Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Alvar Freude

Bundespolitik

Alvar Freude veröffentlicht technisches Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung

In seinem frisch gestarteten Blog hat Alvar Freude sein leicht überarbeitetes Gutachten zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlich. Das Gutachten hatte er ursprünglich 2011 für die SPD-Bundestagsfraktion erstellt und fasst die wichtigsten technischen Zusammenhänge im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung zusammen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Internet-Daten, insbesondere der IP-Adresse. mehr…

Bundestag

Bundespolitik

„Mehr Digitales wagen“ – Berliner SPD-Forum Netzpolitik fordert soziale und gerechte Netzpolitik

Das Berliner SPD-Forum Netzpolitik sowie Experten aus dem SPD-Umfeld haben heute ein Positionspapier präsentiert, in dem sie für die anstehenden Koalitionsverhandlungen Forderungen an eine mögliche schwarz-rote Bundesregierung formulieren. So soll die SPD unter anderem ihre Position in Sachen Vorratsdatenspeicherung überdenken und die Netzneutralität klar gesetzlich gesichert werden. mehr…

Allgemein

Internet Enquete: Lars Klingbeil zum Zwischenbericht

Lars Klingbeil MdB ist Mitglied der Enquete Kommission Internet und Digitale Gesellschaft für die SPD Bundestagsfraktion. In einem kurzen Video-Statement erklärt er den Stand des Zwischenberichts zum Thema Datenschutz. 

Einig sind sich die Parteien, dass es nicht vorrangig um den Schutz der Internetnutzer geht, sondern vor allem um ihre Befähigung. Unterschiede zur schwarz/gelben Regierung gab es vor allem im betrieblichen Datenschutz. Union und FDP haben kritische Bestandsaufnahmen zur notwendigen Modernisierung des Datenschutzrechts und zum überfälligen Beschäftigtendatenschutz abgelehnt.

Video

Allgemein

DRadio Wissen: c’t Online Talk zur Internet Enquete

In einem knapp einstündigen Gespräch erklären die Bundestagsabgeordneten Kostantin von Notz (GRÜNE) Und Jimmy Schulz (FDP) zusammen mit dem IT- und Online-Rechtler Jörg Heidrich und dem stellvertretender c’t-Chefredakeur Jürgen Kuri, um was es bei der Enquete Kommission geht. Die Runde zieht ein Zwischenfazit und beleuchtet, was gut gelaufen ist, was schlecht gelaufen ist und was man daraus gelernt hat.

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Internet Enquete: Papiere zur Netzneutralität online

Nachdem vor ein paar Tagen das Online-Beteiligungssystem gestartet wurde, sind jetzt die ersten Beiträge zu den Themen Netzneutralität und Urheberrecht online. Der Vorsitzende der Projektgruppe Urheberrecht, Johannes Kahrs (SPD) schrieb:

 

Ich freue mich als Vorsitzender der Projektgruppe „Urheberrecht“, der Öffentlichkeit jetzt die ersten Arbeitspapiere zur Verfügung stellen zu können. Bitte beachten Sie, dass sich alle diese Texte noch im Arbeitsprozess befinden und die Einbindung des Beteiligungswerkzeuges noch experimentell ist und sich daher vieles ändern kann.

Die Papiere sollen als Grundlage für die Online-Diskussion dienen.

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Landtag SH: Warten auf den Zwischenbericht der Enquete Kommission

Der Landtag hat den Innen- und Rechtsausschuss beauftragt, aus dem Zwischenbericht dieser Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" einen Beschlussvorschlag zur Positionierung des Landes Schleswig-Holstein zu dem Thema zu erarbeiten. Der entsprechende Antrag war eine Reaktion der Fraktionen der CDU und der FDP auf einen gemeinsamen Antrag der Opposition, der die Sicherung der Netzneutralität sicherstellen sollte.

In dem Kompromissvorschlag, der einstimmig angenommen wurden, heißt es:

Für eine demokratische Gesellschaft ist ein freier, ungehinderter Zugang aller Bürger
zum Internet von großer Bedeutung. Deshalb ist es Aufgabe des Staates, das Internet als freiheitliches Medium zu schützen. Dazu müssen geeignete Rahmenbedingungen existieren.

