechtigten Argumente, um gegen die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zu stimmen, habe ich hier aufgelistet. "

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JMStV: Neues aus der Anstalt

Kai Dolgner schreibt im Fraktionsblog: Die meisten werden das Gefühl kennen: Bei Dingen, die einem zunächst
absurd oder abwegig erscheinen, nimmt man an, dass es ganz tolle
Erklärungen gibt, die man nur noch nicht kennt.

Je länger ich mich mit der Novellierung des
Jugendmedienschutzvertrages beschäftigte, desto mehr Fragen stellten
sich mir, wie: Sendezeiten im Internet ‑ meinen die das Ernst?

Google-cache oder archive.org müssen die Verfasser doch wohl
kennen? Was ist mit Echtzeitkommunikation, gibt es dazu plausible
Ansätze? Immerhin gibt es den Internet Relay Chat in der derzeitigen
Form schon seit 14 Jahren. Ganz zu schweigen von dezentralen Strukturen,
die wie beim Freenet sogar verschlüsselt sind. Aber vermutlich war ich
ja nur zu ignorant und auf diese und weitere Fragen gäbe es plausible
Antworten seitens der Befürworter.

Spätestens aber, als ich dem Vertreter der Freiwilligen
Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, die sich für Filterprogramme
stark macht und mit ihrer praktischen Erfahrung wirbt, erklären musste,
was IP-spoofing ist, geriet diese Hoffnung stark ins Wanken. Die
Details der Anhörung haben andere bereits geblogt (z. B. bei
netzpolitik.org) deshalb erspare ich mir die zum Teil unfreiwillig
komischen Ausführungen wie „Jugendschutzprogramme sind das beste Mittel
für Medienkompetenz“ (BITKOM). Als dann auch noch die Befürworter
ziemlich selbstverständlich davon ausgingen, dass wir einen
Staatsvertrag beschließen sollen, der den Einsatz von Filterprogrammen
beinhaltet, deren Wirksamkeit nicht nur mehr als zweifelhaft ist,
sondern die auch noch nicht mal existieren, verspürte ich den dringenden
Wunsch nach psychiatrischer Beratung. Das dürfte das erste Mal in der
Geschichte sein, dass Vaporware es bis in einen Staatsvertrag schafft
und den Eltern eine falsche Sicherheit vorgaukelt.

An Stärkung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen und an
der Verantwortung der Erziehungsberechtigten führt nun mal kein
(technischer) Weg vorbei.

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