Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

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12. April: Öffentliche Anhörung der S&D-Fraktion zu ACTA

Die sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament veranstaltet
am 12. April 2012 von 9:00 bis 12:30 Uhr in Brüssel eine öffentliche
Anhörung zum umstrittenen ACTA-Abkommen.  

Die Abgeordenten wollen mit Vertretern der
betroffenen Kreise diskutieren. Eingeladen sind Vertreter der
Zivilgesellschaft, Industrie, Gewerkschaften sowie Internetaktivisten,
Blogger, NGOs und sonstige Experten.

Die persönliche Teilnahme ist möglich – Anmeldungen sollen bis zum 28. März 2012 erfolgen. Die Anhörung wird aber auch live übertragen auf der Seite der Fraktion und kann über twitter verfolgt werden. 

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Ist ACTA schon gescheitert?

Die Europäischen Kommission hat heute beschlossen, das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Sie möchte klären, ob der Text mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Peter EPeter Eichstädtren europaweite Proteste nötig, um die EU-Kommission dazu zu bringen, dass sie prüfen lässt, ob das Abkommen mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung vereinbar ist. Die Informationspolitik der Kommission zu ACTA war unzureichend und intransparent. Der Text enthält viele Formulierungen, die vage und unklar sind.

Nach dem EuGH-Urteil vom 16. Februar können wir uns gut vorstellen, dass ACTA bei diesem Gericht „durchfällt“. Damit ist das Abkommen politisch gescheitert, bevor noch das Europäische Parlament darüber abgestimmt hat.

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EuGH-Urteil stützt unsere Bedenken gegen ACTA

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, dass soziale Netzwerke nicht dazu verpflichtet werden dürfen, die Daten ihrer Nutzer mit Hilfe von Filtern nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen, erklärt der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, PetPeter Eichstädtr/>
Die heutige Entscheidung des EuGH ist ein gutes Signal für den Schutz von Daten im Internet. Wenn soziale Netzwerke nach Urheberrechtsverstößen suchen müssen, würde dies gegen das Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht verstoßen, so der EuGH. Um so unverständlicher ist, dass die Kommission mit ACTA einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der zwar das Urheberrecht schützen und gegen Produktpiraterie vorgehen möchte, dies jedoch nur auf Kosten von Grund- und Freiheitsrechten der Internetnutzer erreichen würde.
Wir teilen die Ziele; auch wir wollen Urheberrechtsverletzungen im Netz bekämpfen, aber nicht die Freiheit im Netz beschneiden. Hierbei müssen insbesondere die kleinen Provider geschützt werden. Dafür liefert das heutige EuGH-Urteil eine gute Grundlage.

Es wäre gut, wenn die Fraktionen im Landtag eine gemeinsame Position zum internationalen Handelsabkommen ACTA schon für die nächste Plenartagung finden könnten; wir werden uns darum bemühen. Die Bekämpfung von Urheberrechtsverstößen im Internet geht uns alle an, aber die Grund- und Freiheitsrechte auch. Deshalb wollen wir eine Lösung finden, die das eine ermöglicht, aber das andere nicht beschneidet.

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Was hat die S&D-Fraktion je gegen ACTA getan?

Im März 2010 ist eine erste Version von ACTA öffentlich geworden.
Was danach geschah:

Besonders interessant ist ein Plenarbericht von Françoise Castex vom 20. September 2010:

Unsere roten Linien bezüglich dieses Berichts sind:

  • Streichung des Wortes „Piraterie“
  • Unterschiedliche Behandlung von kommerziellem und nichtkommerziellem Austausch von Dateien im Internet (Filesharing)
  • Gewährleistung der Netzneutralität, Schutz der Privatsphäre und anderer Grundrechte
  • NEIN zur europaweiten Einführung der „Three Strikes“ Regel
  • Sicherstellen, dass es Rechtsmittel gibt, damit die Aufgaben der Gerichte und der Polizei nicht privaten Akteuren überlassen werden
  • Forderung nach einer Studie der Kommission über Vorschläge für alternative Vergütungssysteme
  • Ablehnung außergerichtlicher Maßnahmen zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
  • Das ACTA-Abkommen darf nicht gegen den gemeinschaftlichen Besitzstand zu den Rechten des geistigen Eigentums und gegen die Grundrechte verstoßen.

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Lars Klingbeil: „ACTA ad acta legen!“

In einem Interview mit dem Vorwärts lehnte der SPD Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ab. Vor allem der intransparente Entstehungsprozess in Geheimverhandlungen sei kritisch. Außerdem sei es in gefährlichen Punkte zu schwammig, wenn es zum Beispiel keine juristisch definierten Begriffe benutze. Der berechtigte Wunsch nach dem Schutz von Urheberrechten, dürfe nicht zur generell Überwachung des Internets führen.

