Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

Meinungsfreiheit

Kognitive Dissonanz. Oder: warum das NetzDG den Sozialdemokraten vermutlich irgendwann um die Ohren fliegt.

„Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu“, übersetzte Sören Sören Bartolstellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, den kantschen kategorischen Imperativ in den Volksmund. Das Internet sei ein Ort des Hasses geworden, tatenlos zuzusehen könne keine Lösung sein. Worauf er auf der Diskussionsveranstaltung der SPD-Fraktion „Hatespeach und Co.“ abzielte, war das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das bereits am Folgetag im Bundestag in der ersten Lesung beschlossen werden sollte. mehr…

Markus Beckedahl

Bürgerrechte

Verfahrenseinstellung gegen netzpolitik.org war überfällig

Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der strafbaren öffentlichen Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses gegen die Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister von netzpolitik.org eingestellt. Er geht davon aus, dass es sich bei den veröffentlichten Inhalten nicht um ein Staatsgeheimnis im Sinne des Paragrafen 93 Strafgesetzbuch (StGB) handelt und auch Vorsatz nicht gegeben ist. Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wird durch die zuständige Staatsanwaltschaft weiter geführt. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Verfahrenseinstellung gegen netzpolitik.org. mehr…

Johannes Fechner

Bürgerrechte

Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org hätte nie eröffnet werden dürfen

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Generalbundesanwalt Range entlassen. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Johannes Fechner begrüßt die Entscheidung: „Die Entscheidung von Justizminister Maas, Generalbundesanwalt Range zu entlassen, ist richtig. Das Ermittlungsverfahren gegen netzpolitik.org hätte nie eröffnet werden dürfen, weil keine Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik vorlag. Das ist aber Voraussetzung für eine Strafbarkeit wegen Landesverrat.“ mehr…

Lothar Binding

Bundespolitik

Lothar Binding: Warum der SPD-Abgeordnete die Vorratsdatenspeicherung ablehnt

Der Heidelberger SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding erklärt in einem sechs-seitigen Papier, warum er der Vorratsdatenspeicherung auch in ihrer neuen geplanten Form nicht zustimmen wird. Zwar habe Justizminister Heiko Maas (SPD) der Union das Maximum an Datenschutz abgerungen. „Gleichwohl werde ich einem Gesetz, das anlasslose Vorratsdatenspeicherung auch – Mindestdatenspeicherung oder Mindest- bzw. Höchstspeicherfrist von Kommunikationsdaten erlaubt, nicht zustimmen“, schreibt Lothar Binding. mehr…

Rechenzentrum

Stellungnahme

Der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist ein populistischer Irrweg!

Totgesagte leben länger: Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung mit dem Verweis auf eklatante Grundrechtsverletzungen für ungültig erklärt. Sogar Justizminister Heiko Maas (SPD) hatte sich damals gefreut, dass damit die Geschäftsgrundlage aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung entfallen sei. Doch seit Anfang April lebt das CDU-Prestigeprojekt wieder und nimmt wie die „Ausländer-Maut“ ihre unheilvolle Fahrt auf. mehr…

Bürgerrechte

Bundestag und Landtag diskutieren erneut die Vorratsdatenspeicherung

Gestern im Bundestag und heute im Landtag wurde einmal mehr die Einführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Sowohl die Küstenkoalition in Kiel als auch die SPD-Abgeordneten im Bundestag machte deutlich, dass sie keinen Weg sehe, wie eine massenhafte, anlasslose Datensammlung verfassungsgerecht umgesetzt werden könnte. Gleichwohl müssten man überlegen, wie sonst die Arbeit der Polizei im Umgang mit Telekommunikationsdaten zu regeln sei. mehr…

Kai Dolgner, MdL

Bürgerrechte

Vorratsdatenspeicherung: CDU nicht auf der Höhe der Zeit

Zu Berichten über die Vorratsdatenspeicherung und der Reaktion der CDU-Fraktion erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Kai Dolgner: Die CDU Schleswig-Holstein ist mal wieder nicht auf der Höhe der Zeit. Der Bundesjustizminister Heiko Maas hat die Medienberichte, auf die Dr. Bernstein sich bezieht, bereits gestern dementiert. Das ist auch klug, denn der EuGH hat sehr deutlich gemacht, dass er eine verdachts- und anlasslose Speicherung von Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Priestern, Ärzten oder auch Abgeordneten für unvereinbar mit der Europäische Grundrechtecharta hält. mehr…

Heiko Maas

Bundespolitik

Maas: „Purer Aktionismus stoppt keine Terroristen“

„Purer Aktionismus stoppt keine Terroristen,“ erklärt Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Debatte nach dem Anschlag auf Charlie Hebdo. „Wir brauchen jetzt keinen Wettlauf um neue Gesetze. Sondern: Neben der konsequenten Anwendung des bestehenden Rechts, brauchen wir noch mehr Aufklärung und Dialog mit den Muslimen in Deutschland.“ mehr…

Justitia

Europa

EuGH kippt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die bestehende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erklärt. Damit folgt er im Grundsatz der Empfehlung von Generalanwalt Pedro Cruz Villalón aus Dezember 2013. Die obersten EU-Richter kritisieren vor allem, dass die nun gekippte Richtlinie generell sämtliche Personen ins Visier nehme, und dass den Mitgliedstaaten keine klaren Grenzen für den Eingriff in die Grundrechte vorgegeben werden. Es sieht die Vorratsdatenspeicherung „geeignet, bei den Betroffenen das Gefühl zu erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist.“ mehr…

Europa

Im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung nicht zurücklehnen!

In Sachen Vorratsdatenspeicherung gibt es zwei verbreitete Irrtümer: 1. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung für grundgesetzwidrig erklärt.“ 2. „Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig erklärt.“ Beides stimmt nicht. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón haben sich ausschließlich auf die aktuelle Umsetzung bezogen und ausdrücklich erklärt, dass eine Vorratsdatenspeicherung aber grundsätzlich „völlig legitim“ sei.  mehr…