Der EuGH soll demnächst über die umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin entscheiden. Viele Fragen zur steuer- und aufsichtsrechtlichen Regulierung und zum Daten- und Verbraucherschutz sind noch offen. Das anstehende Urteil wäre ein richtiger Schritt zu mehr Klarheit für die Behandlung von Kryptowährungen durch den Gesetzgeber. mehr…
Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben ein Recht auf Vergessen. Einigermaßen überraschend ist das EuGH in seiner Entscheidung heute nicht der Empfehlung des Generalanwalts gefolgt: Ein Spanier hatte geklagt, weil Google sich weigerte, eine Hinweis auf ihn aus seinem Index zu entfernen. mehr…
EU-Parlament debattiert Vorratsdatenspeicherung: Verschoben, jedoch nicht aufgehoben – so lautet das Fazit nach der Debatte zur Vorratsdatenspeicherung im Europäischen Parlament. Denn die EU-Kommission hat trotz des jüngsten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einen Vorschlag für eine neue Richtlinie nicht pauschal ausgeschlossen. Das bestätigte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Mittwochabend im Straßburger Plenum. mehr…
Zum gestrigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), Harald Baumann-Hasske: „Mit dieser Entscheidung wird die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Sie legt nicht in ausreichendem Maße fest, nach welchen Kriterien welche Daten von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern wo und zu welchem Zweck gespeichert und unter welchen sehr eng zu fassenden Voraussetzungen wer auf diese Daten zugreifen darf. War schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts geeignet, die Möglichkeit einer gesetzlichen Umsetzung der von ihm genannten Bedingungen in Frage zu stellen, scheint sich diese Tendenz zumindest nach Lektüre der Pressemitteilung des EuGH zu verstärken. Die Entscheidung sagt aber nicht, dass jegliche Form der Vorratsdatenspeicherung unzulässig ist. Wir werden die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe selbst abzuwarten haben und das Urteil sorgfältig auswerten. Erst dann kann beurteilt werden, ob rechtlich überhaupt eine realistische Option besteht, eine neue Richtlinie mit den verlangten Inhalten zu schaffen, die dann in nationales Recht umzusetzen wäre.“ mehr…
In der Aktuellen Stunde zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung meldete sich auch SPD-Innenminister Andreas Breitner zu Wort. Anders als der SPD-Abgeordnete Kai Dolgner sieht Andreas Breitner das Urteil als klaren Auftrag, jetzt eine rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung anzugehen. Für dieses deutliche Abweichen von der Vereinbarung im Koalitionsvertrag wurde er vor allem von Rasmus Andresen von den Grünen kritisiert. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW ist ein eindeutiges Nein zur massenhaften Sammlung von Kommunikationsdaten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger vorgesehen.
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In der Aktuellen Stunde heute im Kieler Landtag sprach der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Kai Dolgner. Er warnte davor, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Anleitung zur erneuten Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu lesen. Vielmehr seien die Kriterien in der Praxis nicht erfüllbar. mehr…
Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung zeigt der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Grundrechtsschutz im Internet-Zeitalter möglich ist, ist sich auch die SPD-Bundestagsfraktion sicher. Klar würde, wie wichtig europäische Entscheidungen für das digitale Alltagsleben der Menschen ist. Norbert Spinrath, europapolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion sagte: „Der Grundrechtsschutz ist beim EuGH in guten Händen. Grundlage der Entscheidung ist die EU-Grundrechtecharta, die mit dem Vertrag von Lissabon verbindlich geworden ist. Reformen an den europäischen Verträgen sind keine juristische Selbstbeschäftigungstherapie, sondern bringen echte Fortschritte für die Bürgerinnen und Bürger. mehr…
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erklärt. Damit folgt er im Grundsatz der Empfehlung von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón aus Dezember 2013. Die obersten EU-Richter kritisieren vor allem, dass die nun gekippte Richtlinie generell sämtliche Personen ins Visier nehme, und dass den Mitgliedstaaten keine klaren Grenzen für den Eingriff in die Grundrechte vorgegeben werden. Es sieht die Vorratsdatenspeicherung „geeignet, bei den Betroffenen das Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist.“ mehr…
„Eine Diskussion zur Unzeit,“ nannte der SPD-Abgeordnete Christian Flisek die Debatte über zwei Anträge zur Vorratsdatenspeicherung von Grünen und Linken im Bundestag am Freitag. Die Opposition hatte beantragt, sich gegen die Vorratsdatenspeicherung auszusprechen. mehr…
In Sachen Vorratsdatenspeicherung gibt es zwei verbreitete Irrtümer: 1. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt.“ 2. „Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt.“ Beides stimmt nicht. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón haben sich ausschließlich auf die aktuelle Umsetzung bezogen und ausdrücklich erklärt, dass eine Vorratsdatenspeicherung aber grundsätzlich „völlig legitim“ sei. mehr…