Der Landtag begrüßt deshalb die Einsetzung einer Enquete-Kommission "Internet
und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestages. Der Landtag beauftragt den
Innen- und Rechtsausschuss, ihm nach dem im Frühjahr 2011 zu erwartenden Zwischenbericht dieser Enquete-Kommission einen Beschlussvorschlag zur Positionierung des Landes Schleswig-Holstein zu geben.

Ein sinnvoller Kompromiss wie ich finde. Die Enquete Kommission des Bundestags ist genau aus diesem Grund eingesetzt worden und Netzneutralität ist ein Kernthema und das, über welches bereits sehr viel diskutiert wurde.

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Adhocracy: Internet Enquete startet Beteiligungs-Experiment

Unter dem Namen "Der 18. Sachverständige" startete gestern die Online-Beteiligungsplattform "Adhocracy". Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürger eine Möglichkeit zu eröffnen, sich in die Arbeit der Enquete Kommission "Internet und Digitale Gesellschaft" einzubringen. 

Nachdem die Nutzung des Tools ursprünglich einstimmig von der Kommission beschlossen wurde, hatte es zuletzt Diskussionen über die tatsächliche Einführung gegeben. Nun ist die Plattform online und kann genutzt werden. Über 100 Teilnehmer sind bereits registriert.

Zur Zeit drehen sich die meisten Themen noch um das Tool selbst – es geht um die Platzierung des Login-Buttons oder die Verwendung von HTTPS. In nächster Zeit sollen aber auch zu den Themen der Enquete Vorschläge und Beiträge erarbeitet werden.

Macht mit!

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Adhocracy in der EIDG: Ein neuer Anlauf

Nicole Simon, Constanze Kurz, Alvar Freude, Markus Beckedahl und padeluun haben einen Antrag inklusive Beschlussvorschlag verfasst, der die Nutzung von Adhocracy in der Enquete-Kommision Internet und digitale Gesellschaft doch noch ermöglichen soll:

Die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ beauftragt die Sachverständigen der Online-AG sowie das Sekretariat in Kooperation mit den Entwicklern von Adhocracy mit der Einrichtung des Beteiligungswerkzeuges. Die Kommission wird dies gemäß dem Beteiligungskonzept vom 13. September zur Online-Beteiligung der Kommission nutzen.

Gleichzeitig wird die Kommission zeitnah eine Arbeitsgruppe zur Online-Beteiligung einrichten und verbindliche Verfahren und Prozesse definieren, um die Beteiligung sicherzustellen.

Allgemein

Internet Enquete: Keine Nutzung von Adhocracy

Die Internet Enquete hatte einstimmig beschlossen die Arbeit für die Öffentlichkeit zu öffnen. Sie sollte nicht nur zuschauen, sondern auch mitarbeiten können – als so genannter 18. Sachverständiger. Adhocracy sollte die technische Basis dafür liefern. Davon will die CDU nun nichts mehr wissen und die FDP akzeptiert diese Kehrtwende.

Wie Lars Klingbeil, MdB auf dem NetzCamp der SPD Hamburg am Wochenende erklärte, ist es nicht ganz einfach mit der Bundestagsverwaltung mal eben eine Software wie Adhocracy zu installieren. Und man kann es ja auch verstehen. Die Verwaltung muss anschließend für die Sicherheit sorgen. Leider werden diese Schwierigkeiten nicht gelöst, sondern von Schwarz/Gelb dazu genutzt, den 18. Sachverständigen abzuschaffen:

"Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist die Implementierung der Weiterentwicklung von Adhocracy mit Blick auf die Arbeit der Enquete-Kommission und dem verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltmitteln nicht mehr sinnvoll. Die Implementierung würde erst deutlich nach der Erstellung des Zwischenberichts der Enquete-Kommission realisiert werden können. Ebenso liegt zur Zeit kein geeignetes Identifizierungsverfahren für die Nutzer vor."

Vielleicht geht tatsächlich ein Teil des Sinns verloren, wenn Adhocracy erst so spät eingeführt wird. Aber niemand erwartet davon Wunder. Es wäre eine Chance gewesen, Erfahrungen mit dieser Art Tools zu gewinnen – so wie die Enquete Kommission insgesamt schon eine kleine Revolution im Bundestag bewirkt hat.

