Arbeitskreis Digitale Gesellschaft

SPD Schleswig-Holstein

JMStV: Nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß JMStV

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JMStV: Wie geht es weiter mit dem Jugendschutz?

Lange haben wir nichts vom Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) gehört, seit der letzte Anlauf im Dezember 2010 gescheitert ist. Nun steht er wohl erneut auf der Agenda. Im März sollen dann die Länder über die Möglichkeiten diskutieren. Einen Einblick in den aktuellen Stand der Diskussion gibt die Diskussion bei SWR2 Forum unter dem Titel „Zensur oder Selbstkontrolle? Jugendschutz in Zeiten des Internet„. mehr…

Peter Eichstädt MdL

Schleswig-Holstein

JMStV: Kritikfähigkeit schärfen statt Inhalte sperren

In den vergangenen Monaten haben die Fraktionen der Piraten in Berlin, im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein Große Anfragen zur Zukunft des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) gestellt. In der vergangenen Woche hat nun der Landtag in Kiel über die Antwort der Landesregierung diskutiert. Für die SPD-Landtagsfraktion sprach ihr medienpolitische Sprecher PetPeter Eichstädtr setzte in seiner Rede auf verstärkte Anstrengungen in der Medienkompetenzförderung und warnte vor den restriktiven Auflagen, an denen der letzte Entwurf für einen Jugendmedienschutzstaatsvertrag gescheitert war. Damals hatte die SPD-Landtagsfraktion den Vertrag abgelehnt. mehr…

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NRW + SH: JMStV fällt durch!

Nachdem sich in NRW mit der CDU auch die letzte Oppositionspartei gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag(JMStV) gewandt hat und damit die parlamentarische Mehrheit für die Rot-Grüne Minderheitsregierung dahin war, haben sich auch SPD und GRÜNE gegen den JMStV ausgesprochen. Sie werden ihm morgen nicht zustimmen. In Schleswig-Holstein ist die Abstimmung über den JMStV von der Tagesordnung genommen worden. Damit ist auch hier das Thema tot. mehr…

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NRW: Jusos, Julis und JU gegen JMStV

Oft kommt es sicher nicht vor, dass die Jugendorganisationen von SPD, CDU und FDP einer Meinung sind. Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) scheint diese "ungewöhnliche Allianz" nötig gemacht zu haben.

Die Vorsitzenden der Jusos, Julis und der Jungen Union kritisieren, dass das Gesetz handwerklich schlecht gemacht sei. Es schaffe an vielen Punkten Rechtsunsicherheit. Sie seien der Überzeugung, dass der Vertrag eher zu Rückschritten im Jugendschutz führen wird, da er den besorgten Eltern ein vermeintliches Sicherheitsgefühl suggeriert, das jedoch technisch keinesfalls umgesetzt werden könne.

Bereits vor einem Monat hatten die Jusos zusammen mit der Grünen Jugend gefordert: "Den letzten Schritt wagen – Jugendmedienschutzstaatsvertrag ablehnen!"

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JMStV in SH: Wird aus der Panne eine Chance?

Zur Ablehnung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) im Innen- und Rechtsausschuss
erklären der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, PPeter Eichstädt und der
innen- und rechtspolitische Sprecher Dr. Kai Dolgner:

Die wahren Gründe für das Scheitern des Jugendmedienschutzstaatsvertrages bleiben im Dunkeln. Er ist bei der Abstimmung im Innen- und Rechtsausschuss durchgefallen, weil kurz zuvor ein Abgeordneter einer Koalitionsfraktion die Sitzung verließ und damit der Koalition die Mehrheit fehlte.

Es war wohl eher eine Panne, die da CDU und FDP im Ausschuss unterlief – oder vielleicht doch nicht?

Auf alle Fälle ist das Scheitern des Staatsvertrages zum Jugendmedienschutz eine gute Gelegenheit für FDP und CDU, noch einmal nachzudenken… Manchmal ist eine Panne eine Chance zur Kurskorrektur. Vor allem die FDP sollte sie nutzen.

Die SPD-Fraktion wird den Jugendmedienschutzstaatsvertrag jedenfalls auch im Landtag ablehnen. Mit den in diesem Staatsvertrag vorgesehenen Maßnahmen können Kinder und Jugendliche nicht vor gefährdenden Netzinhalten geschützt werden. Was wir brauchen, sind effektive Maßnahmen, die ohne Netzsperrungen für eine breit angelegte Medienkompetenz sorgen.

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SPD Schleswig-Holstein lehnt JMSTV ab

Die SPD-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein hat beschlossen, gegen die Verabschiedung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zu stimmen.

Zitate:

Denn die Anhörung hat unsere Auffassung bestätigt, dass die in diesem Staatsvertrag verankerten Maßnahmen nicht geeignet sind, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Netzinhalten zu schützen.

