Das „IT-Grundrecht“ solle mit Leben gefüllt und als umfassendes „Regelungsregime zum Schutz der persönlichen IT-Systeme zum Schutz der digitalen Identität“ entwickelt werden, heißt es in dem Positionspapier der Arbeitsgruppe Inneres und der Arbeitsgruppe Digitale Agenda der SPD-Bundestagsfraktion „IT-Sicherheitsgesetz 2.0 muss das digitale Immunsystem stärken“[1]. Wobei mit dem IT-Grundrecht das vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2008 festgeschriebene „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ gemeint ist. „Das IT-Grundrecht verankert IT-Sicherheit als verfassungsrechtliche Gewährleistungspflicht des Staates“, geht es weiter in dem Papier. Dessen Umsetzung würde eine „umfassende und ebenenübergreifende IT-Sicherheitsstrategie“ notwendig machen, die das „Klein-Klein“ der Regierung beendet.
„Der digitale Fortschritt bringt uns voran“ – dieser Aussage ist zunächst nichts entgegenzusetzen. „Aber die gute digitale Gesellschaft ist mehr als Technik“, konzedierte das Kongressteam #DigiDemos der Friedrich-Ebert-Stiftung und lud zu einer Ausnahmeveranstaltung. Im Fokus des Tages: Wie kommt digitaler Wandel ALLEN Menschen zugute? mehr…
„Wenn „Laien“ […] Tatsachen etwa über einen Politiker behaupten, genügen sie ihrer Sorgfaltspflicht zur Ermittlung der Wahrheit, wenn sie sich auf unwidersprochen gebliebene Berichte seriöser Quellen berufen können“ erklärt Jan Mönikes im aktuellen Kommentar „Presse- und Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter bewahren!“. Für die zahlreichen Freunde der Internetnachrichten oder Blogger bedeutet das konkret: „Einen auf Twitter geposteten Beitrag eines Nachrichtenmagazins darf man […] auch dann Re-Tweeten und somit weiterverbreiten, wenn man den Wahrheitsgehalt der Nachrichten über eine darin erwähnte Person nicht überprüfen kann.“ mehr…
Technologie als Herausforderung für die Demokratie
„Verfassungen sind etwas Gegebenes, zugleich aber auch etwas zur Weiterentwicklung Aufgegebenes“, erinnerte die Leiterin Medienpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), Johanna Niesyto, zur Eröffnung der Podiumsdiskussion „Leben im Netz“ an die Worte von Andreas Voßkuhle. Meinungsfreiheit, informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Privatsphäre, Kopplungsverbot, aber auch die technische Durchsetzung der Grundrechte mit bspw. Verschlüsselung standen im Fokus der Debatte über die Frage, ob ein beruflich und privat vernetzter, teilweise schon im Netz lebender Bürger neue – digitale – Grundrechte braucht. mehr…
Ob Unternehmer, Verbandsfunktionäre oder Wirtschaftsjournalisten: „[e]s ist, als gingen sie alle, sobald sie die Kampfarena der Märkte betreten, stolz durch ein Tor mit der Aufschrift ‚Hier endet die Welt der gesellschaftlichen Normen von Moral und Sittlichkeit‘“, schreibt Thomas Meyer in seinem aktuellen Artikel „Moral, Grundrecht und Märkte“ in Neue Gesellschaft –Frankfurter Hefte. Als sei die Wirtschaft eine Art exterritoriales Gelände, auf dem den moralischen Gesetzen bestenfalls eine Rolle am Rande zugestanden wird. mehr…
„Wer grundlegende Freiheiten aufgibt, um vorübergehend ein wenig Sicherheit zu gewinnen, verdient weder Freiheit noch Sicherheit.“ (Benjamin Franklin)
„Wer Sicherheit zum programmatischen Kernversprechen seiner Politik machen will, darf von Gerechtigkeit und Solidarität nicht schweigen“, schreibt der Politikwissenschaftler, Robert von Olberg, in seinem aktuellen Beitrag für die Neue Gesellschaft – Frankfurter Hefte (12/2015, S. 48 ff.). mehr…