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Vorratsdatenspeicherung: Der Stand der Diskussion

Die aktuelle Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) findet im Spannungsfeld zweier Vorgaben statt: Zum Einen gibt es eine Richtlinie für eine Vorratsdatenspeicherung. Richtlinien der EU müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Immer. In allen Mitgliedsstaaten. Zum Anderen hat das Bundesverfassungsgericht enge Grenzen für eine Umsetzung gesteckt.  Ein tatsächliches Problem stellt die EU-Richtlinie dar. Richtlinien müssen von allem EU-Mitglieder binnen Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Es gibt da kleine inhaltliche Spielräume, im Prinzip müssen sie aber umgesetzt werden. Eigentlich hätte die Richtlinie bereits bis März 2009 umgesetzt werden müssen. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, ist das nicht mehr der Fall. Werden Richtlinien nicht umgesetzt, droht ein Vertragsverletzungsverfahren, an dessen Ende eine finanzielle Strafe stehen kann. 

Diese Richtlinie verschwindet nicht von alleine. Und wenn man sagt, dass ein wichtiges EU-Mitgliedsland wie Deutschland die Strafe in einem Vertragsverletzungsverfahren einfach hinnimmt, wäre das ein schlechtes Signal an andere Mitgliedsstaaten, sich auf gleiche Weise gelegentlich von missliebiger Europapolitik frei zu kaufen. Das wäre das Ende einer gemeinsamen europäischen Politik.

Es gibt Hoffnung 

Die Vorratsdatenspeicherung wird zur Zeit auf europäischer Ebene evaluiert. Ein Ergebnis soll es im März 2011 geben. Wenn die Vorratsdatenspeicherung auch in 20 Mitgliedsländern umgesetzt wurde, so eckte sie doch in anderen Ländern an.

Dazu zählt vor allem der Sonderfall Irland: Irland versuchte bereits 2006 gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu klagen. Die Kläger versuchten die Richtlinie zu kippen, indem sie die Vorratsdatenspeicherung als Binnenmarktmaßnahme bezeichnete. Der EuGH hat sich darauf aber nicht eingelassen.

Nun haben wir durch den Vertrag von Lissabon und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union seit 2009, eine andere rechtliche Situation und Irland vorsucht diesmal den direkten Weg: Der EuGH soll prüfen, ob die Vorratsdatenspeicherung mit den neuen europäischen Bürgerrechten vereinbar ist. Max Steinbeis vom Verfassungsblog sieht in der Klage die Chance für eine wegweisende Entscheidung und eine Stärkung der europäischen Bürgerrechte.

Es wäre unsinnig, vor Ende der Evaluation noch eine Umsetzung in Deutschland zu versuchen. Man müsste das Gesetz – mal abgesehen von einer drohenden neuen deutschen Verfassungsbeschwerde – vermutlich kurze Zeit später wieder ändern. Es macht darüber hinaus keinen Sinn, die Evaluierung vor Entscheidung der Klage Irlands vor dem EuGH abzuschließen. Es ist auch unwahrscheinlich, dass die EU-Kommission vorher ein Vertragsverletzungsverfahren lostritt. 

Die Position der Parteien im Bundestag sind zur Zeit folgende: Die CDU will die EU-Richtlinie, die die Vorratsdatenspeicherung vorschreibt 1:1 umsetzen. Die FDP sieht auch, dass das eigentlich passieren muss, dass es aber eben nicht 1:1 mit dem Grundgesetz geht – sie will die Evaluierung der Richtlinie abwarten. Die LINKE und die GRÜNEN ignorieren die EU-Richtlinie und sind gegen jegliche Form von Vorratsdatenspeicherung. Die SPD erkennt die Notwendigkeit der Umsetzung, wartet aber auf eine Gesetzesvorlage der Regierung als Diskussionsgrundlage und die Evaluierung der EU-Richtlinie, die zur Zeit durchgeführt wird.

