Informationsfreiheit
Der leise Tod der Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein
Er kommt ganz unschuldig daher, der Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zur „Änderung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes“ (Drucksache 18/4465). Dennoch hat er mediale Aufmerksamkeit verursacht (siehe Netzpolitik.org: Schleswig-Holstein: Parteien wollen mehr Transparenz von anderen und weniger von sich). Er betrifft die Frage, welche staatlichen Stellen bzw. besser gesagt welche Stellen nicht verpflichtet sind, einer Bürgerin oder einem Bürger auf Antrag Zugang zu den staatlichen Informationen und Akten gewähren zu müssen. Von dieser antragsabhängigen Informationspflicht soll der Landtag, „soweit er parlamentarische Aufgaben wahrnimmt“ ausgenommen werden. Das wäre eine Rolle rückwärts und der Einstieg in den Ausstieg bei der Informationsfreiheit für das Land Schleswig-Holstein.