Lars Klingbeil sagte:

"Die Notwendigkeit, Produktpiraterie zu bekämpfen und Urheberrechte zu schützen, ist unbestritten. Allerdings dürfen entsprechende Regelungen nicht dazu führen, dass Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden oder der Datenschutz aufgeweicht wird. Die Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen darf nicht soweit gehen, dass letztlich jede Bewegung und Kommunikation im Internet überwachbar wird und jeder Nutzer von Musik- oder Videodateien grundsätzlich unter einem Generalverdacht steht."

Das EU-Parlament soll vorraussichtlich im März oder April über ACTA abstimmen. Nach Protesten legten Polen, Tschechien und die Slowakei die Ratifizierung in diesen Ländern auf Eis.

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EuGH: Deep Packet Inspection verstößt gegen Grundrechte

Die ZEIT berichtet heute, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall entscheiden hat, in dem die belgische Gesellschaft zur Verwertung von Musikrechten (SABAM) geklagt hatte, weil der belgischen Internetprovider Scarlet sich weigerte, den Traffic ihrer Kunden bei Urheberrechtsverletzungen zu filtern. Das verstoße gegen die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und sei zudem mit der Grundrechtecharta der EU unvereinbar.

Das Gericht entschied:

"[…] In this regard, the Court finds that the injunction in question would require Scarlet to actively
monitor all the data relating to each of its customers in order to prevent any infringement of
intellectual-property rights. It follows that the injunction would impose general monitoring,
something which is incompatible with the E-Commerce Directive. Moreover, such an injunction
would not respect the applicable fundamental rights.

It is true that the protection of the right to intellectual property is enshrined in the Charter of
Fundamental Rights of the EU. There is, however, nothing whatsoever in the wording of the
Charter or in the Court’s case-law to suggest that that right is inviolable and must for that reason
be absolutely protected. […]"

Urheberrechte seien somit zwar auch durch die EU-Grundrechte geschützt, es gibt aber andere Rechte, gegen die sie abgewogen werden.

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Kammerevert + Groote: Jeder muss Zugang zu erstklassiger und moderner Kommunikation haben!

Internet-Datenpakete sollten unabhängig von Inhalt, Dienst oder Anwendung grund­sätzlich von Netzbetreibern gleich behandelt werden. In einer entsprechenden Resolution hat das Europäische Parlament am Donnerstag in Straßburg seine Position gegenüber dem zuständigen Ministerrat zur Frage der Netzneutralität in Europa verabschiedet. „Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger muss Zugang zu allen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten des Internets haben. Deshalb fordern wir, dass grundsätzlich jeder Service im Internet schnellstmöglich und in der Reihenfolge der Anfrage abgewickelt werden muss“, erläuterte Matthias Groote den Parlamentsbeschluss. Die Wahrung dieses sogenannten best-effort-Prinzips verbiete eine Diskriminierung einzelner Internet-Dienste, die nur aus wirtschaftlichen Interessen der Netzbetreiber herrühre. mehr…

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INDECT: EU-Projekt zur breiten Überwachung

Die ARD-Sendung KONTRASTE berichtet in der Ausgabe von 13. Oktober 2011 über das EU-Projekt "INDECT", welches bestehende Überwachungsmaßnahmen mit anderen Datenquellen verknüpfen will, um "verdächtiges Verhalten" zu erkennen und Verbrechen schon im Vorfeld zu verhindern. Schaden für Freiheit und Demokratie drohen.

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KITZ: Experten diskutieren Digitale Agenda

Am 30. Mai 2011 fand im KITZ die Veranstaltung "Digitale Agenda für Europa – Anforderungen der Informationsgesellschaft" statt. Petra Kammerevert, SPD-Europaabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen und Mitglied im Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments führte in die Thematik der Digitalen Agenda für Europa ein. Die anschließende Podiumsdiskussion wurde moderiert von Dr. Kai Dolgner (SPD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des AK Innen, Recht, Kommunales und Gleichstellung) und bestritten von Reinhard Buhse (Abteilungsleiter IT Medien im IQSH), Sören Mohr (Vorsitzender der DiWiSH), Jörg Eisfeld-Reschke (ikosom) und Dr. Thilo Weichert (Landesbeauftragter für Datenschutz).

