Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

AK Digitale Gesellschaft bei Google Currents

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Wer noch zu wenig Google und zu wenig SPD in seinem Leben hat, kann das ab heute ändern: Unsere News gibt es jetzt auch bei Google Currents. Du musst in Currents einfach nach „AK Digitale Gesellschaft“ suchen und dann abonnieren. mehr…

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WIRED: Google verantwortlich für 25% des Internet-Traffics in den USA

Wie WIRED berichtet, sind Google-Angebote in den USA an einem normalen Tag verantwortlich für 25% des Traffics. Noch vor 3 Jahren habe Googles Anteil noch bei 6% gelegen. Mittlerweile verbänden sich fast zwei Drittel aller internet-fähigen Geräte mindestens einmal pro Tag mit einem Google Dienst. Ein großer Teil des Traffics würde zwar natürlich von Youtube produziert – dennoch sei auch der Anteil der anderen Dienste nicht zu verachten. mehr…

Datenschutz

PRISM: „Bundesregierung muss die Privatsphäre der Deutschen schützen“

In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass die USA im großen Umfang Daten nicht nur der eigenen Bürger sammelt und analysiert. Unter dem Namen PRISM kann die NSA offenbar auf Inhalte von Google, Facebook und Co. zugreifen. Dazu werden Telefon-Kommunkationsdaten erhoben. Betroffen sind auch europäische Bürgerinnen und Bürger. mehr…

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ZEIT Interview mit Bruce Schneier: „Wir leben in einem Überwachungsstaat“

„Wir leben in einem Überwachungsstaat“, sagt der Sicherheitsforscher Bruce Schneier in seinem Interview bei der ZEIT. Indiz sind für ihn die Fälle von verschiedenen Hackern, die trotz großen Wissens über die technischen Möglichkeiten aufgespürt werden konnten. mehr…

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Google und das Monopol

Patrick Bernau, verantwortlicher Redakteur für Wirtschaft Online bei der FAZ hat sich in seim FAZ-Blog mit Netzmonopolen auseinander gesetzt. Seine These: Google, Facebook und Co. sind neuartige Monopole. mehr…

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Wer konkurriert noch mit Google?

Bei netzwertig.com macht sich Martin Weigert Gedanken über Google und was dieses Unternehmen inzwischen für die Welt bedeutet. mehr…

Allgemein

Debatte: Gesucht wird das Urheberrecht der Zukunft

Die Digitalisierung hat die Frage nach dem Urheberrecht wieder aufgeworfen. Das war schon bei der Erfindung der Tonaufnahme, des Radios, des Fernsehen, der Kassette und des Videos so. In Zeiten da jeder mit seinem Internetcomputer nicht nur eine Vervielfältigungsmaschine, sondern auch ein Distributionsnetzwerk betreibt, stellt sich die Frage umso eindringlicher. Klar ist, dass es nicht mehr darum geht, dass die Gesellschaft ein neues Verhältnis zu einer bestimmten neuen Branche entwickelt. Es geht um das Verhältnis der Gesellschaft zu sich selbst. 

Wie sollen Kreative in Zukunft Geld verdienen? Kann es funktioneren, dass sie sich komplett quer finanzieren und Musiker nichts mehr direkt an ihren Aufnahmen und Fotografen nichts mehr direkt mit ihren Fotos verdienen? Es wird in der Diskussion oft über die Köpfe der Betroffenen hinweg gesprochen und oft übersehen, dass schon das erste Copyright eine gesetzliche Einschränkung des technisch möglichen war: Es konnte damals jeder mit einer Druckmaschine Bücher nachdrucken. Das wurde für eine bestimmte Zeit verboten. In dieser Zeit hatte der Urheber das exklusive "Kopierrecht". 

Es ist deshalb wichtig möglichst viele Seiten in die Debatte über ein neues Urheberrecht einzubeziehen. Immerhin geht es nicht nur um Geld und Einkommen, sondern auch um Kulturgüter.

Bereits vor einiger Zeit hat Google "Collaboratory" als Debattenplattform eingerichtet. Mit dem Projekt soll in einer Art “Multistakeholder”-Dialog mit Wissenschaftlern, Vertretern aus Verbänden, der Internetwirtschaft, des Daten- und Verbraucherschutz sowie verschiedenen Initiativen und NGOs gemeinsam an der Zukunft des Internets sowie an Lösungsansätzen zu gesellschaftlichen Fragen rund um das Internet gearbeitet werden. 