Wir sind der Meinung, dieser Staatsvertrag sollte schnellstens vom Tisch, weil er die in ihn gesetzten Erwartungen nicht erfüllt.

Die Mitteilung von Dr. Kai Dolgner und Peter Peter Eichstädtindet man im Blog der Landtagsfraktion.

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JMStV in Schleswig-Holstein: Da geht noch was!

Gestern hat die FDP den Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) im Innen- und Rechtsauschuss des Kieler Landtages von der Tagesordnung nehmen lassen. Das Thema ist damit in Schleswig-Holstein weiterhin offen.

Gestern hatte die Landesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage erklärt, die eigene Internetpräsenz unter www.schleswig-holstein.de noch nicht auf die Anforderungen des neuen Jugendschutzes eingestellt zu haben. Die GRÜNEN fordern deswegen laut landesblog.de eine grundlegende Überarbeitung des Staatsvertrages.

SPD Fraktion gegen JMStV

Die SPD Fraktion hatte sich mehrfach sehr skeptisch geäußert. Zuletzt bekräftigte der Fraktionsvorsitzende Ralf Stegner diese Haltung via Twitter. Der medienpolitische Sprecher der Fraktion Peter EiPeter Eichstädten Jugendschutz in Zeiten des Internets vielmehr als Herausforderung für die Medienpädagogik. Das unterstrich die Fraktion mit einer Großen Anfrage zur "Medienkompetenz in der Informationsgesellschaft".

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JMSTV: Nicht zustimmen!

Im Rahmen der aktuellen Diskussionen um die Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) halten die Arbeit­skreise "Dig­i­tale Gesellschaft“ des Lan­desver­bands Schleswig-​Holstein und des Ortsvere­ins Kieler Mitte der SPD fest:

Der aktuelle Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags entspricht nicht den Vorstellungen des Arbeitskreises, einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Medien zu gewährleisten und ist mit den Grundwerten der SPD nicht vereinbar.

Die geplante Änderung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages darf in dieser Form nicht umgesetzt werden.

Der Arbeitskreis fordert alle am Entscheidungsprozess Beteiligten auf, den bestehenden Vertrag grundlegend zu überarbeiten.

Zweck des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist der effektive Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Medien jeder Art. Der Arbeitskreis teilt die Einschätzung aller Beteiligten, dass der Jugendschutz auch in der digitalen Gesellschaft angemessen und wirksam umgesetzt werden muss. Dies betrifft im Besonderen auch die neuen Medien. Gerade Jugendliche nutzen das Internet und seine vielfältigen Kommunikations- und Informationsstrukturen.

Der aktuelle Entwurf weist eine Vielzahl handwerklicher Mängel auf. Eine wesentliche Verbesserung des Jugendmedienschutzes wird nicht erreicht. Anbieter von Inhalten werden je nach Auslegung der im Vertrag getroffenen Regelungen erheblichen, unkalkulierbaren rechtlichen Risiken ausgesetzt.

Die geplanten Änderungen nutzen die Mittel der herkömmlichen Medien wie Fernsehen und Printmedien, um auch die neue Kommunikationskultur des Web 2.0 zu regulieren. Dabei missachtet der Entwurf die besondere Form der Informationsvermittlung. Diese ist dezentral und bidirektional. Nutzer sind gleichzeitig Produzenten von Informationen. Die Vielfalt der Kommunikationsarten bildet der Staatsvertrag nicht ab.

Die neue Fassung des Vertrags muss die validen Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge aus zahlreichen parlamentarischen Anhörungen und der intensiven medien-öffentlichen Diskussion berücksichtigen.

Der Arbeitskreis fordert alle Beteiligten auf, Regelungen zu treffen, die konkrete Vorgaben zur Altersverifikation und zur freiwilligen Selbstkontrolle vorsehen. Bei der Abwägung zwischen dem Schutz der Kinder und Jugendlichen und der Wahrung der Freiheit der Meinung, Presse und Kunst kann der Staat nicht auf die freien Kräfte des Marktes bei der Entwicklung von Schutzsystemen vertrauen. Er muss klare rechtliche Rahmen und technische Parameter vorgeben, die als Leitplanken für die notwendige Abwägung der widerstreitenden Interessen dienen.

Der Arbeitskreis regt an, die Regelungen zunächst ausschließlich für Angebote eines begrenzten Nutzerkreises verbindlich festzulegen. Erst nach einer einjährigen Erprobungsphase mit anschließender wissenschaftlich begleiteter Evaluation sollten die Regelungen nachfolgend auf sämtliche Medien-Anbieter angewendet werden. Außerdem müssen Befreiungstatbestände diskutiert werden, nach denen bestimmte Medienanbieter von der Verpflichtung der Umsetzung ausgenommen werden können.

Die Arbeit­skreise „Dig­i­tale Gesellschaft“ des Lan­desver­bands Schleswig-​Holstein und des Ortsvere­ins Kieler Mitte bieten ihre intensive Mitarbeit an der inhaltlichen Neufassung des Vertrages an.

