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IT-Sicherheit
IT-Sicherheitsgesetz: zwischen dem digitalen Immunsystem und dem Schutz der Grundrechte
Das „IT-Grundrecht“ solle mit Leben gefüllt und als umfassendes „Regelungsregime zum Schutz der persönlichen IT-Systeme zum Schutz der digitalen Identität“ entwickelt werden, heißt es in dem Positionspapier der Arbeitsgruppe Inneres und der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der SPD-Bundestagsfraktion „IT-Sicherheitsgesetz 2.0 muss das digitale Immunsystem stärken“[1]. Wobei mit dem IT-Grundrecht das vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 festgeschriebene „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ gemeint ist. „Das IT-Grundrecht verankert IT-Sicherheit als verfassungsrechtliche Gewährleistungspflicht des Staates“, geht es weiter in dem Papier. Dessen Umsetzung würde eine „umfassende und ebenenübergreifende IT-Sicherheitsstrategie“ notwendig machen, die das „Klein-Klein“ der Regierung beendet.