Nun hat Collaboratory einen Informationsabend zum Thema Urheberrecht veranstaltet, der der Frage nachginge, welche „Eigenschaften ein Regelungssystem für immaterielle Güter, also ein Urheberrecht für die Informationsordnung des 21. Jahrhunderts, haben muss.” Hier sind die Videos:

Fred von Lohmann, ehemals „Senior Staff Attorney” EFF, heute bei Google:

Fragen und Antworten:

Niva Elkin-Koren, Expertin für „Law and Technology”, „Cyberlaw”, „Copyright Law”, „Intellectual Property”:

Eckhard Höffner, Autor „Geschichte und Wesen des Urheberrechts”:

via rotstehtunsgut.de

Allgemein

Wettbewerbsverfahren gegen Google

Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich die EU mit Google in einem Wettbewerbsverfahren beschäftigt. Konkurrenten beklagen, dass Google eigene Ergebnisse in der Produktsuche bevorzugt. Dem will die Europäische Kommission jetzt nachgehen. Google droht laut Financial Times Deutschland eine der höchsten Strafen in der EU Geschichte.

Eigentlich kann es sich Google gar nicht leisten, dass sich herausstellt, man habe am Suchalgorithmus manipuliert, um eigene Angebote zu bevorzugen. Und vermutlich ist das auch nicht passiert. Allerdings flammt mit dem Wettbewerbsverfahren die Diskussion um das geheime Rankingverfahren wieder auf. Das Verfahren, mit dem Google die Relevanz von Inhalten bewertet, gilt als "Coca Cola Rezept des 21. Jahrhunderts". Bei dem aktuellen Marktanteil der Google Suchmaschine, bedeutet eine schlechte Einschätzung quasi das Aus für ein Angebot. Was nicht auf den ersten zwei Suchergebnisseiten zu finden ist, existiert nicht.

Gerade hat Google eine Neuerung im System angekündigt: Bisher war ein wichtiger Faktor für eine hohe Relevanz, dass viele externe Internetseiten auf ein Angebot verweisen. In einem New York Times-Artikel wurde darauf hingewiesen, dass das auch funktioniert, wenn sich viele Webseiten negativ über ein Angebot äußern. "Bad Publicity is Good Publicity." Google will nun die Inhalte einer Seite daraufhin untersuchen, ob sie sich positiv oder negativ zu einem Link äußere.

Natürlich erscheint das auf den ersten Blick sinnvoll: Wer will schon sein neuen Notebook beim Anbieter mit den meisten Verrissen kaufen? Es zeigt aber auch, was Google macht: Es bewertet Inhalte nach eigenen Maßstäben. Wie die aussehen, wissen nur einige Mitarbeiter von Google. Ob eine Information die Öffentlichkeit erreicht hängt zur Zeit davon ab, wie sie zu diesen Maßstäben passt. Und gleichzeitig gaukelt Google Neutralität und Objektivität vor.

Der App-TÜV

In einem Leitartikel in der Frankfurter Rundschau forderte Frank-Thomas Wenzel kürzlich, das Netz nicht den Konzernen zu überlassen. Statt die Regulierung ganzer Märkte, einzelnen Firmen zu überlassen – so wie zum Beispiel alleine Apple über den Zugang zum App-Store entscheidet – sollte man überlegen, neutrale Instanzen zu schaffen, die nach demokratisch festgelegten Regeln entschieden.

Wie der Prozess ausgehen wird, ist noch vollkommen unklar. Ein vergleichbarer Prozess gegen Microsoft hat sich jahrelang hingezogen und sein Ergebnis heute fast irrelevant: Windows darf bei der Installation nicht nur den eigenen Browser anbieten.

Links

Allgemein

Freie Codecs und Softwarepatente

Der Erfolg des World Wide Web beruht zu einem großen Teil auf freier Soft­ware und freien Spez­i­fika­tio­nen: Vom Server­be­trieb­ssys­tem bis HTML und dem Browser ist der kom­plette Aus­liefer­ungsweg einer Web­site mit freier Soft­ware abbild­bar. Die einzi­gen Schwach­stelle in dieser Kette waren bisher immer die Audio– und Videoformate. Google, durch den Kauf der Firma On2 in den Besitz der Lizenzen an dem Videocodec VP8 gekommen, versprach nun vor ein paar Tagen, dieses Codec unter freier Lizenz zu veröffentlichen – doch Softwarepatente in den USA könnten Google nun einen Strich durch die Rechnung machen.

Die Idee klingt zunächst naheliegend: Wer eine tolle Idee hatte, kann die beim Patentamt melden und dann darf nur er selbst allein den Nutzen dieser Idee haben. Jeder kennt es, wie doof das ist, wenn jemand anderes eine gute Idee "klaut" und den Ruhm einstreicht. Und so ist es auch leicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel dass zum Beispiel jemand, der sich ein gutes Verfahren ausgedacht hat, wie man Video-Dateien kleiner macht, sich das auch schützen lässt.

Zunächst muss man 2 Dinge unterscheiden:

  1. Wer sich so ein Verfahren ausdenkt und eine Lösung programmiert, hat das Urheberrecht an der konkreten Implementierung. Ich darf mir also nicht einfach den Code nehmen und ihn irgendwo einbauen. Ich müsste das also nachprogrammieren, ohne abzuschreiben.
  2. Patente bekommt man klassischerweise für technische Erfindungen, die irgendetwas mit Gegenständen und Naturkräften zu tun hat: Eine besondere Art Glas zu brennen, so dass es nicht kaputt geht, zum Beispiel.

