Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Europa

Im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht zurücklehnen!

In Sachen Vorratsdatenspeicherung gibt es zwei verbreitete Irrtümer: 1. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt.“ 2. „Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt.“ Beides stimmt nicht. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón haben sich ausschließlich auf die aktuelle Umsetzung bezogen und ausdrücklich erklärt, dass eine Vorratsdatenspeicherung aber grundsätzlich „völlig legitim“ sei.  mehr…