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Was kommt mit dem JMStV auf mich zu?

Für das Web-Entwickler Magazin t3n stellt die IT-Rechtler Thomas Schwenke und Sebastian Dramburg 17 Fragen zum JMStV und beantwortet sie. Der Artikel richtet sich an alle in Deutschland, die im Internet Inhalte anbieten – somit an jeden Blogger und an jeden Forenbetreiber. Zunächst erklären Schwenke und Dramburg einige Fragen zu Staatsverträgen im Allgemeinen. Danach legt er dar, wie sich speziell dieser Staatsvertrag auf die Publikation im Netz auswirken wird.

Die Fragen

  1. Was ist der JMStV?
  2. Ab wann wird der JMStV gelten?
  3. Wer ist von dem Gesetz betroffen?
  4. Welche Neuerung bringt das neue JMStV ab 2011?
  5. Ist diese Kennzeichnung Pflicht?
  6. Welche Inhalte müssen klassifiziert werden?
  7. Betrifft das Gesetz nur deutsche Anbieter?
  8. Nach welchen Kriterien soll die Klassifizierung erfolgen?
  9. Wer soll diese Kennzeichnung vornehmen?
  10. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei der Kennzeichnung Fehler zu begehen?
  11. Was passiert, wenn die Kennzeichnung fehlerhaft ist?
  12. Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?
  13. Wenn ich die Kennzeichnung vornehme, bin ich also auf der sicheren Seite?
  14. Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?
  15. Muss ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum stehen?
  16. Was passiert, wenn ich keinen Jugendschutzbeauftragten habe oder er nicht im Impressum erwähnt ist?
  17. Führt das Gesetz Netzsperren ein?

In ihrem Fazit erwarten die Anwälte keine großen Auswirkungen. Man solle nur einen Jugendschutzbeauftragten im Impressum benennen.

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Behauptungen & Fakten zum JMStV

Bereits vor einem Monat hat der Genosse Henning Tillmann seinem Blog Behauptungen & Fakten zum Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zusammengetragen. Er wollte damit seine Mail an die sozialdemokratischen Abgeordneten im Landtag von NRW unterstützen. Leider ist die Fraktion dort noch nicht ganz so weit mit ihren Gedanken zum JMStV wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Kiel. Nach der Anhörung hatten sich Kai Dolgner und PePeter Eichstädta> eindeutig gegen den Staatsvertrag gestellt.

Henning hat einige mehr oder weniger bekannte Fakten rund um den geplanten Jugendschutz zusammengetragen. Interessant und neu für mich war die Tatsache, dass man offenbar Staatsverträge durchaus scheitern lassen kann und dass das auch schon passiert ist. Ein Einwand, der für den Staatsvertrag sprechen sollte sind auch mir schon begegnet:

„Es gibt in Deutschland eine parlamentarische Tradition, Staatsverträge nicht im Parlament scheitern zu lassen.“

und:

„In Deutschland wäre kein Staatsvertrag mehr möglich, wenn JMStV-E jetzt durchfällt.“

Henning erklärt dass das falsch ist:

"Zunächst ist festzustellen, dass eine Parlamentsabstimmung über einen (intraföderalen) Staatsvertrag nicht ohne Grund vorgesehen wird. Da es sich um einen innerstaatlichen Vertrag handelt, fällt dieser – im Gegensatz zu einem zwischenstaatlichen Staatsvertrag – in den Aufgabenbereich des Landesparlaments, das über einen Entwurf eines Zustimmungsgesetzes abzustimmen hat, welcher zuvor durch Ministerialbeamte, Staatssekretäre und Ressortminister länderübergreifend erstellt wird. Das Parlament kann dem Entwurf nur zustimmen oder dieses Ablehnen; Änderungen sind nicht möglich. In der Praxis ist zwar eine Zustimmung durch Regierung und Parlament die Regel (bedingt durch Regierungsmehrheiten in den Länderparlamenten), es gibt aber Ausnahmen. Beispiele (von weitaus mehr Fällen) sind die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz am 7./8. September 1965, 28. Oktober 1965 und 7. Januar 1966, die landesintern abgelehnt wurden. Ebenso wurde der Staatsvertrag über das Personalvertretungsrecht des „Zweiten Deutschen Fernsehen“ (ZDF) von den Länderparlamenten Hamburg und Bremen im Jahr 1966 nicht angenommen, obwohl sich kurze Zeit zuvor u. a. der Bremer Präsident der Bürgerschaft Hagedorn für den Staatsvertrag ausgesprochen hat und diesen als Landeschef unterschrieb. Der entsprechende Staatsvertrag wurde somit nicht umgesetzt.

Es gibt also mehrere Fälle, in denen Staatsverträge aus guten Gründen abgelehnt wurden. Einige der vielen berechtigten Argumente, um gegen die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages zu stimmen, habe ich hier aufgelistet. "