Lässt sich dann eine Idee patentieren? Zur Erklärung findet man in der Wikipedia findet man einen Vergleich zur Literatur:

"Demnach sei es bei Software sehr ähnlich gelagert wie mit literarischen
Werken. Nicht die Handlung ist von Interesse für den Schriftsteller, die
erzählerische Handlung kann auch nicht deutlich von der Erzählung
separiert werden, worauf es allein ankommt ist vielmehr seine glückliche
schriftstellerische Umsetzung. Die Patentierung von Software werde
daher von den IT-Professionellen ähnlich absurd empfunden wie die
Patentierung einer erzählerischen Handlung. Und ebenso wie die
Patentierbarkeit einer Erzählung gegeben sei, wenn Patente auf
Handlungen vergeben werden, so sei es auch mit der Patentierbarkeit bei
Software der Fall, wenn Patente auf Abstraktionen (Konzepte bzw. Ideen)
in Software vergeben werden. Es wird im Allgemeinen verstanden, dass
sich ein Patent auf eine zugrundeliegende Abstraktion bezieht, wobei der
Schutz des Abstrakten die Realisation des Konkreten verunmöglicht. Um
dies zu verdeutlichen, wird von Kritikern auch der Begriff
Software-Ideenpatent benutzt."

In Europa ist nach dem Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) von 1973 geregelt, dass „Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten“ und „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ als Software an sich nicht patentfähig sind. Software lässt sich nur als Teil einer technischen Erfindung mitpatentieren. Diese "Technizitätskriterium" bietet aber immer wieder Ansatzpunkte für Softwarepatente. Ist es eine technische Innovation, wenn man aktive Spielfiguren auf einem Spielfeld optisch hervorhebt? Oder im Fall der Codecs: Ist es schon ein technischer Effekt, wenn eine Video-Datei auf der
Festplatte weniger Platz benötigt – immerhin ist die Festplatte pysikalisch hinterher genau so groß wie vorher…

In den USA ist man mit den Softwarepatenten freigibiger – dort wurde mal festgelegt, dass "industrielle Prozesse" patentierbar seien: Damals hatte man aber wohl eher solche Prozesse wie das erwähnte Härten von Glas im Sinn. Mittlerweile hält aber zum Beispiel Microsoft das Patent auf den "Prozess" des Doppelklicks und auf Instant Messaging.

Ein Patent kann so zur Falle werden. Ein bekanntes Beispiel dafür ist das GIF-Format bei Grafiken. Das Format besteht aus einem Verfahren, das die Datenmenge eines Bildes reduziert. Dieses Verfahren war patentiert seit 1983 und Anfang der 1990er erst fing die Firma, der die Lizenzen gehörten an, von kommerzielle Software, die GIF nutzte, Lizenzgebühren zu verlangen. Ende der 1990er Jahre traf es auch freie Software und Website-Betreiber, die GIFs aus nicht-lizenzierter Software benutzten.

Google, Lizenzen und Patente

In HTML hat es sich mittlerweile eingebürgert, Videos als Flash-Filme zu integrieren. Da Flash ein sehr weit verbreitetes Browser-Plugin ist, hat sich das zum Quasi-Standard entwickelt. Das Problem: Flash ist nicht frei und gehört der Firma Adobe. Während also der Rest von HTML relativ öffentlich weiterentwickelt werden kann, hängt die Entwicklung von Flash von Adobe ab. Daraus entstand die Idee Videos in HTML5 direkt zu implementieren. So konnte man spezifizieren, was genau ein Browser machen soll, wenn er auf ein Video trifft. Dazu gehörte dann auch die Angabe, um was für ein Video es sich handelt – also wie es komprimiert (codiert) wurde und wie der Browser es wieder auspacken soll (decodiert) – Dafür ist ein Codec nötig.

Bisher sah es so aus, als würde das H.264 als Codec benutzt. Aber auch das ist nicht frei – da wäre man dann also doch nicht weiter. Die Free Software Foundation hat daraufhin einen offenen Brief an Google geschrieben und darum gebeten, VP8 frei zu lizenzieren, auf Youtube zu benutzen und damit zum Quasi-Standard zu machen. Google hatte war in den Besitz der Lizenzen an VP8 gekommen, als sie die Firma On2 aufgekauft hatte.

Nun hat Google vor einigen Tagen tatsächlich angekündigt, VP8 in dem Open Source Projekt WebM unter freie Lizenz zu stellen, auf Youtube einzusetzen und in Chrome zu integrieren.

Die MPEG LA hat nun erklärt, eventuell gegen Google vorzugehen. Die MPEG LA ist eine Firma, die Patente verschiedener Firmen unter anderem zum Thema Videocodierung verwaltet. Sie geht davon aus, dass es unmöglich sei, ein Videocodec zu entwickeln, ohne dass Patente betroffen wären – sprich: Es sei unmöglich ein freies Codec zu programmieren.

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Homepage: patentfrei.de