Er kommt ganz unschuldig daher, der Antrag der Fraktionen der CDU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW zur „Änderung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung des Informationszugangsgesetzes“ (Drucksache 18/4465). Dennoch hat er mediale Aufmerksamkeit verursacht (siehe Netzpolitik.org: Schleswig-Holstein: Parteien wollen mehr Transparenz von anderen und weniger von sich). Er betrifft die Frage, welche staatlichen Stellen bzw. besser gesagt welche Stellen nicht verpflichtet sind, einer Bürgerin oder einem Bürger auf Antrag Zugang zu den staatlichen Informationen und Akten gewähren zu müssen. Von dieser antragsabhängigen Informationspflicht soll der Landtag, „soweit er parlamentarische Aufgaben wahrnimmt“ ausgenommen werden. Das wäre eine Rolle rückwärts und der Einstieg in den Ausstieg bei der Informationsfreiheit für das Land Schleswig-Holstein.
mehr…
Auf Antrag der Fraktion der Piratenpartei hat der Landtag in Kiel gestern einmal mehr über das Thema Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Die Abgeordneten der Piraten hatten in zwei Landesgesetzen noch Hinweise auf die alte Vorratsdatenspeicherung gefunden und verlangten die Streichung der entsprechenden Paragrafen. Für die SPD-Fraktion hat der netzpolitische Sprecher Kai Dolgner gesprochen. Er findet die Diskussion überflüssig: „Hauptsache, mal wieder über Vorratsdaten reden können!“ mehr…
Warum geht eigentlich im Ausland, was in Deutschland unmöglich scheint? Die Frage stellte der SPD-Landtagsabgeordnete Kai Dolgner in der Debatte um die WLAN-Störerhaftung gestern im Landtag. mehr…
Im Schatten der Diskussion um ein neues Schulgesetz wurde gestern im Landtag auch ein Beschluss zum Einsatz von Handy-Peilgeräten in Schulen gefasst. Auf Antrag der Fraktion der Piratenpartei hat das Parlament damit den Einsatz derartiger Überwachungstechnologie in Schleswig-Holsteins Schulen untersagt. mehr…
Im Landtag wurde heute über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Anlass war der Antrag „Vorratsdatenspeicherung stoppen!“ der Fraktion der PIRATEN, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der Abgeordneten des SSW (Drucksache 18/1285(neu)), der im Wortlaut der Formulierung aus dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und dem SSW entspricht: „Die Vorratsdatenspeicherung ist ein hochproblematischer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb werden wir uns auf Europa- und Bundesebene im Bundesrat und der Innenministerkonferenz gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung einsetzen.“ mehr…
Heute stand im Kieler Landtag das Thema „Vertraulichkeit der elektronischen Kommunikation“ auf der Tagesordnung. Es ging darum, Schlüsse aus dem NSA-Überwachungsskandal zu ziehen. Behandelt wurden dabei die Drucksachen 18/936 (PIRATEN), 18/1063 (SPD, DIE GRÜNEN, SSW), 18/1065 (CDU) und 18/1075 (FDP). mehr…
In der Debatte des Schleswig-Holsteinischen Landtags über die „Ortung von Bürgern durch nichtindividualisierte Funkzellenabfragen“ sagte Innenminister Andreas Breitner am 21. August im Landtag in Kiel: „Die nicht individualisierte Funkzellenauswertung ist ein wichtiges und unverzichtbares Mittel der Strafverfolgung. Die emotionalen und undifferenzierten öffentlichen Reaktionen auf die Antwort der Landesregierung sind haltlos und belegen vor allem eines: Unkenntnis.“ mehr…
Wieso muss ein Postdienst eigentlich nicht den Inhalt von Postsendungen kontrollieren? Schließlich wurden und werden mit Hilfe von Postsendungen diverse Straftaten begangen wie Urheberrechtsverletzungen, Betrug, Stalking, Versendung illegaler Medikamente, Drogen, Filme mit Darstellungen der widerlichsten Art; und in einigen sind leider wirklich Sprengsätze und nicht nur ein selbstgebastelter Batterietester. Und wieso muss sich der Absender eigentlich nicht bei Einlieferung bzw. Einwurf ausweisen, so dass man später den Täter identifizieren kann? Spätestens seit der Briefbombenserie im letzten Jahr oder den Anthraxbriefen sollten anonyme Postsendungen doch nicht mehr erlaubt sein oder?
Und wieso macht man eigentlich die Postdienste nicht wenigstens haftbar für die Schäden, die durch den Transport der entsprechenden Sendungen entstehen? Das kommt Ihnen alles absurd vor? Warum eigentlich? Schließlich ließen sich doch so viele Straftaten verhindern, die Täter ermitteln oder zumindest Schadensersatz für die Opfer erwirken.