Alle Beteiligten waren sich einige, dass die Diskussionen in der Vergangenheit oft eine zu geringe Flughöhe hatten und dass über aktuelle Phänomene mehr diskutiert wurde, als über einen sinnvollen, langfristigen Umgang mit dem Internet. Während die Frage, ob Google Street View jetzt gut oder schlecht ist von nur kurzer Reichweite ist, stellt sich vielmehr die Frage, wie geht man mit Daten und Datenschutz generell um. Eine Lösung muss dann auch nicht immer Anspruch auf Ewigkeit haben. Die Welt verändere sich und – so formulierte es Reinhard Buhse – so wie wir uns an das lebenslange Lernen gewöhnt haben, werden wir uns auch daran gewöhnen müssen, immer wieder neu nachzuregulieren.

Neben diesem Grundkonsens gab es aber auch kontroverse Punkte: Während Sören Mohr der Meinung war, dass sich mit Google und Facebook die besseren Produkte am Markt durchgesetzt haben, hielt Dr. Thilo Weichert dagegen, dass das nur gelungen sein, in dem diese Konzerne systematisch europäisches (Datenschutz-)Recht gebrochen und die damit gemacht Gewinne in noch umfangreichere Datensammelsysteme reinvestiert haben. Weichert forderte da eine klarere Position der Politik ein. Die ließe sich immer noch allzu gerne mit den neuen Popstars der Internetbranche abbilden, statt sie zur Einhaltung von Gesetzen zu zwingen. "Da muss man sich dann auch mal mit den Großen anlegen," so Weichert.

Ein wenig wurde der Schwarze Peter vom Datenschutz an die Wirtschaft, von der Wirtschaft an die Politik und von allen zusammen an die Medienpädagogik geschoben. Jörg Eisfeld-Reschke mahnte zum kühlen Kopf bei der Diskussion um bestimmte negative Phänomene im Internet – Schulhoftratsch und Mobbing habe es zum Beispiel schon immer gegeben. Auch ohne Internet. Die große Öffentlichkeit für dafür sei doch eine Chance zum pädagogischen Umgang mit diesem, dem eigentlichen Problem.

So eine Diskussion kann immer nur einen Zwischenstand in einer öffentlichen Debatte darstellen. Insgesamt war die Veranstaltung ein Rundumschlag, der natürlich selten
wirklich in die Tiefe gehen konnte. Es wurden aber die Anforderungen der
verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen durchaus deutlich.

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Veranstaltung: Digitale Agenda für Europa – Anforderungen der Informationsgesellschaft

Internetministerin? Am 30. Mai 2011 um 16.30 Uhr geht es um die "Digitale Agenda" der Europäischen Union, wenn die SPD Europaabgeordnete Ulrike Rodust zu einer Gesprächsrunde ins Kieler Innovations- und
Technologiezentrum (KITZ) einlädt. Zu Gast sind:

  • Reinhard Buhse,
    Abteilungsleiter IT Medien im IQSH
  • Petra Kammerevert, MdEP und medienpolitische Expertin der SPD-Europaabgeordneten
  • Sören Mohr,
    Vorsitzender der DiWiSH
  • Jörg Eisfeld-Reschke,
    Institut für Kommunikation in sozialen
    Medien (ikosom)
  • Dr. Thilo Weichert,
    Landesbeauftragter für Datenschutz

Moderation: Dr. Kai Dolgner SPD-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender
des AK Innen, Recht, Kommunales und Gleichstellung

Die Europäische Kommission hat mit der
Digitalen Agenda für Europa im vergangenen
Jahr einen umfassenden Fahrplan für den
Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT) bis 2014 aufgelegt.
Das ehrgeizige Programm wirbt damit,
wirtschaftliche, kulturelle und soziale
Elemente gleichermaßen zu berücksichtigen
und verspricht sich ein ganz erhebliches
Wirtschaftswachstum und Vorteile für alle
Teile der Gesellschaft des Digitalzeitalters.
Hält die Digitale Agenda, was sie so vollmundig
verspricht?

Die Agenda sieht sieben vorrangige
Aktionsbereiche vor, einige davon wie
Datenschutz, Medienkompetenz, Forschung
und Innovation in der digitalen Wirtschaft
sowie gesellschaftliche Veränderungen durch
soziale Netzwerke und soziale Medien wollen
wir mit Ihnen und unseren Experten
diskutieren.

Ulrike Rodust freut sich, dass ich Petra
Kammerevert, bei den deutschen
Sozialdemokrat/innen im Europäischen
Parlament verantwortlich für den Bereich
Medienpolitik sowie Dr. Thilo Weichert, Sören
Mohr, Jörg Eisfeld-Reschke und Reinhard Buhse
als hochkompetente Gesprächspartner für die
Veranstaltung gewinnen konnte.