In der Bundestagsdebatte vom 16. Dezember 2010 konnte man die derzeitigen Positionen der Parteien und einige Probleme erkennen:

Wie es weitergeht

Je nach dem, wie das EuGH entscheidet oder wie die Evaluation ausfällt, wird die VDS-Richtlinie verändert werden. In der EU gibt es eine konservative Mehrheit. Eine komplette Abschaffung erscheint unwahrscheinlich. Zur Zeit steht das Konzept des "Quick Freeze Plus" zur Debatte. Jan Moenikes, Rechtsanwalt und Mit­glied des Forums Net­zpoli­tik der SPD, bezeichnet den Vorschlag der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als "Wolf im Schafspelz":

Das was Leutheusser-Schnarrenberger nun aber als ihre politische Lösung präsentiert, geht über meine Befürchtungen weit hinaus. Es könnte sich im Ergebnis für Bürgerrechte und Telekommunikationsindustrie als belastender erweisen, als die vom Bundesverfassungsgericht aufgehobenen Vorschriften. Denn bislang offensichtlich unbemerkt auch von vielen Kritikern, soll laut dem Eckpunktepapier nicht nur die Möglichkeit einer (wenn auch zeitlich deutlich begrenzteren) anlasslosen Speicherung von IP-Adressen eröffnet werden, sondern werden zugleich auch die Möglichkeiten der auch nur auf einen abstrakten Verdacht hin bezogenen Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger ganz erheblich ausgeweitet!"

Andere Überlegungen gehen einen Schritt zurück und differenzieren die auf Vorrat gehaltenen Daten stärker als bisher. In einem Interview mit der ZEIT erklärt Alvar Freude (AK Zensur), die unterschiedlichen Datenarten: Das sind zum einen die Verbindungsdaten (Wann hatte wer welche IP?) und zum anderen sind das die Kommunikationsdaten. Diese Daten geben dann Auskunft darüber, wer wann mit wem telefoniert oder gemailt hat. Inhalte sollten bei der Vorratsdatenspeicherung nicht gespeichert werden. Die Verbindungsdaten sind dann nur so etwas wie ein Autokennzeichen – Die Polizei kann es zuordnen. Es sagt aber nichts über den Halter oder sein Fahrverhalten aus. Zumindest bei IPv4 funktioniert das noch so.

Problematisch sind dann vor allem die Kommunikationsdaten, weil sie ermöglichen komplette Persönlichkeits und Bewegungsprofile zu erstellen. Wenig kritisch sie Alvar Freude die Verbindungsdaten:

Beim Speichern von IP-Adressen auf Vorrat sehe ich keine große Gefahr. Man kann damit keine Nutzerprofile erstellen und nicht herausfinden, wer wann welche Website besucht hat. Nutzen bringen sie nur, wenn eine konkrete Straftat vorliegt und nun ermittelt werden soll, von welchem Anschluss sie begangen wurde. Da verstehe ich auch den Bedarf der Ermittler und könnte damit leben, wenn die IP-Adressen länger als sieben Tage gespeichert würden. Denn um mehr über den Nutzer zu erfahren, bräuchten sie eine konkrete Überwachungsanordnung, die sehr viel höheren Hürden unterliegt."

Vor allem muss die Diskussion von anderen Themen getrennt werden. So sagt Alvar Freude:

Es bestand immer die Hoffnung, wenn keine IP-Adressen mehr gespeichert werden, gibt es auch keine Abmahnungen beim Filesharing mehr. Aber das hat sich nicht bewahrheitet. Die Musikindustrie hat einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch und ist einfach schnell genug, im Zweifel überwachen sie es in Echtzeit. Fürs Filesharing spielen die Regeln also keine Rolle."

Die Befürchtung, dass die Verbindungsdaten vor allem gegen Filesharer genutzt werden, ist ein ganz anderes Problem. Hier muss gesellschaftlich diskutiert werden, ob und wenn ja wie sich das Urheberrecht durch das Internet ändern muss. Aber auch das muss geklärt werden.

Am Ende bleiben zwei Fragen:

  1. Kann man überhaupt eine Vorratsdatenspeicherung erarbeiten, die sowohl den Anforderungen des Grundgesetzes entspricht als auch die EU-Richtlinie erfüllt?
  2. Was bedeutet es für die EU-Politik, wenn die Antwort "Nein" lautet? 

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Netzpolitik: Alvar Freude: “Vorratsdaten sind so schlecht nicht”