Früher wurde die Post tatsächlich in sogenannten Cabinets noir systematisch untersucht. Als das Postgeheimnis 1919 Verfassungsrang bekam, waren die damaligen Verfassungsväter nicht dumm. Sie wussten genau, dass sie damit die Strafverfolgung behindern würden. Aber sie wussten auch, dass die freie, leicht zugängliche, unbeobachtete Kommunikation, unverzichtbar – heute würde man sagen: systemrelevant – für eine Demokratie ist.
Immer mehr Menschen kommunizieren heute nicht mehr mit Briefen, sondern über das Internet. Zu Recht fragen sie sich, warum für diese Form der Kommunikation nicht die gleichen Regeln gelten sollen. Wir brauchen deshalb nach Post- und Fernmeldegeheimnis ein sachgerecht ausgestaltetes Telemediennutzungsgeheimnis. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war 2007 auch das Telemediengesetz mit seinen Haftungsbegrenzungen für die Zugangsprovider.
Was wir allerdings unter dem Stichwort „Clean IT“ in letzter Zeit von der EU-Ebene hören, lässt doch wieder Zweifel aufkommen, ob die Botschaft, die u. a. bei ACTA gesendet wurde, auch wirklich angekommen ist. Nach der „Sommer unseres Lebens”-Entscheidung des BGHs sehen sich die Betreiber unentgeltlicher, offener W-LANs erheblichen Haftungsrisiken für die Rechtsbrüche ihrer Nutzer ausgesetzt – im Gegensatz zu Betreibern gewerblicher W-LANs. Das kann im Ergebnis nicht richtig sein; eine Weiterentwicklung des Telemediengesetzes ist auch deshalb dringend geboten. Der Antrag der FDP findet deshalb unsere Zustimmung.
Kommen wir zum Antrag der Piraten. Löschpflichten durch Web- und Sharehoster bedürfen dringend einer klaren und nachvollziehbaren Regelung. Die heutige Rechtslage führt dazu, dass die Hoster im Zweifel löschen, was häufig am Rande der Zensur ist. Eine vollstreckbare Gerichtsentscheidung scheint aber eine zu hohe Hürde zu sein, schließlich kann es sich z. B. bei dem Anspruchsteller auch um einen jungen Menschen handeln, der sich gegen Cybermobbing durch die Veröffentlichung von persönlichen Bildern, gespickt mit Adressdaten, schnell wehren möchte. Hier könnte ein vorläufiges Entfernen mit Widerspruchsfrist für den Einsteller der Daten eine Lösung sein.
Auch der digitale Verbraucherschutz muss weiter gestärkt und die sogenannte Cookie-Richtlinie muss endlich umgesetzt werden. Wir benötigen eine grundsätzliche transparente Einwilligungspflicht (opt in) in die Verarbeitung der Nutzerdaten und keine, häufig auch noch versteckte, Widerspruchslösungen.
Auffällig beim digitalen Verbraucherschutz ist allerdings die Dickfelligkeit, mit der einige Anbieter schon bestehendes Recht nicht umsetzen. Hier wird der Gesetzgeber sich überlegen müssen, wie lange er sich das noch anguckt.
Insgesamt enthält der Antrag viele positive Ansätze, auch wenn wir noch Fragen zu den einzelnen Forderungen und deren Umsetzbarkeit haben. Aber dazu sind Ausschussberatungen ja auch da.
Rede vom Kai Dolgner, MdL zum Diskussion um das Thema "Digitale Gesellschaft ermöglichen – Haftungsrisiken begrenzen / Bundesratsinitiative zur Stärkung der Freiheit und der Privatsphäre im Internet" (Drucksachen 18/173 und 18/195)
Zu Meldungen, der Chaos Computer Club habe staatliche Überwachungssoftware geknackt, erklärt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Kai Dolgner: Sollte es sich bei dem vom Chaos Computer Club untersuchten Programm tatsächlich um eine von den Ermittlungsbehörden eingesetzte Überwachungssoftware handeln, dann wäre das ein skandalöser Vorgang. Denn diese Software wäre verfassungsrechtlich nicht zulässig, da das Bundesverfassungsgericht einen Komplettzugriff auf den Rechner einer zu überwachenden Person ausdrücklich untersagt hat. Nur eine Kommunikationsüberwachung ist in einem engen Rahmen zulässig. Dass das Programm auch noch Daten nachladen und diese dem Verdächtigen „unterschieben“ kann sowie die mangelhafte Absicherung gegenüber den missbräuchlichen Zugriffen Dritter scheint alle Bedenken zu bestätigen, die bisher gegen den Bundestrojaner vorgebracht wurden. Erklärungen, dass die bedenklichen Funktionen nicht genutzt würden, sind in keiner Weise beruhigend. Ein Staat, dessen Kernaufgabe es ist, die Grundrechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen, darf solche Programme gar nicht erst erstellen, geschweige denn einsetzen. Ich hoffe, dass die Landesbehörden dieses bzw. ein modifiziertes Programm nicht einsetzen, und habe deshalb den Innenminister gebeten, in der nächsten Innen- und Rechtsausschuss dazu Stellung zu nehmen.
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Peter Eichstädt sagte heute im Rahmen der Facebook-Diskussion im Landtag: "Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein hat alle Stellen in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre sogenannten Fanpages bei Facebook und ihre Social Plugins wie den „gefällt mir“-Button von ihren Webseiten zu entfernen. Begründet wurde diese Aufforderung damit, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundes- bzw. Landesdatenschutzgesetz verstießen. Der Datenschutzbeauftragte hat für die geforderte Deaktivierung eine Frist bis Ende September gesetzt und Bußgelder angedroht.
Nun ist Schleswig-Holstein ein schönes, aber angesichts des weltweiten Netzes ein eher kleines Land. Deshalb ist es richtig, dass die Datenschutzbeauftragten aller Länder vereinbart haben, eine gemeinsame Entschließung zur Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Ende September vorzulegen. Facebook hat seinerseits angekündigt, zur Rechtsauffassung des ULD Stellung zu nehmen.
Selbstverständlich ist für uns wie für alle hier im Haus, dass alle deutschen und europäischen Gesetze in diesem Zusammenhang beachtet werden müssen, dies allerdings nicht nur von Facebook, sondern von allen sozialen Netzen, von allen Anbietern wie Google, Facebook, MySpace, StudiVZ, Flickr und vielen mehr, die ich hier gar nicht aufzählen kann und die möglicherweise in der Zukunft noch kommen werden.
Wir müssen akzeptieren, dass die Nutzung sozialer Netzwerke aus der Kommunikation in allen Lebensräumen nicht mehr wegzudenken ist und sie auch niemand weghaben will. Und natürlich muss es Regeln geben, die dort eingehalten werden. Allerdings ist dies im Kontext des www nicht einfach. Ich erinnere an die klare Aussage von Facebook in der Anhörung, seinerseits freiwillig den Datenschutz verbessern zu wollen. Das muss nun überprüft werden.
Was wir auf keinen Fall für einen sinnvollen Weg halten, ist das, was Herr Fürter in seinem Ursprungsantrag gefordert hat. Inzwischen ist da ja wohl ein Erkenntnisgewinn gereift. Herr Fürter, Sie haben gestern beim Glücksspielgesetz sehr richtig ausgeführt, dass es schwachsinnig sei anzunehmen, man könne in Schleswig-Holstein Regelungen für Internet-Glücksspiel treffen. Das funktioniere nicht in einem weltweiten Netz. Ich finde, es ist ein vergleichbarer Schwachsinn, dieses bei der Frage des Facebook-„Like“-Buttons zu versuchen. Auch dieses wird nur funktionieren, wenn es hier mindestens bundes-, möglichst europaweit eine einheitliche Regelung gibt, die mit möglichst allen Anbietern getroffen wird.
In der letzten Woche haben wir hier noch das Landesdatenschutzgesetz auf den Weg gebracht, das ausdrücklich festlegt, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig ist, vor allem unabhängig von staatlichen Stellen und Parlamenten – mit Ausnahme seiner Berufung. Wenn Sie hier heute vorschlagen, dass das Parlament ihm Hinweise oder Weisungen geben soll, wie er in bestimmten Fragen zu verfahren hat, haben Sie etwas nicht verstanden.
Zu einem anderen Aspekt: Es gibt auch den persönlichen Datenschutz und dieser muss, wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte es genannt hat „selbst und bewusst“ eingehalten werden. Nutzerinnen und Nutzer können und sollen alle Fähigkeiten und Informationen erhalten, um selber zu entscheiden, ob sie mit der Weitergabe bestimmter Daten einverstanden sind. Dieses Wissen ist notwendig und kann nicht durch Datenschutzrichtlinien des Staates ersetzt werden. Wer das Internet nutzen möchte, der ist nicht nur gezwungen, sondern auch bereit dazu, einen Teil seiner Daten im Austausch für neue Formen der Kommunikation, der Bildung, der Partizipation offenzulegen.
Im Spannungsverhältnis von Datenschutz und Mediennutzung bieten ausgezeichnete Medienkompetenz und hinreichende Transparenz den entscheidenden Schutz für Nutzerinnen und Nutzer. Diese müssen wissen, welche Daten beispielsweise in einer IP-Adresse enthalten sind, wie diese Daten weitergegeben werden und wofür sie überhaupt genutzt werden können. Die Medien zu nutzen bedeutet, dass man lernt, sie vernünftig zu gebrauchen, dass sie einem nicht fremd sind, dass man ihre Gefahren kennt und ihr Potenzial auszuschöpfen weiß.
Wir halten es im Übrigen zu diesem Zeitpunkt für weder sinnvoll noch notwendig, dass sich der Landtag in den Prozess einbringt. Erst wenn nach der gemeinsamen Stellungnahme der Datenschützer Handlungsbedarf für Parlamente erkennbar ist, sollten wir tätig werden."